Die AIOps-Plattform Avantra ist nun in Version 23 verfügbar. Neu an Bord sind ausgefeilte Workflow-Automatisierungsvorlagen für SAP-Funktionen und den ERP-Betrieb, die Maßstäbe setzen sollen.
Avantra 23 bietet Automatisierungsfunktionen für SAP- und ERP-Betrieb.
Im Fokus von Avantra 23 stehen Automatisierungsmöglichkeiten, die Expertenteams von zeitraubenden manuellen Tätigkeiten befreien. Konkret wurde dazu die Automatisierungs-Engine verbessert: Sie bietet nun aktualisierte und anpassbare Vorlagen für die SAP-Systemaktualisierung, automatisierte SAP-Sicherheitsanalysen und mehr. Betriebsteams sparen durch die Automatisierungsmöglichkeiten Zeit, die ihnen die Konzentration auf Projekte mit größerer Wertschöpfung ermöglicht.
Avantra übernimmt repetitive Aufgaben
„Die größte Herausforderung für die Unternehmensautomatisierung besteht darin, dass Mitarbeitende in Schlüsselpositionen das gesamte Wissen über Automatisierungspotential besitzen, aber auch am meisten beschäftigt sind“, erklärt Avantra-CEO John Appleby. Mit Avantra 23 löse man dieses Paradox durch die Automatisierung repetitiver Überwachungs- und Wartungstätigkeiten.
Der so realisierte Zeitgewinn führt letztlich zu höherer Rentabilität der entlasteten Fachkräfte. „Unsere vollautomatische Systemaktualisierung unterstützt auch Oracle- und Sybase-Datenbanken, neben SAP HANA - für viele Kunden derzeit ein wichtiges Migrationsprojekt. Diese neue Version gibt Avantra-Kunden die Möglichkeit, ihre Geschäftsanforderungen besser umzusetzen - sei es digitale Transformation, Hyperautomatisierung oder Cloud-Migrationsprojekte“, verdeutlicht Avantra-CTO Bernd Engist. Zudem können Nutzer auch andere Workflow- und Automatisierungssysteme ansprechen, wie etwa Red Hat Ansible.
Verfügbarkeit
Avantra 23 ist ab sofort in den Editionen „Standard“, „Professional“ und „Enterprise“ erhältlich. Die „Professional“-Variante enthält die verbesserte Automatisierungs-Engine. Bei der „Enterprise“-Edition sind zudem zahlreiche Vorlagen und die Red-Hat-Ansible-Integration an Bord.
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Stand vom 30.10.2020
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