Landgericht Frankfurt entscheidet gegen Gebrauchtsoftwarehändler

usedSoft muss Adobe Schadensersatz leisten

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usedSoft triumphiert

Trotz des verlorenen Prozesses in Frankfurt am Main meldete der Gebrauchtsoftware-Händler am Montagabend „usedSoft siegt gegen Adobe“. Auch diese Aussage scheint berechtigt, denn sie bezieht sich auf ein Urteil in der Schweiz, das dem Frankfurter Rechtsfall konträr gegenübersteht.

Das Kantonsgericht Zug (Az. ES 2010 822) hat in der vergangenen Woche den Antrag des Software-Herstellers Adobe abgelehnt, usedSoft den Weiterverkauf von Adobe-Software zu untersagen. In allen wesentlichen Punkten habe usedSoft von der Schweizer Justiz Recht bekommen, kommentierte das Unternehmen. Der zuständige Richter erklärte demnach, es gehe Adobe bei dem gestellten Antrag „einzig um den Verlust von Marktanteilen“.

usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider freut das Urteil besonders, da in der Schweiz das internationale Geschäft von usedSoft angesiedelt ist. Das Urteil biete deshalb auch internationalen Kunden Rechtsschutz, so seine Interpretation.

Weitere Berufung angekündigt

Gegen das Urteil des LG Frankfurt will Schneider zudem Berufung einlegen – das Urteil habe unter Urheberrechtsexperten Kopfschütteln ausgelöst, weil es elementare Rechtsgrundsätze außer acht lässt, teilte usedSoft mit. „Wir werden so lange kämpfen, bis sich auch in Deutschland der freie Handel mit Adobe-Lizenzen durchsetzt“, betont usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. Er weist außerdem darauf hin, dass das Frankfurter Urteil nicht für Gebraucht-Software anderer Hersteller, wie etwa Microsoft, gelte. Die Lösung des Problems sei allerdings abzusehen, da die anstehende Entscheidung des EuGH auch in Sachen Adobe endlich für Rechtssicherheit sorgen werde.

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