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Die mit NIS2 bevorstehende Einführung von Mindeststandards im Bereich der Cybersicherheit betrifft viele Institutionen, die das Thema bisher nur stiefmütterlich behandelt haben. (Bild: Андрей Яланский - stock.adobe.com)
Cybersicherheit wird zur Chefsache

Persönliche Haftungsrisiken aus der EU-Richtlinie NIS2

Mit der Novelle der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) legt die EU Mindeststandards für Cybersicherheit fest. Betroffen sind Unternehmen und Behörden ab 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ab zehn Millionen Euro. Mit NIS2 wird auch eine persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen eingeführt; bei Verstößen gegen die Cybersecurity-Pflichten drohen ihnen empfindliche Geldbußen.

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