Datenschutz im Web: viel mehr als nur lästige Pflicht

7 Tipps zum korrekten Umgang mit Online-Kundendaten

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Tipp 2: Ausschließlich pseudonyme Nutzerprofile erstellen

Nutzungsprofile von Besuchern dürfen laut §15 Telemediengesetz ohne Einwilligung nur unter einem Pseudonym erstellt werden.

In der Regel spricht man von einem Pseudonym, wenn hinter dem jeweiligen Datensatz fünf oder mehr Personen stecken können. Die Datenschutzbehörden haben hierzu festgestellt, dass die IP-Adresse ausdrücklich kein Pseudonym darstellt, da hierdurch Rückschlüsse auf den einzelnen Besucher einer Website gezogen werden können. Achten Sie darauf, dass IP-Adressen vor der Verarbeitung und Speicherung so gekürzt werden, dass ein Bezug zur natürlichen Person nicht mehr herzustellen ist.

Tipp 3: Widerspruchsrecht einräumen und technisch umsetzen

Besucher müssen der Erstellung von Nutzungsprofilen widersprechen können. Der Widerspruch muss vom Website-Betreiber wirksam umgesetzt werden.

Website-Besucher besitzen grundsätzlich bei allen erfassten personenbezogenen Daten das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung dieser Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung zu widerrufen. Außerdem besteht ein Widerspruchsrecht zur Bildung von Nutzungsprofilen, die unter einem Pseudonym für Marktforschungs- und Analysezwecke erstellt wurden. Diese Widerspruchsrechte müssen auch für alle Anwendungen und Dienste eingeräumt werden, die auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets ausgeführt werden.

Möchte der Kunde von diesen Rechten Gebrauch machen und nicht länger zu den personenbezogenen bzw. pseudonymisierten Nutzungsprofildaten beitragen, müssen Sie dies veranlassen und technisch umsetzen. Viele Web-Analyse-Anbieter haben weitreichende Methoden, um einen aktiven Ausschluss eines einzelnen Besuchers aus der Datenerfassung sicherzustellen. Bei der Wahl eines Web-Analyse Anbieters sollten Sie auf eine solche Funktion unbedingt Wert legen.

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