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Datenschutz-Zertifikat
Etwas erfreulicher erscheint die Seite des Datenschutzes in Cloud-Dienste. Mit dem Datenschutz ist es deutschen und europäischen Behörden, Unternehmen und Verbänden wirklich ernst. Der Grund: Im August 2014 wurde der internationale Standard für den Datenschutz beim Cloud Computing verabschiedet: ISO/IEC 27018:2014. Darin werden Mindestanforderungen an die Sicherheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Cloud beschrieben.
In einem von der Bundesregierung durchgeführten Projekt wurde der Standard auf deutsches Datenschutzrecht übertragen und ein Zertifizierungsverfahren für Cloud-Anbieter entwickelt: Das Trusted Cloud Datenschutzprofil (TCDP). Auf der CeBIT 2016 erhielten am 17. März 2016 die ersten Dienste dieses Datenschutz-Zertifikats nach dem TCDP. Die Uniscon-Firma iDGard kann dieses Zertifikat ebenso ausstellen wie etwa der TÜV Nord.
Der TÜV
Das TÜV-Zertifikat „Trusted Site Privacy“ überprüft den Datenschutz bei bestimmten Prozessen sowie die IT-Sicherheit der entsprechenden Installationen nach den Kriterien der Sicherheitstechnischen Qualifizierung (SQ) der TÜViT. „Die quid!-Kriterien für die Qualität im betrieblichen Datenschutz bilden dabei die Bewertungsbasis für den Datenschutz“, schreibt der TÜV Nord aus seiner Webseite. Das ist etwas ironisch, denn mittlerweile gibt es weder das Projekt Quid noch die Firma Quid mehr. Die traurige Mitteilung der Quid-Webseite lautet: „quid! - Das Zeichen für Qualität im Datenschutz" war ein Forschungsprojekt der Fachhochschule Frankfurt am Main in Kooperation mit der Deutschen Postgewerkschaft (DPG, heute Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) in den Jahren 1999 bis 2001. Das Projekt ging anschließend über in die quid! GmbH, die jedoch Ende 2003 ihre aktive Geschäftstätigkeit eingestellt hat.“ Der Leser fragt sich, ob man den Standards des TÜV Nord wirklich noch vertrauen kann.
Dafür kann der TÜViT wirklich punkten. Seine Prüfer auditieren und zertifizieren, was das Zeug hält – sei es eine Rechenzentrums-Infrastruktur, sei es Verschlüsselung oder Sicherheit gemäß ISO 27001, der TÜViT deckt alles ab. Wie beim Datenschutz (Privacy) stellt der TÜV und seine regionalen Vertretungen Zertifikate mit dem Titel „Trusted Site“ aus. Mindestens ebenso wertvoll dürfte die Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen IT- und Organisationsstrukturen sein, um ein solches Zertifikat zu erringen.
ENISA CCSL und CCSM
Der Cloud Service für Governance des TÜV Rheinland wiederum hat das Gütesiegel „Certified Cloud Service“ der europäischen Datenschutz- und Sicherheitsbehörde ENISA erhalten. Dieses CCS-Zertifkat bringt den TÜV Cloud Service direkt auf die Liste der „Cloud Certification Schemes“, genannt CCSL. Diese Liste ist eine Art Angebotsliste, die der Interessent unbedingt abchecken sollte, denn wie in einem Appstore sind hier verschiedene Cloud Services pro Kategorie nach ihren spezifischen Charakteristika gelistet, so etwa für die ISO 27001 oder für Governance.
Die CCSL liefert Antworten auf Fragen wie: „Welche sind die zugrundeliegenden Standards?“, „Wer stellt die Zertifikate aus?“, „Ist dieser Cloud-Provider auditiert worden?“ und „Wer hat ihn auditiert?“. Die CCSL liefert weiterführende Links und Referenzen zu jedem Zertifizierungsschema. Am 29.1.2015 veröffentlichte die ENISA ein Metaframework CCSM für diese Liste, um den Kunden zu helfen, den geeignetsten Cloud Service schneller zu finden.
Die erste Version befasst sich nur mit Anforderungen für die Daten- und Netzwerksicherheit. Sie basieren auf 29 Dokumenten mit NIS-Anforderungen (Network Information Service) aus elf Ländern, darunter Deutschland. 27 Ziele werden abgedeckt, indem diese auf fünf Cloud-Zertifizierungsschemata abgebildet werden. Die CCSM wird bereits genutzt. Zwar richtet sie sich an Behörden, doch Interessenten in der Wirtschaft dürften sie ebenso nützlich finden.
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