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Blogger, Gmail, Buzz oder andere Google-Services
Die Tatsache, dass alle Google Services über denselben Google-Account laufen, hat den Vorteil, dass Google-Richtlinien und -Verfahren normalerweise für alle Services gelten, auch im Falle eines Todes. Laut Google wird alles zentral erledigt und derjenige, der sich darum kümmert, muss nur einmal die jeweiligen Schritte durchlaufen und hat dann auf alle Services Zugriff.
Die gute Nachricht lautet: Googles Angaben zufolge wird der jeweilige Blog, Buzz etc. nicht gelöscht, bis darum gebeten wird.
“Wir lassen einfach alles wie es ist, bis jemand Zugriff darauf hat”, sagte ein Google-Sprecher. Das heißt, wenn sich niemand darum kümmert, bleiben die Postings des Verstorbenen auf unbegrenzte Zeit im Netz stehen.
Wenn man das nicht will oder aus irgendeinem Grund Zugriff auf den Gmail-Account des Verstorbenen braucht, muss man entsprechend der Schritte vorgehen, wie sie in der Google-Hilfe zu finden sind. Auch hier gilt: Dies muss ein gesetzlicher Vertreter des Verstorbenen sein, was entsprechend nachgewiesen werden muss. Außerdem muss ein Todesnachweis und ein vollständiger E-Mail-Header des Betreffenden vorgelegt werden, um zu zeigen, dass diese Person mit dem Antragsteller bekannt war und Kontakt gehabt hat.
Google braucht für die Bearbeitung 30 Tage, weist aber auch darauf hin, dass mit einer „gültigen gerichtlichen Verfügung einer dritten Partei oder einem anderen geeigneten Rechtsmittel“ das Konto schneller zugänglich gemacht werden kann.
Es ist verständlich, dass Google den Zugriff auf das Konto streng geregelt hat – hier geht es ja nicht nur um ein Social-Networking-Profil, sondern um den Zugang zum E-Mail-Konto, den Kontakten und zu allem anderen, was zu einem Google Account gehört.
Suchmaschine Wer-kennt-wen
Hinterbliebene haben bei wer-kennt-wen mehrere Möglichkeiten. Sie können sich per Kontaktformular an die Nutzerbetreuung wenden, eine E-Mail schreiben oder den postalischen Weg gehen. Wenn Angehörige oder Freunde eines Verstorbenen sich melden, wird das entsprechende Profil zunächst gesperrt.
Ein Account kann bei wer-kennt-wen gelöscht oder wieder freigeschaltet werden – je nachdem, was sich die Familie wünscht. In den meisten Fällen entscheiden sich die Angehörigen, das Profil zu löschen.
Organisation von sozialen Netzen im Todesfall eines Nutzers
1. Kopien von Todesmeldungen, Todesanzeigen im Internet und andere relevante Informationen sammeln, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass der Verwandte verstorben ist.
2. Den Kundendienst des jeweiligen sozialen Netzes kontaktieren, aber noch keine vertraulichen Informationen schicken. Bei Google kann das etwas schwierig sein, weil normalerweise der Customer Service nicht per E-Mail kontaktiert werden kann. Nun gilt es, auf professionelle Weise die Situation zu erklären und zu vermitteln, worum es geht.
3. Auf Anfrage die benötigten Informationen zusenden.
4. Wenn der Zugang freigegeben worden ist, muss man sich überlegen, ob man nicht entsprechend die anderen Nutzer informiert und zum Beispiel die Kopie einer Gedenkbroschüre etc. einstellt. Wenn der Anbieter das Konto löschen will, kann man höflich versuchen, seine Interessen durchzusetzen. Die meisten sozialen Netze sind kostenlos, eine Klage anzudrohen bringt deshalb wohl nichts.
Wem das nicht reicht, der kann auch einen Blog zum Gedenken an den Verstorbenen einrichten, seine Lebensgeschichte und die Benutzernamen der Social-Networking-Kontakte einstellen.
Hinsichtlich der Berechtigten an Social-Network-Accounts Verstorbener stellt der Medienrechtler Thomas Hoeren laut Frankfurter Rundschau klar, dass gemäß deutschen Rechts die Gesetzeslage eindeutig sei: Über das Schicksal von Profilen Verstorbener könnten nur Nachfahren oder Erben bestimmen, sagt Hoeren.
Das Problem ist nicht auf Social Media beschränkt: Was machen mit den Einträgen eines verstorbenen Kollegen im Adressbuch? Weder bei Outlook noch im Apple-Adressbuch oder anderen Kontaktpflege-Apps gibt es eine Möglichkeit, jemanden als „in memoriam“ zu markieren. Welche Informationen sollte man aufbewahren? Sollte die Adresse oder die Telefonnummer gelöscht werden?
Fazit des Autors
In der IT-Industrie, wo so viele junge Menschen arbeiten, denken wir nicht (so gern) an den Tod. Aber wer weiß: Vielleicht schaffen wir unser persönliches “Jahr 2000”-Problem, wenn wir die Tatsache ignorieren, dass unser Leben endlich ist.
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