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Urheber- und Nutzungsrechte klären
Ob die Leistung des Cloud-Anbieters stimmt, lässt sich auch daran erkennen, wie Fragen rund um die Urheber- und Nutzungsrechte verabredet werden. In der Regel arbeiten Cloud-Anbieter mit urheberrechtlich geschützter Software, um ihre Leistung erbringen zu können. Häufig setzen sie dabei auch patentrechtlich geschützte Verfahren ein, für die sie sich die notwendigen Nutzungsrechte beschaffen müssen. Sollte solch eine Software oder solch ein Verfahren auch auf den Rechnern des Kunden eingesetzt werden, ist es wichtig, diese Nutzung vertraglich genau zu regeln. IT-Jurist Borges rät in dieser Situation, dass sich Kunden aus dem Mittelstand von allen Ansprüchen Dritter freistellen lassen sollten.
Vertragsleitfaden zum Herunterladen
Weitere Vorschläge für gute Geschäftsvereinbarungen in der Cloud sind in dem Leitfaden „Vertragsgestaltung beim Cloud Computing“ des Kompetenzzentrums Trusted Cloud zusammengestellt. Der Leitfaden steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Download bereit.
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