Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die viel zu große Softwarepakte besitzen. So liegen oft viele Lizenzen ungenutzt in Unternehmen herum und bergen totes Kapital. Der Handel mit gebrauchter Software mag im ersten Moment wenig lukrativ klingen, bringt aber auf den zweiten Blick einige strategische Vorteile.
Mit den in vielen Unternehmen ungenutzten Software-Lizenzen lässt sich richtig Geld machen!
Die Identifizierung ungenutzter Software-Lizenzen im Unternehmen und deren Verkauf kann sehr lukrativ sein. Für den Verkauf ungenutzter Gebraucht-Software bzw. deren Lizenzen gibt es jedoch ein paar Schritte zu beachten, um einen solchen Prozess ohne Risiken durchzuführen. Denn der Veräußerungsprozess muss unter Beachtung spezieller Kriterien vorbereitet werden. Und hier ergeben sich meist schon zu Beginn ein paar Fragen:
Darf ich meine Lizenzen überhaupt verkaufen?
Jede Lizenz, die bspw. rechtmäßig bei Microsoft erworben wurde, verliert nicht wie andere Gebrauchsgegenstände durch ihre Benutzung an Funktionstüchtigkeit. Ein Verkauf gebrauchter Software ist daher ebenso attraktiv, wie der Kauf von gebrauchten Lizenzen.
In der gesamten EU und in der Schweiz ist sowohl der Weiterverkauf als auch der Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen zulässig und rechtsgültig. Die rechtliche Grundlage ist hier der so genannte Erschöpfungsgrundsatz, der besagt, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht eines geschützten Gutes verbraucht ist, sobald es einmal rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist. Es herrscht also eine prinzipielle Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Softwarelizenzen, bestätigt von europäischen Gerichten sowie dem Bundesgerichtshof.
Damit eine zweifelsfrei legale Veräußerung der Software stattfinden kann, sollten Unternehmen jedoch ein paar wichtige Punkte beachten:
Es muss sich um getrennt verkehrsfähige Produkte handeln
Die Nutzungslizenz des Herstellers muss zeitlich unbeschränkt gelten
Es muss sich um eine rechtmäßige Verbreitung der Software handeln
Die Software muss faktisch weitergegeben, also für das verkaufende Unternehmen unbrauchbar gemacht werden
Warum sollte ich meine Lizenzen verkaufen?
Für den Verkauf ungenutzter Softwarelizenzen sprechen einige gewichtige Argumente: Abseits des normalen Geschäftsbetriebs werden damit signifikante Einkünfte erzielt und das Unternehmen bekommt frische finanzielle Mittel, um Investitionen in beispielsweise den Bereichen IT und Kommunikation zu tätigen.
Die IT-Abteilung hat meist den besten Blick auf alle genutzten oder eben ungenutzten Lizenzen im Unternehmen, so kann sie sich als unternehmerisch denkend positionieren. Das ist die beste Voraussetzung, um initiativ zu werden.
Der Verkauf bringt zudem den Vorteil, eine flexible Kostenstruktur sowie mehr Freiheiten in der Neugestaltung des Lizenzmanagement zu ermöglichen. Die Lizenzen werden nicht abgeschrieben, sondern ergeben neues Kapital. Das stärkt automatisch die Verhandlungsposition hinsichtlich des Softwareanbieters, denn die Lizenzen werden nicht als Verlust verbucht. Zudem muss für die Veräußerung ungenutzter Lizenzen Klarheit über den Bestand vorliegen. So kann auch direkt Ordnung in das Software-Management gebracht werden.
Wie genau verläuft der Verkauf gebrauchter Lizenzen?
Eine fundierte Vorbereitung zum Verkauf von Lizenzen ist die Basis für einen erfolgreichen und rechtssicheren Abschluss. Im ersten Schritt definiert das Unternehmen exakt, welche Lizenzen veräußert werden sollen und um welche Art von Lizenzen es sich handelt.
Die so angelegte Liste zeigt, welche Produkte, Versionen und Stückzahlen sich zweifelsfrei rechtssicher übertragen lassen. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, zieht für diesen Prozess eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzu. So lassen sich sowohl für den Verkäufer als auch für den späteren Käufer alle Risiken ausschließen.
Ein weiterer wichtiger Tipp: Es sollte in jedem Fall ein seriöser Anbieter für den An- und Verkauf gebrauchter Lizenzen gewählt werden. Damit ein reibungsloser Lizenztransfer ermöglicht wird, muss zusammen mit diesem Experten ein Konzept erarbeitet werden.
Ist der passende Partner ausgewählt, steht dem Prozess zur Veräußerung nichts mehr im Wege:
Zunächst werden alle Eventualitäten bezüglich der Anforderungen einer Lizenzübertragung und des Ankaufszenarios geklärt
Im nächsten Schritt erfolgen die tatsächliche Ermittlung und Prüfung der Datenbasis
Liegen alle relevanten Informationen vor, wird ein so genannter Ankaufspaketpreis kalkuliert und ein offizielles Angebot erstellt
Sind alle Unklarheiten beseitigt und hat der Lieferant die angebotenen Konditionen akzeptiert, übermittelt der Ankäufer eine offizielle Ankaufsvereinbarung, in der nochmals alle Vertragsvereinbarungen definiert sind
Daraufhin kommt es zur Vertragsunterzeichnung und somit zum Austausch aller relevanten Dokumente und Verträge inklusive der Lizenz-Keys. Die Übertragung der Lizenzen erfolgt unter Verwendung der offiziellen Microsoft „Perpetual License Form“ (PLTF) und der Meldung des Transfers an Microsoft
Christian Penava.
(Bild: Relicense)
Fazit
Von der grundsätzlichen Entscheidung bis zum Verkauf einer nicht mehr gebrauchten Softwarelizenz sind es für Unternehmen nur wenige Schritte. Diese müssen aber genau passen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Über den Autor
Christian Penava ist Sales Manager Germany bei der Relicense AG. Penava hat seine gesamte berufliche Laufbahn im Vertrieb verbracht. Vor seiner Zeit bei Relicense war er erfolgreich bei Unternehmen, wie Insight Technologies und Crayon, tätig.