Lieferkettengesetz: DSAG ist gegen Ariba-Risk-Management-Empfehlung SAP versteht die Aufregung nicht

Von Dr. Dietmar Müller

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Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfolgt mittels eines Risikomanagements im ERP-System – die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) kritisiert die SAP dafür, den Anwendern das Ariba Risk Management ans Herz zu legen. Die Walldorfer verstehen die Aufregung aber gar nicht.

Mit Beginn des neuen Jahres ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.
Mit Beginn des neuen Jahres ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.
(Bild: gemeinfrei, analogicus / Pixabay)

Mit Beginn des neuen Jahres ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es soll Lieferketten weltweit im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz absichern, in dem es Unternehmen in die Pflicht nimmt. Zunächst nur solche mit mehr als 3.000 Angestellten, ab dem kommenden Jahr dann alle mit wenigstens 1.000 Arbeitnehmern.

Zentraler Bestandteil es LkSG ist laut § 4 und 5 die Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 LkSG) inklusive Risikoanalyse. Die damit verbundenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden im § 6 und 7 definiert. Darüber hinaus gilt es zusätzliche Sorgfaltspflichten hinsichtlich Compliance einzuhalten.

DSAG befürchtet zusätzliche Kosten

Für die Unternehmen bedeutet dies, entsprechende Lösungen in ihr Enterprise-Resource-Planning (ERP)-System einzubinden. Andernfalls drohen erhebliche Kosten für Verstöße. Und hier tut sich ein Problem auf: „SAP-Lösungen bilden das Rückgrat vieler international tätiger Unternehmen. Damit verbunden ist die Aufgabe, die vielseitigen, teilweise sehr komplexen und volatilen Gesetzgebungen in den Ländern dieser Welt umzusetzen. Über die Erfüllung dieser Aufgabe kann SAP gerade bei international tätigen Unternehmen für sich argumentieren. Gleichzeitig sind das aus DSAG-Sicht aber auch die Gegenleistungen von SAP für die Wartungsgebühren, die Anwenderunternehmen für in der Vergangenheit gekaufte Lösungen bezahlen müssen“, so Thomas Henzler, Fachvorstand Lizenzen, Service & Support der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG).

Zuletzt sei mit SAP Information Lifecyle Management (SAP ILM) eine Lösung kostenfrei als Teil der Wartung zur Verfügung gestellt worden, um die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in den SAP-Landschaften umsetzen zu können. Beim LkSG weiche die SAP aber von dieser Praxis ab. „Die Anwenderunternehmen sind nun auf Lösungen wie das Ariba Risk Management angewiesen, das lizenziert und mit entsprechend großem Aufwand eingeführt und gewartet werden muss“, so Henzler.

Thomas Henzler, Fachvorstand Lizenzen, Service & Support der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V.
Thomas Henzler, Fachvorstand Lizenzen, Service & Support der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V.
(Bild: DSAG)

Tatsächlich können SAP-Kunden die LkSG-Compliance mit einer Kombination aus SAP Ariba Supplier Risk und SAP Business Network erreichen. SAP empfiehlt Ariba Supplier Lifecycle and Performance als grundlegende Lösung für konsistente Lieferantenstammdaten und deren Verwaltung, es sei aber nicht erforderlich.

DSAG-Fachvorstand Henzler ist jedoch der Meinung, dass die Kunden ab sofort in Form von weiteren Lösungen für die Mindestumsetzung gesetzlicher Vorgaben extra bezahlen müssten – und das könne nicht sein. „Gesetzliche Anforderungen dürfen nicht genutzt werden, um den Einsatz weiterer SAP-Lösungen zu forcieren. Schließlich bezahlen Anwenderunternehmen weiterhin die volle Wartungsgebühr für ihre ERP-Systeme wie z. B. S/4HANA. Dementsprechend braucht es klare kommerzielle Konzepte dafür, wie im Rahmen eines modularen ERP-Systems mit gesetzlichen Anforderungen verfahren wird. Zudem sollten bezahlte Wartungsgebühren für ERP-Systeme angerechnet werden, falls Lösungen für gesetzliche Anforderungen nicht im Rahmen der Wartung ausgeliefert werden.“

SAP reagiert verwundert

Die Aussagen des Vorstandes haben für viel Aufsehen gesorgt. Die SAP kann die Kritik aber nicht nachvollziehen: „SAP entwickelt Standard-Software in Bezug auf Qualität und Aktualität fort, beseitigt Fehler und überlässt dem Auftraggeber hieraus entstehende neue Versionen der Software. Diese werden insbesondere in der Form von Support Packages und neuen Releases zur Verfügung gestellt. Sie enthalten typischerweise auch Anpassungen an geänderte gesetzliche Bestimmungen, die analysiert und gegebenenfalls auch in den SAP-Standard überführt werden“, erläutert Unternehmenssprecherin Dana Rösiger gegenüber CloudComputing-Insider.

„Die gesetzliche LkSG-Reporting-Pflicht wird über die SAP Supplier Management-Produkte von Ariba abgebildet und nicht die Produkte der SAP Business Suite. Die Bereitstellung der Funktionalität erfolgt im Rahmen des SAP-Supports und ist damit für Bestandskunden dieser Produkte kostenneutral.“

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