Am Rückblick des Branchenverbands eco fällt auf, dass er über das vergangene Jahr eigentlich ziemlich enttäuscht ist. Die in den letzten zwölf Monaten gelegten Grundlagen lassen wenig Raum für Optimismus im neuen Jahr.
Der eco - Verband der Internetweirtschaft sieht sich 2016 vor allem mit Rechtsfragen konfrontiert.
(Bild: Ludger Schmitz)
Das vergangene Jahr habe einige Überraschungen geboten und einiges bewegt, „allerdings nicht unbedingt in die richtige Richtung“, resümiert Oliver Süme, im eco-Vorstand für Politik und Recht zuständig. Die Folgen der fortschreitenden Digitalisierung könnten „durch die herkömmlichen Regelungsrahmen nicht mehr beantwortet werden“. Süme weiter: „Es fehlen politische Grundsatzkonzepte darüber, die wir den digitalen Alltag gestalten und regeln wollen“, weshalb immer öfter Gerichte bemüht werden. „Das ist keine gute Tendenz. Die Wirtschaft braucht grundlegende und verlässliche digitalpolitische Regelungskonzepte, keine Loseblattsammlung über Einzelfallentscheidungen.“
Sieben Entwicklungen aus dem Jahr 2015 hebt der eco hervor. Sie werden durchweg im neuen Jahr absehbare Konsequenzen und Wirkung haben:
Vorratsdatenspeicherung
Im Oktober hat das Parlament das Gesetz beschlossen, im Dezember ist es in Kraft getreten. Und es dürfte sehr bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der eco erwartet ein ähnliches Ergebnis wie 2007 beim ersten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: kassiert.
Safe Harbour
Das Abkommen mit den USA hat sich in Luft aufgelöst. Deshalb empfiehlt der eco „allen Unternehmen, die Daten auf US-amerikanischen Servern speichern oder regelmäßig Daten in die USA transferieren, ihre Geschäftspraktiken dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“. Von der EU-Kommission und den USA sei nun „schnellstmöglich eine neue Regelung“ gefordert, „die hohe Datenschutzstandards setzt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft“. Dazu müsse sich die Bundesregierung „entsprechend einbringen“.
Datenschutz-Grundverordnung
Nach vier Jahren Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten gerade noch am 15. Dezember auf eine finale Fassung geeinigt. Die werde in den kommenden zwei Jahren „enorme Kosten für die Umstellung von IT-Systemen, Dokumentationen und Schnittstellen“ verursachen. Wenn sie dann aber 2018 greift, gebe es, so der eco, endlich ein einheitliches Datenschutzniveau in Europa, mehr Rechtssicherheit und letztlich „erhebliche Einsparpotenziale“.
IT-Sicherheitsgesetz
Im Juni vom Bundestag verabschiedet, sieht der eco vor allem den Anwendungsbereich des Gesetzes fraglich. „Entscheidend ist dabei, im Rahmen der Rechtsverordnung die kritischen Sektoren und deren Branchen präzise zu definieren und so den Fokus eindeutig auf kritische Versorgungsdienstleistungen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu legen.“ Außerdem drohe eine Kollision mit der Cyber-Sicherheits-Richtlinie (NIS), welche die EU im Dezember beschlossen hat und die Budnesregierung nun umsetzen muss.
TK-Regulierung
Eine Gerichtsentscheidung über den E-Mail-Dienst „Gmail“ wirft die Frage auf, wie Online-Dienste dieser Art, so genannte „Over the Top“-Dienste (OTT) im Internet, regulatorisch zu behandeln sind und ob sie etwa anderen Rechtsrahmen als klassische TK-Unternehmen unterliegen. Hierzu haben gerade erst Beratungen auf EU-Ebene begonnen, die sich über das ganze neue Jahr hinziehen dürften. Es geht hier um die Chancengleichheit der Dienste.
WLAN und Telemediengesetz
Gegenwärtig ist das TMG noch ein Gesetzentwurf und schon heftig in der Kritik. Der eco kritisiert „insbesondere die geplanten Regelungen zur Verschärfung der Host-Provider-Haftung“. Ein Rechtsgutachten des Verbands sieht im TMG-Gesetzesentwurf mehrere Verstöße gegen EU-Recht.
Urheberrecht
Hierzu arbeitet die EU-Kommission an einem europaweitem Rahmen. Die Befürchtungen des Verbands der Internetwirtschaft lassen sich in seiner Forderung erkennen, „dass eine Reform des Urheberrechts nicht mit einer weiteren Verschärfung bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum einhergeht“. Der eco erhofft sich vage einen „sachgerechten Interessenausgleich der Interessen von Urhebern, Kreativen, Rechteverwertern, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen der Internetbranche“.
Stand: 08.12.2025
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