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Tipp 4: Keine IP-Adressen verarbeiten oder gar speichern
Ohne bewusste, eindeutige Einwilligung des Betroffenen darf die vollständige IP-Adresse nicht verarbeitet werden.
Eine illegale Verarbeitung ist beispielsweise bereits die IP-Geolokalisierung oder die Identifikation der Firma des Besuchers auf Basis vollständiger IP-Adressen. Allerdings ist eine Geolokalisierung auch mit verkürzter IP-Adresse – und damit datenschutzkonform – möglich. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Web-Analyse Software über entsprechende Konfigurationsmöglichkeiten verfügt, um diese Informationen auch auf Basis verkürzter IP-Adressen zu ermitteln. Aufwendige Programmierungen im Code sind dann nicht notwendig.
Tipp 5: Strikte Datentrennung einhalten
Pseudonyme und personenbezogene Daten müssen stets getrennt gespeichert und dürfen ohne Einwilligung nicht zusammengeführt werden.
Speichern Sie personenbezogene und nicht personenbezogene Daten in separaten Datenbanken. Eine Löschung bzw. Anonymisierung von personenbezogenen Informationen ist dann unproblematisch und schnell umgesetzt. Generell gilt: Je stringenter Sie Ihre Daten organisieren, umso schneller und einfacher können Sie auch dem Widerspruchsrecht Ihrer Kunden entsprechen.
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