Automatisierte Erkennung von Missbrauchsdarstellungen Künstliche Intelligenz gegen Kinderpornografie

Redakteur: Elke Witmer-Goßner |

Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2020 zu Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland offenbaren Schreckliches. Neben Kindstötungen und Misshandlungen Schutzbefohlener ist es vor allem der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, der in einem kaum erträglichen Maß zugenommen hat.

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Die auszuwertende Datenmenge nimmt immer mehr zu, das zu sichtende Material ist verstörend und psychisch belastend – digitale Technologien können die Ermittelnden entlasten.
Die auszuwertende Datenmenge nimmt immer mehr zu, das zu sichtende Material ist verstörend und psychisch belastend – digitale Technologien können die Ermittelnden entlasten.
(Bild: gemeinfrei© Alexas_Fotos / Pixabay )

Die Strafverfolgungsbehörden registrierten 18.761 Fälle von Missbrauchsabbildungen, sogenannter Kinderpornografie – ein Anstieg von 53 Prozent! Auch die starke Zunahme bei der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen durch Minderjährige war in 2020 besorgniserregend: Laut PKS hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsabbildungen – insbesondere in Sozialen Medien – weiterverbreiteten, erwarben, besaßen oder herstellten, in Deutschland seit 2018 mehr als verfünffacht von damals 1.373 auf 7.643 angezeigte Fälle im vergangenen Jahr.

Die jährlichen PKS-Zahlen geben die nur der Polizei bekannt gewordenen Delikte an. Das Dunkelfeld, also der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erhält, ist um ein Vielfaches größer. So gehen Schätzungen davon aus, dass in Deutschland pro Schulklasse ein bis zwei Schülerinnen oder Schüler sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren.

Enormer Anstieg von Missbrauchsabbildungen im Netz

Foren im Darknet werden von Tätern zunehmend professionell organisiert, kleinere Tätergemeinschaften verstecken sich hinter verschlüsselter Kommunikation. Neben den PKS-Zahlen verweisen auch internationale Zahlen für 2020 auf eine Zunahme der sexuellen Ausbeutung von Kindern online: Laut Europol ist im ersten Corona-Lockdown in Europa der Konsum von Missbrauchsabbildungen um rund 30 Prozent gestiegen. Europol und die britische Internet Watch Foundation (IWF) weisen darauf hin, dass auch das Livestreaming von sexualisierter Gewalt via Webcam aus den häuslichen Kinderzimmern immer mehr nachgefragt wird.

Die IWF berichtet für 2020, dass rund ein Drittel der kinderpornografischen Websites Vergewaltigungen oder sexualisierte Folter von Kindern zeigen. Mehr als die Hälfte der abgebildeten Kinder sind unter 10 Jahre alt und 2 Prozent sind jünger als 2 Jahre. Das NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) in den USA registrierte laut EU-Kommission im April 2020 einen Anstieg von mehr als 400 Prozent (!) bei verdächtigen Fällen: Waren es im April 2019 noch rund eine Million berichteter Fälle, so lag die Zahl im April 2020 schon bei über vier Millionen Fälle. Durch Lockdown, Homeschooling und weniger Freizeitaktivitäten seien die Kinder den Gefahren im Internet vermehrt ausgesetzt. Gleichzeitig seien auch mehr Täter durch den Lockdown im Netz aktiv.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), fordert daher: „Die Gefahrenabwehr muss dahin, wo die Kinder und Jugendlichen sind! Dies betrifft immer mehr auch die Sozialen Netzwerke und Online-Spiele. Zudem brauchen wir Kompetenzbündelungen bei den Staatsanwaltschaften, um Ermittlungen gezielter zu koordinieren und Verfahren zu beschleunigen. Vor allem brauchen wir eine massive Personalaufstockung bei Polizei und Justiz. Ermittlungen dürfen nicht daran scheitern, dass Durchsuchungsbeschlüsse nicht vollstreckt und Datenträger nicht ausgewertet werden oder tausende Akten bundesweit auf Halde liegen, weil es keine Kapazitäten für ihre Bearbeitung gibt. Hier ist ein Kipppunkt erreicht – wir müssen verhindern, dass das System kollabiert!“

Digitale Ermittlungshelfer

Mehr Personal, aber auch die bessere Nutzung digitaler Hilfsmittel sind wichtig im Kampf gegen Kinderpornografie. Vor allem Künstliche Intelligenz kann hier helfen das umfangreiche Material zu sichten und auszuwerten – auch um die menschlichen Ermittler vom psychischen Druck während ihrer Tätigkeit zu entlasten. In gleichem Maße, wie die Zahl der Delikte exponentiell in die Höhe schießt, wird deren Aufklärung immer aufwendiger, weil in kurzer Zeit eine Fülle von Beweismaterialien auszuwerten ist.

Dass an dieser Stelle kann Künstliche Intelligenz (KI) einen wertvollen Beitrag leisten kann, belegt das erfolgreich abgeschlossene Forschungsprojekt des Ministeriums der Justiz des Landes NRW, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln in Zusammenarbeit mit Microsoft Deutschland.

Entwickelt wurde eine rechtssichere- und hybride Cloud-Lösung zur automatisierten Erkennung und Kategorisierung von Kinder- und Jugendpornografie, die sich in der bisherigen Testphase bei der Beweissicherung bewährt hat. In 92 Prozent aller Fälle konnte sie Bilder korrekt kategorisieren. Nach Abschluss der Praxistests, steht dem regulären Betrieb technisch nichts entgegen. Dank ihrer offenen Architektur soll die cloud-basierte Lösung in Zukunft auch von nationalen wie internationalen Behörden leicht genutzt werden können.

Ein rechtssicherer Einsatz hybrider Cloud-Lösungen ist möglich

Markus Hartmann, Leiter der ZAC NRW, Oberstaatsanwalt

Für Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes NRW, ist das Projekt „ein Meilenstein für die schnelle Auswertung kinderpornographischer Darstellungen“. Künstliche Intelligenz könne selbstverständlich keine menschlichen Ermittlerinnen und Ermittler ersetzen, aber sie könne helfen, Zeit zu gewinnen. „Zeit für wichtige weitere Ermittlungsarbeit. Zeit für die beschleunigte Bearbeitung dieser Verfahren, bei denen es sich oft um Haftsachen handelt. Und ganz besonders wichtig: Zeit für die Aufdeckung noch andauernder Straftaten.“ Jede gewonnene Minute durch KI-unterstützte Auswertung kinderpornographischer Inhalte könne helfen, noch andauernden Kindesmissbrauch schneller zu verhindern. „Wir müssen und werden jede Möglichkeit nutzen, das unfassbare Leid dieser Kinder zu beenden.“

Auf Strafverfolgungsbehörden zugeschnittenes Konzept

Mit der automatischen Erkennung von Kinder- und Jugendpornografie präsentiert das Projektteam einen technisch anspruchsvollen Ansatz auf Basis der Microsoft Cloud sowie Technologien für künstliche Intelligenz: Die hybride Cloud-Lösung ist speziell auf die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden abgestimmt. So kann die KI-basierte Analyse des Verdachtsmaterials sowohl lokal in den Rechenzentren der Behörden (On-Premises) als auch in den deutschen Rechenzentren von Microsoft erfolgen. Dadurch lässt sich die Rechenleistung kurzfristig und bedarfsgerecht erweitern, um beispielsweise große Datenmengen parallel auswerten zu können. Gleichzeitig bietet Microsoft ein Hardware-Mietmodell für eine wirtschaftlich risikolose Nutzung an: Bei Nichtbedarf wird die Hardware einfach zurückgeschickt, ohne dass zusätzliche Investitionen in die eigene IT-Infrastruktur notwendig werden.

Das Modell aus Abstrahierung und Kategorisierung mit Hilfe eines KI-Algorithmus sorgt für eine hohe Treffsicherheit und große Arbeitsentlastung.
Das Modell aus Abstrahierung und Kategorisierung mit Hilfe eines KI-Algorithmus sorgt für eine hohe Treffsicherheit und große Arbeitsentlastung.
(Bild: Microsoft)

Für die Einhaltung der strengen Rechtsvorschriften sorgt ein speziell entwickelter Abstraktionsalgorithmus, der die Bilddateien vollständig und irreversibel abstrahiert und anonymisiert (dekonstruiert). Für das menschliche Auge sind nach dieser Dekonstruktion keine Bildinhalte mehr erkennbar. Dieser Prozess erfolgt ausschließlich in den Rechenzentren der Strafverfolgungsbehörden. Damit habe man den belastbaren Nachweis erbracht, „dass innovative Technologie Ermittlerinnen und Ermittler unterstützen kann und ein rechtssicherer Einsatz hybrider Cloud-Lösungen möglich ist“, erklärt der Leiter der ZAC NRW, Oberstaatsanwalt Markus Hartmann.

Hohe Erkennungsrate der KI

Ein KI-Algorithmus sortiert die dekonstruierten Bilddateien vor und klassifiziert sie nach vier Kategorien: ob die Bilder strafbare Darstellungen des Missbrauchs von Kindern oder von Jugendlichen zeigen, ob es sich um erlaubte Erwachsenenpornografie handelt oder um sonstige Bilder. In der bisherigen Projektphase war die KI in der Lage, Bilder in 92 Prozent der Fälle korrekt zu kategorisieren. Verdächtige Bilder können somit priorisiert bearbeitet und gegebenenfalls Folgemaßnahmen eingeleitet werden.

Bei falschen Ergebnissen können die Ermittler Bilder nachträglich manuell flaggen. Der Vorteil der zentralisierten Lösung: Die Einschätzungen aller Anwender fließen in das stetige Training der KI ein. Je mehr Feedback das System bekommt, desto mehr lernt die KI dazu. Durch die Schwarmintelligenz wird die Qualität des Modells in Zukunft weiter verbessert.

Zusätzlich zu der Klassifizierung können per optischer Zeichenerkennung (Optical Character Recognition/OCR) auch gedruckte oder handschriftliche Texte direkt auf den Bildern erkannt und automatisch mit vordefinierten Schlagwortlisten abgeglichen werden. So lassen sich beispielsweise Wasserzeichen schneller auswerten, wie sie Täter häufig verwenden. Eine weitere Neuerung ist die Auswertung beschlagnahmter Texte wie etwa Chatverläufe. Hier kann KI dabei helfen, umfangreiche Kommunikation auf beweisrelevante Passagen zu filtern, etwa bei Ermittlungen gegen Tatverdächtige, die aktiv zur Verbreitung von strafrechtlich relevantem Material beigetragen haben oder dieses selbst produziert haben sollen.

Das Projekt mit NRW sei eine Blaupause für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Partnern, sagt Marianne Janik, Vorsitzende der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland. Im Praxiseinsatz profitierten die Behörden von einer hybriden Cloud-Lösung, die auf die individuellen Anforderungen passgenau zugeschnitten sei und die je nach Bedarf bestehende Infrastrukturen entlastet und mehr Rechenleistung bereitstelle. „Die neue Lösung verschafft den Strafverfolgern somit mehr Zeit für ihre eigentliche Ermittlungsarbeit und entlastet sie bei ihrer psychisch sehr fordernden Tätigkeit.“

Politik und Eigenverantwortung

Das KI-Projekt gegen die Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen im Internet soll jetzt in den produktiven Betrieb bei der ZAC NRW überführt werden. Damit erfüllt sich auch teilweise bereits eine der Forderungen des UBSKM-Beauftragten Rörig nach einer Enquête-Kommission im nächsten Bundestag. Dort sollten Datenschützer, Kinderschützer, Cyberkriminologen und Ermittler zusammen mit Vertretern der großen Online-Unternehmen und Gamingplattformen eine Grundsatzstrategie zur Bekämpfung sexueller Gewalt im Netz erarbeiten.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), sieht aber nicht nur die Politik und die Strafverfolgung in der Pflicht. Dem Trend, den das BKA beobachtet, dass vor allem Kinder und Jugendliche über ihre Smartphones immer häufiger kinder- und jugendpornografische Bilder teilen, könnte vor allem dadurch begegnet werden, dass Eltern und Gesellschaft nicht die Augen verschließen. Den Kindern und Jugendlichen sei die Strafbarkeit häufig nicht bewusst, sie würden von ihren Eltern dafür nicht sensibilisiert oder leiteten die pornografischen Dateien als „Mutprobe“ weiter.

Aber „schwerste Straftaten an Kindern wie der sexuelle Missbrauch oder Misshandlungen geschehen zumeist hinter verschlossenen Türen“, so Münch. Darum sei jeder aufgefordert, wachsam zu sein und Verantwortung zu übernehmen. Jeder, der Anzeichen strafbarer Handlungen an Kindern wahrnehme, sollte deshalb nicht zögern, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten oder Hilfestellen oder das Jugendamt zu kontaktieren. „Bestimmte Formen des sexuellen Missbrauchs wie Cybergrooming geschehen im Internet. Daher ist es ebenso wichtig, dass wir unsere Kinder für diese Gefahren sensibilisieren und sie zu einem sicherheitsbewussten Umgang mit dem Netz anleiten.“

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