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Im Folgenden einige Erläuterungen zum Vorgehen hinsichtlich Facebook, Bloggern, Gmail, Buzz und anderen Services:
Facebook: digitale Gedenkstätte
Facebook hat vielleicht nicht als erste Social Networking Site eine spezielle Regelung für den Umgang mit verstorbenen Nutzern aufgesetzt, aber dafür hat der Betreiber damit das größte Aufsehen erregt. Statt einfach nur den Familienangehörigen eine Möglichkeit zu bieten, sich um das Konto zu kümmern, ging man einen Schritt weiter und schuf die Option, den Account in eine „Gedenkstätte“ umzuwandeln.
Das hat zwei Vorteile. Zum einen bleibt die Identität des verstorbenen Nutzers im Netz erhalten; andere Nutzer können die Seite besuchen, sich über den Nutzer informieren oder selbst zur Erinnerung Einträge einstellen. Für Menschen, die ihr Leben mehr oder weniger online verbringen, gibt es fast nichts Schlimmeres als die Vorstellung, dass sie völlig aus dem Netz verschwinden, und sie wollen auch ihren verstorbenen Freunden online einen Platz sichern.
Allerdings wollen wir ja auch nicht ständig an den Tod dieses Menschen erinnert werden. Wenn dessen Account auf Facebook in ein solches „Memorial” umgewandelt wird, taucht die betreffende Person nicht mehr in den Kontaktvorschlägen von Facebook auf. Das Profil wird zudem für alle, die nicht als Freunde bestätigt sind, auf den Status „privat“ gesetzt; damit hier keine Vandalen aktiv werden können. Auch die Kontaktinformationen werden entfernt, und das Einloggen am Account ist in Zukunft nicht mehr möglich.
Dazu muss ein Familienangehöriger oder Freund ein spezielles Kontaktformular bei Facebook ausfüllen; auch ein Todesnachweis wird gefordert (normalerweise ein Link zu einer Todesanzeige oder einem entsprechenden Zeitungsartikel). Im Gegensatz zu anderen sozialen Netzen kann das bei Facebook auch von jemandem in die Wege geleitet werden, der nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn die Freunde sich mit dem Internet besser auskennen als die Familie.
Vor wenigen Tagen hat Facebook nun angekündigt, dass es sich in ein „Lebensarchiv“ verwandeln wird. Mit Timeline, OpenGraph und Lifestream wird das Leben der Mitglieder nicht nur flächendeckend sondern auch zeitübergreifend archiviert. Aus vielen kleinen Bewegungen und anderen Informationen kann man – interessant für Werbende – ein sehr gutes Gesamtporträt eines jeden Mitglieds und seiner persönlichen Entwicklung erstellen.
XING gibt keine Daten an Angehörige heraus. Teilt ein Nutzer den Tod eines anderen mit, deaktiviert XING dessen Profil. Ist der Versuch, Kontakt aufzunehmen, drei Monate lang erfolglos, wird das Profil gelöscht.
Internet-Community Jappy
Wenn ein Angehöriger sich meldet, fordert Jappy einen Nachweis, zum Beispiel die Sterbeurkunde, dass die betroffene Person tatsächlich gestorben ist. Das Profil wird dann sofort gesperrt und nach 14 Tagen gelöscht.
Voraussetzung bei Jappy ist, dass sich immer die direkten Angehörigen melden. Nur sie sind rechtlich dazu befugt, Entscheidungen zu treffen. Es ist es zudem Pflicht, die Daten des Verstorbenen abzuändern. Es muss klar deutlich sein, dass jetzt die Mutter oder der Bruder aktiv ist. Bei Jappy werden zirka zwei Fälle in der Woche gemeldet. Die meisten wünschen sich die Löschung. Eine Übernahme findet vielleicht viermal im Jahr statt.
Auch besteht nicht die Gefahr, dass Jappy-Profile ewig existieren. Wenn ein User fünf Monate inaktiv ist, wird sein Account gelöscht.
weiter mit: Blogger, Gmail, Buzz oder andere Google-Services
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