Etappensieg vor Gericht gegen Vorratsdatenspeicherung SpaceNet muss Kunden-Telekommunikationsdaten vorerst nicht speichern
Der Münchner Internetprovider SpaceNet AG hat vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen ersten Etappensieg gegen die Vorratsdatenspeicherung errungen. Die Richter in Münster urteilten am 22. Juni 2017 (AZ 13 B 238/17), dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar seien.
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Das Gericht erklärte daher die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ab dem 1. Juli dieses Jahres Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern, für unzulässig. Allerdings gilt dieser Beschluss erstmal nur für die SpaceNet AG, die diese Entscheidung per Eilantrag herbeigeführt hatte. Unterstützt vom Branchenverband eco hatte der Internet Service Provider bereits im April 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Die jetzt durch einen Eilantrag der SpaceNet herbeigeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, ändert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Januar 2017 ab. SpaceNet ist damit nicht verpflichtet, ab 1. Juli die Verbindungsdaten seiner Kunden zu speichern, zumindest bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beim Verwaltungsgericht Köln.
SpaceNet-Vorstand Sebastian von Bomhard wertet das Münsteraner Urteil als wertvollen Sieg im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung und als wichtiges Signal für die gesamte Internetbranche: „Das Gericht hat einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte erkannt und damit seinen Beschluss begründet. Das bestärkt uns in unserem weiteren Vorgehen in der Hauptsache, denn ich bin überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Gesetze in Deutschland und in ganz Europa verstößt.“ Von Bomhard vertritt die Position, dass man mit Verbindungsdaten keinen Terror bekämpfen könne. „Für mich ist die Vorratsdatenspeicherung ein bürokratischer Schildbürgerstreich, der dem Ziel der Bekämpfung von schwerer Kriminalität nicht einen Schritt näher kommt.“ Mit der aktuellen Beurteilung sieht von Bomhard die Position seiner Firma bestätigt: „Es ist schön zu sehen, dass wir mit unserer Klage und dem Eilantrag den richtigen Weg gegangen sind. Auch wenn das Gericht formal zunächst nur über den Eilantrag entschieden hat, findet sich in der Urteilsbegründung einiges, was den Ausgang der Sache zu Gunsten der Position der SpaceNet AG präjudiziert. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden zu speichern und gegebenenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz darüber Auskunft zu geben. Das ist ein Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen und dem wir freiwillig niemals zustimmen werden.“
SpaceNets Klage wird von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstützt. Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht, wertet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen als ersten Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt sei es an der Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen, andernfalls liefen die Unternehmen Gefahr, ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen. Süme bewertet die Vorratsdatenspeicherung als „eine netzpolitische Fehlentscheidung, vor der wir in der Vergangenheit immer wieder gewarnt haben und die vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte.“
Europarechtliche Bedenken
Gemeinsam wollen SpaceNet und eco die Vorratsdatenspeicherung durch eine Grundsatzentscheidung endgültig stoppen, falls erforderlich auch durch eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hatte bereits im Dezember 2016 erneut ein Grundsatzurteil über die Vorratsdatenspeicherung verkündet: Europäische Mitgliedstaaten dürfen keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung festlegen. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass eine Verwendung von Vorratsdaten nur zur Bekämpfung schwerer, nicht aber bereits zur Bekämpfung einfacher Kriminalität legitim ist und der Zugang zu Daten sowie die Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendigste beschränkt werden muss. Darüber hinaus sind Investitionen in Millionenhöhe für die Internetprovider nötig, um überhaupt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die umfassende Datenspeicherung zu schaffen.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist im Dezember 2015 eines der unpopulärsten netzpolitischen Vorhaben des letzten Jahres zwar formell abgeschlossen worden, viele rechtliche Fragen sind aber nach wie vor heftig umstritten. Neben der Verletzung von Bürgerrechten greift das Instrument auch in die grundrechtlich garantierten Freiheiten der Unternehmen ein, wie Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift, sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung. In der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und informationelle Selbstbestimmung, außerdem ist es ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider", erklärt Bäcker. „Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Vorratsdatenspeicherung generell europarechtswidrig ist. Jetzt sollte die Bundesnetzagentur gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen klarstellen, dass sie die Daten nicht speichern müssen, bis über die Klage endgültig entschieden ist.“
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