Maßnahmen für mehr Fairness und Sicherheit Apps sollen verbraucherfreundlicher werden

Autor Elke Witmer-Goßner |

Die Stiftung Warentest hat zwischen Juni 2012 und Dezember 2016 insgesamt 545 mobile Apps für Smartphones und Tablets unter die Lupe genommen. Bei nahezu der Hälfte der getesteten Apps stellte das Verbraucherschutzinstitut ein kritisches Datensendeverhalten fest.

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Entwickler sollen anhand des Best-Practice-Katalogs mobile Anwendungen verbraucherfreundlicher gestalten können.
Entwickler sollen anhand des Best-Practice-Katalogs mobile Anwendungen verbraucherfreundlicher gestalten können.
(Bild: Pixabay/JuralMin/CC0)

Das ist umso mehr erschreckender, da diese praktischen Anwendungsprogramme aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken sind. Anwender schätzen die Vielfalt an komfortabler Software, die mit wenigen Klicks viel Information, Kommunikation und Services bietet. Inzwischen gibt es für nahezu jedes Informations-, Kommunikations- und Konsumbedürfnis unzählige Apps, die zumeist über die Stores großer Betriebssystemanbieter vertrieben werden. Die „Appifizierung“ schreitet voran – täglich kommt eine Fülle solcher – mal kostenloser, mal entgeltpflichtiger – Angebote neu hinzu.

Schnell installiert, gleich ausprobiert und auf Wunsch sofort wieder gelöscht, stehen Apps gefühlt für ein vermeintlich risikofreies Angebot. Doch Apps ermöglichen auch eine komplett digitale Überwachung des Alltags. Und bei näherem Hinsehen ergeben sich viele Mängel: unnötiges Abgreifen von Daten, mangelhafter Datenschutz, unklare und unverständliche Informationen, mangelnde Transparenz von Funktionen und Nutzungsbedingungen, Kostenfallen durch In-App-Verkäufe, ein unzureichender Support bei Problemen oder fehlende Updates sind nur einige typische Verbraucherprobleme bei Apps.

Orientierungshilfe für die Praxis

Eine Expertengruppe zu Apps hat daher einen Best-Practice Katalog für verbraucherfreundliche Apps entwickelt. In diesem Katalog sind Maßnahmen und Kriterien zu Datenschutz, Verbraucherschutz und Jugendschutz aufgeführt, die Apps aus Verbrauchersicht einhalten sollten. Die Expertengruppe besteht aus verschiedenen Stakeholdern aus dem App-Bereich und ist auf Einladung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zusammengekommen. Mitglieder der Stakeholder-Gruppe sind App-Store-Anbieter, App-Entwickler verschiedener Bereiche, namhafte App-Tester sowie Verbraucher-, Daten- und Jugendschützer. Der jetzt vorgelegte Best-Practice-Katalog soll allen Beteiligten eine verlässliche Orientierungshilfe bieten und den Markt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen. Ebenso soll der Wettbewerbsgedanke über die Best-Practice gefördert werden und Anstoß für Selbstverpflichtungen von Verbänden und Unternehmen sein.

Verbraucherstaatssekretär Gerd Billen wertet die Tatsache, dass wichtige Akteure aus dem App-Bereich an einen Tisch geholt werden konnten und sich auf den Best-Practice Katalog verständigt haben, als großen Erfolg: „Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft nicht, was bei einer App mit ihren Daten geschieht, wer daran verdient und wie die Produktbedingungen aussehen. Deshalb brauchen wir mehr Transparenz und Verbrauchersouveränität bei Apps. Apps müssen sicherer und fairer werden.“ Billen hofft deshalb, dass alle Teilnehmer des App-Stakeholder-Prozesses, aber auch weitere Unternehmen und Akteure, sich nach dieser Orientierungshilfe richten, um Anbietern und Verbrauchern gleichermaßen verlässliche Indikatoren zu bieten.

Maßnahmen für verbraucherfreundlichere Apps

Welche Daten senden Apps? – Die Stiftung Warentest stellt bei nahezu der Hälfte der getesteten Apps ein kritisches Datensendeverhalten fest.
Welche Daten senden Apps? – Die Stiftung Warentest stellt bei nahezu der Hälfte der getesteten Apps ein kritisches Datensendeverhalten fest.
(Bild: Stiftung Warentest)

Verschiedene Tests haben gezeigt, dass Apps nicht immer verbraucherfreundlich sind. Gerade in den Bereichen Daten- und Jugendschutz, aber auch bei der Transparenz von Funktionen, Sicherheit, Support und Kosten gibt es häufig Defizite. Bei vielen Apps besteht hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit noch erheblich Luft nach oben, insbesondere was eine „smarte“ Information und intelligente Steuerungsmöglichkeiten betrifft. Die Experten-Gruppe hat daher verschiedene Empfehlungen und Konkretisierungen beschlossen, um Apps verbraucherfreundlicher zu machen. Hierzu gehören beispielsweise eine im App-Store vorgeschaltete Kurzinformation zu den wichtigsten Verbraucher- und Datenschutzfragen, wie etwa Kosten, Werbung und Support. Dies sollte am besten auf einer Seite – auf einem „One-Pager“ – erfolgen. Weitere Empfehlungen betreffen die Bereitstellung kostenloser Testversionen oder von Sicherheitsupdates für einen angemessenen Zeitraum. Kindern und Jugendliche sollen Apps möglichst als kostenpflichtige Vollversion - und damit ohne Werbung - angeboten werden. App-Store-Betreiber sind aufgerufen, die Orientierungshilfe bei ihren Entwicklerrichtlinien zu berücksichtigen.

Gemeinsames Ziel der Experten-Gruppe ist es nun, weitere Multiplikatoren zu gewinnen und für eine möglichst breite Verwendung in der Praxis zu sorgen. Die Experten wollen in einem halben Jahr erneut zusammenkommen, um Praxiserfahrungen und Stellungnahmen mit dem Ziel einer Fortschreibung der Orientierungshilfe zu erörtern. Der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW) hat hierbei die Funktion einer Feedback-Stelle übernommen. Die einzelnen Maßnahmen sind in dem Dokument „Verbraucherfreundliche Best-Practice bei Apps: Eine Orientierungshilfe für die Praxis“ zusammengefasst, das am Ende des Beitrags als Download zur Verfügung steht.

Ergänzendes zum Thema
Die Teilnehmer der Expertengruppe

An den Beratungen zum Best-Practice-Katalog haben u.a. mitgewirkt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • AppYourself GmbH
  • Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
  • Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • BITKOM
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • COMPUTER BILD
  • Google Germany GmbH
  • jugendschutz.net
  • Microsoft Deutschland GmbH
  • Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.
  • Stiftung Warentest
  • TÜV Rheinland Cert GmbH
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

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