Für klimaneutrale Unternehmen Handlungsbedarf beim ESG-Reporting
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Seit diesem Jahr müssen viele in der EU ansässige Unternehmen offenlegen, wie sich ihre Wirtschaftsaktivitäten auf Umwelt, Sozialwesen und Unternehmensführung auswirken. Tausende weitere Unternehmen stehen ab dem kommenden Jahr zusätzlich in der Pflicht, ein ESG-Reporting zu betreiben.

Klimaneutral bis 2050 – das ist das Ziel der EU. Damit das gelingt, ist auch die Wirtschaft gefordert: Sie muss nachhaltiger agieren. Das ESG-Reporting soll dazu einen Beitrag leisten und geht das Thema Nachhaltigkeit umfassend an. Denn das Reporting legt nicht etwa nur offen, wie sich die Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt auswirken, sondern nimmt auch die Bereiche Soziales und Unternehmensführung in den Blick – Environmental, Social, Governance also.
Zusätzlich beschreibt das ESG-Reporting, wie sich die Faktoren dieser drei Bereiche auf die Stellung am Markt, die Performance und die weitere Entwicklung des Unternehmens auswirken und auch, inwiefern Unternehmen sich und ihre Prozesse ändern können, um sich nachhaltig auszurichten.
Immer mehr Unternehmen in der Pflicht
Etliche Unternehmen sind bereits seit diesem Jahr vom ESG-Reporting betroffen: All jene, die im Geschäftsjahr im Schnitt 500 Angestellte beschäftigen, deren Umsatz mehr als 40 Millionen Euro beziehungsweise dessen Bilanzsumme mindestens 20 Millionen Euro betrug. Für das Berichtsjahr 2021 müssen demnach knapp 12.000 Unternehmen in der EU ein ESG-Reporting ablegen.
Im kommenden Jahr steigt die Zahl um mehr als das Vierfache an, weil sich die Anforderungen mit der Überarbeitung der Non-Financal Reporting Directive (NFRD) zur Corporate Sustainibility Reporting Directive (CSRD) ändern: Über 49.000 Unternehmen sind dann in der Berichtspflicht. Betroffen sind davon nicht etwa nur produzierende Branchen, die bei der Fertigung CO2 ausstoßen und ihre Prozesse hin zur Klimaneutralität umstellen müssen; auch der Finanzsektor nimmt bei der Erreichung der Klimaziele eine flankierende Rolle ein, weil er Finanzströme in Richtung Nachhaltigkeit lenken kann.
Immer mehr Regulierer und Verbände nehmen Kreditinstitute deshalb verstärkt in die Pflicht, interne und externe Nachhaltigkeitsrisiken zu benennen. ESG-Faktoren werden immer gefragter, ebenso nachhaltige Geldanlagen – allein in Deutschland betrug ihre Summe im vergangenen Jahr 335,3 Milliarden Euro. Das ESG-Reporting sollte deshalb nicht nur als lästige Pflicht, sondern auch als Chance gesehen werden.
Die große Herausforderung liegt darin, das ESG-Reporting in die bestehenden Prozesse zu integrieren. Unternehmen müssen klären, in welchem Bereich sie die Berichterstattung ansiedeln und welches System sie dafür verwenden. Am naheliegendsten ist es, das ESG-Reporting im abschlussnahen Reporting oder direkt im Konzernabschluss anzusiedeln und die dafür bereits verwendeten Softwarelösungen zu nutzen.
EU-Taxonomie in ERP-Systeme implementieren
Um die Wirtschaftsaktivitäten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt, das Soziale und die Unternehmensführung zu überprüfen, hat die EU-Kommission eine eigene Taxonomie entwickelt, die sechs Umweltziele klassifiziert und mit deren Hilfe die Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich der Nachhaltigkeit überprüft werden sollen.
Mindestens eines der folgenden sechs Ziele muss durch die Wirtschaftsaktivität erreicht, keines der anderen darf gefährdet werden, sondern muss vielmehr bestimmten Mindestanforderungen genügen: Dazu gehören der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, der Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Verschmutzung und schließlich der Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.
Diese Taxonomie und die dazugehörige Liste mit Emissionsdaten von 70 Wirtschaftsaktivitäten, die die Basis für die Bewertung bilden, lassen sich in die bestehenden ERP-Systeme implementieren. Die für das Reporting benötigten Daten können dann über erweiterte Exportschnittstellen aus den Vorsystemen extrahiert und automatisch in das Konzernsystem übertragen werden. Sollen die Vorsysteme unverändert bleiben, ist es auch möglich, die Klassifikation der Werte manuell zu erfassen; dann werden die Daten im System für das Konzernreporting aufgeschlüsselt.
Der Automatisierungsgrad ist bei dieser Herangehensweise aber sehr gering, zudem ist es schwieriger, die benötigten Informationen zu erfassen, weil sie im Konzernreporting nicht mehr granular vorliegen.
Zusatzdaten im Konzernabschluss abfragen
Sinnvoller ist es daher, die Vorsysteme entsprechend anzupassen. Darüber hinaus notwendige Zusatzdaten lassen sich direkt im Konzernabschlusssystem abfragen. Um die einzelnen Wirtschaftsaktivitäten zu kommentieren, bietet es sich an, die Kommentierungslösung zu nutzen, die bereits für die Abschlussberichterstattung verwendet wird.
Um das ESG-Reporting anschließend in das erforderliche Berichtslayout zu überführen, sind die Standardwerkzeuge der Konsolidierungslösung geeignet. Einzig die speziellen Anforderungen an das Format gilt es beim ESG-Reporting gesondert zu beachten: So soll die Aufstellung des Berichts künftig im European Single Electronic Format (ESEF-Format) erfolgen und ein entsprechendes Tagging der Informationen beinhalten.
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Moderne Technologien erfüllen viele ESG-Kriterien
Die Cloud – das richtige Investment in eine nachhaltige Zukunft
Das ESG-Reporting betrachtet schließlich den Umsatz (Turnover), die Betriebsausgaben (OPEX) und die Investitionen (CAPEX) und erfolgt also gesamtheitlich auf Unternehmensebene anhand von konsolidierten Werten. Auf diese Weise lässt sich überprüfen, ob – beziehungsweise bis zu welchem Grad – ein Unternehmen die EU-Taxonomie und ihre Mindestanforderungen einhält. Zusätzlich können Unternehmen auch Handlungsoptionen für eine nachhaltigere Ausrichtung und Aktivität ableiten.
Denn das Reporting umfasst sowohl die Perspektive inside-out als auch die Perspektive outside-in: Überprüft wird also sowohl, inwiefern sich die Aktivitäten des Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken, als auch, welchen Einfluss die ESG-Faktoren auf die Wirtschaftlichkeit und Performance des Unternehmens haben. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit lassen sich so in Einklang bringen.
Herausforderungen lassen sich in Grenzen halten
Um die Klimaziele zu erreichen, nimmt die EU immer mehr Unternehmen in die Pflicht, ein ESG-Reporting abzulegen. Die Herausforderung, die für Unternehmen damit einhergeht, kann in Grenzen gehalten werden, wenn sie das ESG-Reporting im Konzernabschluss oder in der abschlussnahen Berichterstattung ansiedeln.
Die bestehenden Systeme können dann angepasst und genutzt werden. Nicht zu verachten ist auch das Potenzial, das Unternehmen aus dem ESG-Reporting für sich ausschöpfen können: Denn sie können sich künftig nachhaltiger aufstellen, ohne unwirtschaftlicher zu sein.
* Der Autor Joachim Poisel ist Head of Sales & Marketing bei der Caleo Consulting GmbH.
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