Cloud Business Software Die Cloud schickt ewige ­Lizenzen aufs Abstellgleis

Autor Dr. Stefan Riedl

Während die DSGVO für Cloud Business Software neue Compliance-Probleme aufwirft, senkt das As-a-Service-Bereitstellungsmodell Wartungskosten und bringt ein Innovations-Feuerwerk für mobiles Arbeiten mit sich. Wie man es dreht und wendet: Die Cloud gewinnt.

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Abo-Modelle bei Business-Software im Fokus: Die Zeiten von „ewigen Lizenzen“, bei der man ein Software-Produkt kauft und dieses dann für immer verwendet, neigen sich dem Ende zu.
Abo-Modelle bei Business-Software im Fokus: Die Zeiten von „ewigen Lizenzen“, bei der man ein Software-Produkt kauft und dieses dann für immer verwendet, neigen sich dem Ende zu.
(Bild: Musicman80 - stock.adobe.com)

Die Zeiten von „ewigen Lizenzen“, bei der man ein Software-Produkt kauft und dieses dann für immer verwendet, neigen sich dem Ende zu. Der technologische Treiber dieser Entwicklung ist Cloud Computing in all seinen Ausprägungen. Selbst On-Premises-Software verliert zunehmend den längerfristigen Charakter einer Kauf-Investition. Abo- beziehungsweise Jahresversionen gewinnen hier an Bedeutung, insbesondere im Falle von Business Software, bei der inhaltliche und gesetzliche Updates eine zentrale Rolle spielen, wie es beispielsweise bei einer ­Finanzbuchhaltungs-Software der Fall ist, die Jahr für Jahr auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage sein muss.

Die Grenzen verschwimmen

On-Premises-Abo-Versionen erhalten vor diesem Hintergrund neben Hotfixes und Sicherheits-Updates auch inhaltliche ­Erneuerungen aus der Cloud, solange der Vertrag läuft. Einmalkauf-Software mit unterjährigen Updates, die im Anschluss neu gekauft und neu in On-Premises-­Manier installiert wird, kann man getrost als Vorstufe zu einem As-a-Service- beziehungsweise Cloud-Modell betrachten, welches jahrzehntelang eingeübte Prozesse in der Software-Branche mit Vehemenz umpflügt.

Weniger Versionen – geringere Kosten

Das Bessere ist des Guten Feind.
Das Bessere ist des Guten Feind.
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Die Vorteile für anbietende Software-Hersteller liegen auf der Hand, zumindest wenn es um die Reinform von Cloud Business Software geht, um die SaaS-Angebote. Denn während in der klassischen Welt der ewigen Lizenzen der Hersteller für jede Version, die sich im Umlauf befindet, eigene Hotfixes und Updates bereitstellen muss, gibt es bei abonnierter Software, die als Service bereitgestellt wird, nur eine Version, die „up to date“ gehalten werden muss – in der Praxis ein großer Kosten minimierender Faktor.

Wartung und Zuständigkeiten

Wird „As-a-Service“ nicht von einem Data­center des Herstellers aus betrieben ­(„public“), sondern „private“ eine solche ­Infrastruktur im Kleinen aus dem Rechenzentrum des Kunden heraus auf­gebaut, wird ebenfalls nur eine Version bereitgestellt. Allerdings obliegt deren Wartung, beziehungsweise das Einspielen von Updates der IT des Unternehmens oder den beauftragten Dienstleistern aus dem Provider-Umfeld.

In beiden Fällen spielt die Mehrmandantenfähigkeit eine wichtige Rolle, bei der einzelne Firmenbereiche (Private Cloud) beziehungsweise unterschiedliche Unternehmen (Public Cloud) voneinander abgekapselt werden. Aber nicht nur für Hersteller und Admins, die sich um die Wartung kümmern, geht wie immer geartetes Cloud Computing im Software-Umfeld mit Vorteilen einher.

Cloud ist nicht gleich Cloud

Fast ein Drittel der befragten Unternehmen ab 20 Mitarbeitern lagert Cloud-Lösungen in ein zertifiziertes Rechenzentrum aus.
Fast ein Drittel der befragten Unternehmen ab 20 Mitarbeitern lagert Cloud-Lösungen in ein zertifiziertes Rechenzentrum aus.
(Bild: Bitkom Research)

Tendenziell wird einheitliche Software, die in SaaS-Manier daherkommt, beim Hersteller gehostet, während die individualisierteren Ausprägungen häufiger im Endkunden- oder Partner-Rechenzentrum gehalten werden. Wie der Bitkom ermittelt hat, lagern rund 30 Prozent der Unternehmen ihre Cloud-Lösungen auf Dienstleister aus. Bei Großunternehmen trifft dies auf jeden zweiten Teilnehmer zu. „Mit einem Cloud-Hosting-Dienstleister können Unternehmen ständig anfallende Investitionen in neue Systeme in kompetente Hände geben. Das spart nicht nur Zeit und ­Kosten, sondern ist auch sicherer und macht Kapazitäten in der eignen IT-Abteilung für die Betreuung eigener Anwendungen frei“, sagt Jürgen Biffar, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzbereichs ECM im Bitkom.

Standorte und Außendienst anbinden

Die IT-Architektur hinter Cloud Computing hilft zudem dabei, die Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg oder die Anbindung von Filialen beziehungsweise Home Offices zu managen. Im Vergleich zu Zeiten so genannter „Turnschuh-LANs“, bei denen vom physischen Datenträger ausgehend installiert und upgedatet wurde, hat sich vieles vereinfacht. As-a-Service-Software kommt zudem tendenziell immer häufiger als Browser-Lösung im Responsive Design daher, bei der Inhalte automatisch an Displaygrößen angepasst dargestellt werden. Aber auch mit einem zu installierenden Client-Programm, welches auf Server zugreift, sind Außendienst-Mitarbeiter dank der Cloud unterwegs auskunftsfähig, da sie mit mobilen Endgeräten an den Info-Pool des Unternehmens angebunden sind. In der anderen Richtung erfassen sie ihre Arbeitszeiten und Spesen ­bereits vor Ort.

Technische Möglichkeiten

GPS-fähige Geräte können in ein Flottenmanagement-System eingebunden werden, welches optimalerweise auf Basis von Prioritäten der Tickets/ Cases, Standorten, Verkehrsdaten und Zertifizierungen der Service-Mitarbeiter eine optimale Einsatzreihenfolge ermittelt. Cloud Computing bietet vor diesem Hintergrund mannigfaltige neue Möglichkeiten, bei der Optimierung von Unternehmensprozessen und der Organisation. Das Herz der Digitalisierung schlägt also im Cloud-Rechenzentrum, wenn man so will. Eine mobile Zeit- und Spesen-Erfassung von Außendienstmitarbeitern ist allerdings erst bei wenigen Unternehmen eingeführt. Die IT-Branche hebt sich hier jedoch von den anderen Branchen ab und gilt als Vorreiter.

Offene Fragen

Durch die DSGVO müssen Unternehmen über Jahre aufgebaute Datensilos abbauen und die personenbezogenen Daten neu strukturieren, sodass beispielsweise das „Recht auf Vergessenwerden“ auf Kundenwunsch umgesetzt werden kann. Nach Verabschiedung des „Cloud Act“ in den USA, der US-Behörden zur Einforderung von Cloud-Daten ermächtigt, liegt in Hinblick auf die Compliance vieles im Argen, wenn die Daten in einer US-Cloud gespeichert wurden.

Wettbewerbsvorteile durch Technik

„Privacy by Design“ (deutsch: „Datenschutz durch Technikgestaltung“) soll helfen. Letztendlich hilft es, wenn der Cloud-Betreiber aufgrund von Datenverschlüsselung, die bereits am Endgerät erfolgt, keinen Zugriff auf entschlüsselte Daten hat. Die Lösungen solcher Fragestellungen bietet etlichen Anbietern von Cloud Business Software gegenwärtig die Chance auf Wettbewerbsvorteile.

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