Nicht nur die Finanzwirtschaft setzt zunehmend auf die Cloud, auch im Gesundheitswesen kommt sie zum Einsatz. Für diese Cloud-Nutzung gibt es spezielle Sicherheitskonzepte, die auch für Unternehmen jenseits von KRITIS interessant sein können, wenn zum Beispiel zentrale Betriebsgeheimnisse geschützt werden sollen.
Cloud-Dienste können bei entsprechender Sicherheitskonzeption auch für kritische und sensible Anwendungen genutzt werden.
Laut Cloud-Monitor 2020 nutzten fast drei von fünf der Unternehmen in Deutschland (58 Prozent) Private-Cloud-Anwendungen, zwei von fünf (38 Prozent) setzten auf Public-Cloud-Lösungen. Unternehmen ohne Public-Cloud-Lösungen haben demnach vor allem Sicherheitsbedenken. Sieben von zehn Nichtnutzern (70 Prozent) fürchten einen unberechtigten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, berichten Bitkom und KPMG.
Vertrauen in Cloud-Dienste wächst
Trotzdem zeigt sich, dass Cloud-Dienste mehr und mehr Vertrauen gewinnen. Selbst Banken und Versicherungen entscheiden sich inzwischen für die Cloud, weil sie dort Sicherheitsvorteile sehen. Damit dies auch für die Public Clouds gilt, müssen spezielle Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Schon vor Jahren hatte zum Beispiel das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) in einem Eckpunktepapier mit Sicherheitsempfehlungen für Cloud-Anbieter auf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen, wenn die Cloud-Daten einen hohen Schutzbedarf hinsichtlich der Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit haben.
Beispiel Gesundheitsdaten
Durch die Corona-Pandemie hat die Bedeutung von Cloud-Diensten insgesamt und sogar im Gesundheitswesen zugenommen. Selbst sensible Gesundheitsdaten sollen und werden zunehmend Cloud-Diensten anvertraut. Aber auch unabhängig von der Pandemie setzt das Gesundheitswesen in der EU auf Cloud-Services. Deshalb hat die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA nun speziell die Cloud-Sicherheit für das Gesundheitswesen betrachtet.
ENISA greift drei Beispiele heraus, bei denen Cloud-Dienste für sensible Patientendaten genutzt werden:
Elektronische Gesundheitsakte (EHR), also Systeme, die sich auf die Erfassung, Speicherung, Verwaltung und Übertragung von Gesundheitsdaten konzentrieren, wie Patienteninformationen und medizinische Untersuchungsergebnisse,
Remote Care, eine Untergruppe der Telemedizin, die die Remote-Konsultation von Patienten und Ärzten unterstützt, und
Cloud-Dienste, die den Betrieb von Medizinprodukten unterstützen, z. B. die Bereitstellung von Daten zu Medizinprodukten für verschiedene Interessengruppen oder zur Geräteüberwachung.
Für jeden dieser Anwendungsfälle werden in dem neuen ENISA-Bericht „Cloud Security for Healthcare Services“ die wichtigsten Faktoren hervorgehoben, die bei der Durchführung der relevanten Risikobewertung durch Gesundheitsorganisationen zu berücksichtigen sind – beispielsweise im Hinblick auf das Risiko für sensible Patientendaten oder die Verfügbarkeit eines medizinischen Dienstes. Der Bericht schlägt auch eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen vor, die von Gesundheitsorganisationen bei der Planung ihrer Umstellung auf Cloud-Dienste umgesetzt werden müssen, z. B. die Einrichtung von Prozessen für das Incident Management, die Definition von Datenverschlüsselungsanforderungen sowie die Gewährleistung der Datenportabilität und Interoperabilität.
Die erhöhten Sicherheitsanforderungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in einer Cloud können ein Beispiel dafür sein, wie sich auch sensible, kritische Daten in Cloud-Diensten schützen lassen. Die Cloud-Sicherheit im Bereich Healthcare Services kann ein Vorbild sein für die Absicherung von Cloud-Services, bei denen besonders schutzbedürftige Daten verarbeitet werden sollen. Man denke beispielsweise an Daten zu wichtigen Geschäftsgeheimnissen, die in einer Cloud analysiert werden sollen.
Was zu einer erhöhten Cloud-Sicherheit beiträgt
Betrachtet man die Empfehlungen von ENISA für die Cloud-Sicherheit im Gesundheitswesen, findet man zum Beispiel folgende Maßnahmen, die auch bei erhöhtem Schutzbedarf in anderen Branchen sinnvoll sein können:
Informationen sollten gemäß der Risikobewertung oder der Folgenabschätzung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt werden.
Betroffene müssen informiert werden, wenn ihre Daten einem Sicherheitsvorfall ausgesetzt waren.
Stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Meldepflichten erfüllt sind.
Stellen Sie sicher, dass die Kontaktperson beim Cloud-Service-Anbieter rund um die Uhr erreichbar ist und die Antwort innerhalb einer vordefinierten Zeit garantiert ist.
Alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenlöschung sollten vorhanden sein und in einer Richtlinie dokumentiert sein (einschließlich technischer Mittel zur Unterstützung von Daten, die in mehreren Systemen gespeichert sind). Die Richtlinie sollte auch Fälle von Datenreplikation (Speicherung an mehreren Standorten) enthalten, was bedeuten würde, die Rückverfolgung der Daten zu ermöglichen, um eine vollständige Löschung sicherzustellen. Eine clientseitige Verschlüsselung im Vergleich zur serverseitigen Verschlüsselung könnte eine Lösung dafür sein.
Stellen Sie sicher, dass Daten bei Sicherung und Datenübertragung verschlüsselt sind.
Achten Sie auf clientseitige Verschlüsselung.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung sollte obligatorisch sein
Stellen Sie sicher, dass das Netzwerk vor Denial-of-Service-Angriffen geschützt ist.
Auch kritische Bereiche können sicher in die Cloud
Es zeigt sich: Cloud-Dienste und darunter auch Public-Cloud-Dienste können bei entsprechender Sicherheitskonzeption auch für kritische und sensible Anwendungen genutzt werden.
Hier kommt auch Confidential Computing ins Spiel, das zum Beispiel bei der Analyse von Gesundheitsdaten und anderen schutzbedürftigen Daten in der Cloud zum Einsatz kommen kann. Confidential Computing ermöglicht den Schutz von Daten während ihrer Verwendung, zusätzlich zum Schutz während der Speicherung und der Übertragung. Die Sicherheit wird dadurch erreicht, dass die Daten während der Verarbeitung in einer hardwarebasierten, vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (Trusted Execution Environment, TEE) isoliert werden. Eine TEE-Hardware stellt einen abgesicherten Container bereit und schützt so einen Teil des Prozessors und Speichers der Hardware.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Man kann somit viel tun, um das steigende Vertrauen in Cloud-Dienste zu rechtfertigen, im Gesundheitswesen und in anderen schutzbedürftigen Bereichen der Datenverarbeitung.