Internetkriminalität kann jeden treffen, die Folgen sind mitunter gravierend. Wer sich für eine private Cyberversicherung interessiert, sollte prüfen, ob er oder sie Schutz über eine andere Police hat.
Versicherungen gibt es viele, so auch gegen Schäden und Risiken, die durch die Nutzung des Internets entstehen können.
Egal ob einkaufen, lernen, informieren oder unterhalten – ohne Internet kommt heute kaum noch jemand aus. Die Online-Welt bietet aber nicht nur unbegrenzte Möglichkeiten, sie birgt auch Gefahren: Betrüger stehlen im Netz Passwörter, bestellen unter falscher Identität Produkte, verbreiten Viren oder schädigen mit verleumderischen Posts den Ruf.
Tatsächlich fühlen sich einer Umfrage des IT-Verbandes Bitkom zufolge viele Menschen von Internetkriminalität bedroht: 94 Prozent sagen, dass die Bedrohung durch Kriminelle im Netz wächst. Besonders hoch ist die Angst vor Datenmissbrauch (79 Prozent). Nicht nur die Sorge, sondern auch die tatsächliche Begegnung mit kriminellen Vorfällen im Internet nimmt demnach zu: 61 Prozent der Internet-Nutzerinnen und -Nutzer haben zuletzt entsprechende Erfahrungen gemacht. Im Jahr 2019 waren es noch 55 Prozent.
Leistungen unterscheiden sich
Die Folgen einer erfolgreichen Attacke können gravierend sein. Um sich vor diversen Risiken zu schützen, bieten Versicherer Cyberpolicen, spezielle Schutzbriefe oder auch Zusatzbausteine an. Die Anbieter versprechen laut Stiftung Warentest, für Schäden einzutreten, die durch Internetkriminalität entstehen – etwa nach Hackerangriffen oder Virusbefall. Die Tarife umfassen mitunter auch die Rettung oder die Wiederherstellung verloren geglaubter Daten. Zur Leistung kann auch die Suche nach gestohlenen Daten im sogenannten Darknet gehören, einem versteckten Teil des Netzes.
Die Police kann auch Folgendes bieten: Angenommen, jemand kauft in betrügerischen Online-Shops ein, bezahlt seine Rechnung, erhält aber nie die Ware. „Den Schaden ersetzen die Versicherungen, oft sogar bis zu fünfstelligen Beträgen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Eine Cyberversicherung kann nach ihren Angaben auch einspringen, falls Kriminelle das Konto eines Versicherten plündern, nachdem er irrtümlicherweise über eine Phishing-E-Mail seine oder ihre Zugangsdaten preisgegeben hat.
Hilfe bei überzogenen Forderungen
Auch bei Urheberrechtsverletzungen springen manche Policen ein. Lädt jemand unbeabsichtigt ein geschütztes Foto bei einer Internetplattform hoch oder postet ein bekanntes Bild, kann das ein Abmahnschreiben zur Folge haben. „Die Forderungen der Rechteinhaber sind aber teilweise überzogen“, sagt Käfer-Rohrbach.
Bei Mobbing im Internet ist oft professionelle und schnelle Hilfe nötig. „Die kann ein Versicherer leisten, indem er zum Beispiel eine akute psychologische Hilfe am Telefon anbietet und Spezialisten beauftragt, Inhalte aus dem Netz zu entfernen“, so Käfer-Rohrbach.
„Was wann geleistet wird, hängt vom Umfang der Versicherung, also den vereinbarten Leistungen ab“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. In aller Regel sind nach ihren Angaben die Schäden gedeckelt. So würden zum Beispiel Schäden bis 10.000 oder 15.000 Euro pro Bereich – etwa Betrug beim Online-Shopping oder Attacken beim Online-Banking – versichert. Datenrettungskosten würden meist in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro übernommen - je nach Versicherungsumfang. „Ab etwa 50 Euro pro Jahr ist eine Cyberversicherung zu haben“, erklärt Klug. Die Kosten könnten aber je nach Umfang des Versicherungsschutzes deutlich höher liegen.
Auch andere Versicherungen können helfen
Aber nicht jeder oder jede, der oder die online unterwegs ist, muss zwingend eine Cyberversicherung abschließen. „Eine solche Police ist für Unternehmen sinnvoll, die ihren Geschäftsbetrieb schützen wollen“, sagt Verbraucherschützerin Klug. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, dass zunächst zu prüfen ist, ob nicht schon bestehende Versicherungen ausreichend Schutz bieten.
„Die private Haftpflichtversicherung etwa übernimmt Schadensersatzforderungen nach dem unbemerkten Weiterleiten von Viren“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach. Sandra Klug verweist zudem auf Hausratsratsversicherungen. Manche, aber nicht alle Anbieter hätten eine Klausel, die Hilfe bei der Rettung von Daten oder bei Vermögensschäden nach dem Erbeuten von Bankdaten in Aussicht stellt. Die Verbraucherschützerin rät, gegebenenfalls abhängig vom eigenen Verhalten die bestehenden Versicherungen zu aktualisieren oder eine Haftpflicht oder Hausratsversicherung abzuschließen.
Stand: 08.12.2025
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Auch Rechtsschutzversicherungen können bei juristischen Auseinandersetzungen helfen. Wer durch Cybermobbing ausgelöst psychologische Probleme hat, kann die Behandlungskosten oft über die Krankenversicherung abrechnen.