Kritik an EU-Datenschutz-Novelle reißt nicht ab Parlamentarier ebnen Weg für angeblich besseren Datenschutz in Europa
Der federführende LIBE-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres der Europäischen Union hat in seinem Votum die Generalüberholung der aktuellen EU-Datenschutzvorschriften auf den Weg gebracht. Somit sollen die Bürger künftig mehr Kontrolle darüber haben, was mit ihren persönlichen Daten geschieht.
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Als Reaktion auf die bekannt gewordenen Massenüberwachungen forderten die Abgeordneten mehr Schutz bei Datenübertragungen in Nicht-EU-Länder. Damit wird der diskutierte Entwurf einer neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in einigen Punkten verschärft: die explizite Zustimmung bei der Verarbeitung persönlicher Daten, das Recht auf Löschung und größere Geldbußen als bisher vorgesehen für Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen.
Der zuständige Berichterstatter und Verhandlungsführer Jan Philipp Albrecht (Bündnis90/Die Grünen) sieht in der positiven Abstimmung einen „Durchbruch für die Datenschutzvorschriften in Europa, um künftig auf einer Höhe mit den Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu sein.“ Das neue Gesetz stehe über dem derzeitigen Flickenteppich nationaler Gesetze. „Das Parlament hat jetzt ein klares Mandat, um die Verhandlungen mit den EU-Regierungen zu beginnen“, und gebe nun den Ball weiter an die Regierungen der Mitgliedstaaten, um das dringend benötigte Update der EU-Datenschutzvorschriften unverzüglich zu liefern, kommentiert Albrecht.
„Der Schutz personenbezogener Daten der europäischen Bürger bleibt ein zentrales Thema für uns. Mitgliedstaaten und der Rat müssen sich jetzt schnell bewegen. Es ist Zeit, zu handeln“, fordert auch Dimitrios Droutsas, Berichterstatter für die neue Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Polizei- und Justizbehörden als auch Schattenberichterstatter für die geplante „Datenschutz-Grundverordnung“. Die EU-Staats- und Regierungschefs hätten in Kürze beim nächsten Treffen des Europäischen Rates die Möglichkeit, ihre Entschlossenheit zu zeigen, auf die wir alle warten, so Droutsas.
Die wichtigsten Eckdaten
- Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder: Die LIBE-Abgeordneten fordern angesichts der durch die Medien enthüllten massiven Überwachungstätigkeit fremder Geheimdienste und Sicherheitsbehörden eine Verschärfung des Absatzes zur Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder. Der nun beschlossene Text sieht vor, dass ein Unternehmen aus einem Drittland (z.B. eine Suchmaschine, ein soziales Netzwerk oder ein Cloud-Provider) die Zustimmung der nationalen Datenschutzbehörde einholen muss, wenn sie persönliche Informationen außerhalb der EU verarbeiten und transferieren will. Zusätzlich muss dieses Unternehmen auch die betroffene Person selbst darüber in Kenntnis setzen, dass ein solcher Datenaustausch geplant ist.
- Sanktionen: Firmen, die die Regeln brechen, drohen Geldstrafen von bis zu 100 Mio. Euro oder bis zu 5 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes, je nachdem, was größer ist. Die LIBE-Abgeordneten verschärfen damit die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Sanktionen von bis zu 1 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
- Recht auf Löschung: Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten will jeder Person das Recht geben, dass ihre persönlichen Daten gelöscht werden, sobald er oder sie das fordert. Um dieses Recht zu stärken, müssen „Daten-Kontrolleure“ beispielsweise eines Internet-Unternehmens, an die der Wunsch nach Löschung herangetragen wird, auch andere Unternehmen, wo diese persönlichen Daten repliziert wurden, über die Löschungsforderung informieren. Das „Recht auf Löschung“ soll sich dabei mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Recht auf Vergessen“ decken.
- Explizite Zustimmung: Wo die Verarbeitung persönlicher Daten auf Zustimmung beruht, soll eine Organisation oder ein Unternehmen diese auch nur nach eindeutiger Zustimmung der betroffenen Person verarbeiten. Dabei kann die Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Die Zustimmung einer Person muss freiwillig erfolgt sein und spezifisch sein und einen expliziten Hinweis auf die Wünsche der Person enthalten – entweder durch eine Erklärung oder eine eindeutig bejahende Aktion. Die LIBE-Abgeordneten stellen außerdem klar, dass ein Vertragsabschluss oder die Erbringung einer Dienstleistung nicht abhängig gemacht werden darf von der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht unbedingt für den Abschluss dieses Vertrags oder der Dienstleistung benötigt werden. Die Einwilligung genauso leicht zurückziehbar sein, wie zu geben, fügen die Abgeordneten hinzu.
- Profiling: Grenzen gesetzt werden soll künftig auch dem Profiling, einer Praxis, um die Arbeitsleistung einer Person, ihre wirtschaftliche Lage, ihre Gesundheit oder ihr Verhalten zu analysieren und prognostizieren. Profiling soll ebenfalls nur dann erlaubt sein – unter Vorbehalt der Zustimmung der Person – wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder, wenn überhaupt nötig, einen Vertrag zu verfolgen. Die Profiling-Praxis soll darüber hinaus nicht zur Diskrimierung der betroffenen Person führen oder nur aufgrund einer automatisierten Verarbeitung erfolgen. Jede Person, so die Abgeordneten, sollen das Recht haben, Maßnahmen gegen Profiling zu ergreifen.
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