Datenschutz im Web: viel mehr als nur lästige Pflicht

7 Tipps zum korrekten Umgang mit Online-Kundendaten

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Tipp 6: „Auftragsdatenvereinbarung“ mit Dienstleister abschließen

Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist ein fester Bestandteil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): Der Vertrag mit einem Dienstleister muss den Anforderungen nach §11 BDSG entsprechen. Die ADV erfordert stets die Schriftform, eine Online-Akzeptanz ist nicht möglich. In der ADV wird die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister geregelt.

In den meisten Fällen wird das Web-Controlling nicht auf eigenen Servern betrieben, sondern es werden hierfür die Dienste Dritter in Anspruch genommen. Wenn auf diese Weise die Daten weitergeleitet werden, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Kontrolle über die Daten behalten. Schließen Sie daher in jedem Fall mit dem Dienstleister einen schriftlichen Vertrag zur Verarbeitung der Daten in Ihrem Auftrag ab (Auftragsdatenverarbeitung). Wichtig zu beachten ist: Der Auftraggeber bleibt stets verantwortlich für die datenschutzkonforme Verarbeitung. D.h. nur er wird haftbar gemacht und muss im Falle eines Verfahrens mit Bußgeldstrafen rechnen (vergl. §11 Abs. 1 BDSG).

Tipp 7: Sparsam mit Daten umgehen

Laut §3a BDSG dürfen personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist.

Für die Erhebung von Daten, die für die Marktforschung wünschenswert, für den jeweiligen Zweck jedoch nicht zwingend notwendig sind, bedarf es der Einwilligung des betroffenen Nutzers. Erheben Sie daher nur Daten, die Sie für den jeweiligen Zweck auch wirklich benötigen. Verzichten Sie auf unnötige „Pflichtfelder“, auch wenn weitere Daten für Marketing und Marktforschung wünschenswert wären. Lassen Sie auf die Daten nur diejenigen Mitarbeiter zugreifen, die die Daten auch wirklich benötigen. Nutzen Sie die Daten nur zu dem Zweck, den Sie jeweils bei der Datenerhebung angegeben haben. Für andere Zwecke benötigen Sie in jedem Fall die Einwilligung des betroffenen Nutzers.

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