Externe Anbieter kontra Bundescloud Welche Cloud-Dienste nutzt die Bundesverwaltung?

Susanne Ehneß |

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Cloud-Dienste, die nicht aus der Bundescloud bezogen werden können, werden über externe Anbieter bereitgestellt. Die Bundesregierung hat aufgelistet, welche dieser externen Cloud-Dienste genutzt werden.

Die Bundesregierung nutzt die Cloud rege
Die Bundesregierung nutzt die Cloud rege
(© Ralph Maats - stock.adobe.com)

Wenn die Cloud genutzt werden soll, muss die Bundesverwaltung dies grundsätzlich über bundeseigene Dienstleister abwickeln. Ist dies nicht möglich, kann ein externer Cloud-Dienst beschafft werden. Die Bundesregierung hat aufgelistet, welche dieser externen Dienste verwendet werden. All die genannten Dienste könnten laut Bundesregierung nicht aus der Bundescloud bezogen werden, „da diese Dienste nicht in der Bundescloud zur Verfügung stehen“ (Bundescloud-Dienste siehe unten). Dies liege insbesondere daran, dass die eigene Cloud für die Bearbeitung von Verschlusssachen bis zum Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ ausgelegt ist. „Daher ist die Bundescloud nur aus den VS-Netzen des Bundes (NdB) erreichbar und insbesondere nicht an das Internet angeschlossen“, erklärt die Bundesregierung.

Übersicht der genutzten externen Cloud-Dienste in den verschiedenen Bereichen:

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„Die Übersicht der genutzten Cloud-Dienste macht deutlich, dass die Bundesverwaltung vollwertige Dienste nutzt, die über die Bereitstellung einer bloßen Speicher-Infrastruktur hinausgehen“, betont die Bundesregierung. Der Nutzung gehe stets ein fachlicher Bedarf einer Behörde voraus.

Standards für die Zusammenarbeit

Verträge mit externen Anbietern „werden grundsätzlich durch Ausschreibung vergeben“. Dabei müssen der „Mindeststandard des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste“, der Beschluss des IT-Rats „Kriterien für die Nutzung von Cloud Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung“ sowie des darauf aufbauenden Beschlusses des IT-Planungsrats „Vorgehensweise und Kriterien zu Inanspruchnahme und Beschaffung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft“, eingehalten werden.

Bei der Nutzung der Cloud-Lösung von Amazon Web Services (AWS) durch die Bundespolizei für Bodycam-Daten würden „die deutschen Datenschutzstandards eingehalten“. Es sei eine „Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung“ geschlossen worden. Das BSI war laut Regierung bei der Beschaffung beteiligt und habe festgestellt, dass die Vorgaben aus dem Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste erfüllt seien.

Cloud-Dienste der Bundescloud

Seit Mitte 2017 ist die Bundescloud innerhalb des Behördennetzes online, die Bundesbehörden werden sukzessive angeschlossen. Folgende Cloud-Dienste werden derzeit für die Bundesbehörden über die Bundescloud angeboten:

  • BundescloudBox: Sicheres Speichern von Daten in der Cloud und selbstbestimmter, ressortübergreifender Austausch.
  • BundescloudEntwicklungsplattform: Etablierte, aufeinander abgestimmte, serverbasierte Tools und Services zur Unterstützung der Softwareentwicklung.
  • BundescloudLaufzeitumgebung: Laufzeitumgebung bestehend aus Web-, Application- und Datenbankserver für den Betrieb von Fachverfahren.
  • BundescloudServer: virtuelle Maschinen mit Betriebssystem, Storage und Netzwerkstrukturen.

Dieses Angebot wird laut Bundesregierung ständig weiterentwickelt. Zudem werde mit den bundeseigenen IT-Dienstleistern evaluiert, ob außerhalb der VS-NfD-Zone weitere Cloud-Infrastrukturen aufgebaut werden sollen.

IT-Konsolidierung

Wie die Bundesregierung ausführt, werde im Rahmen des Projekts „IT-Konsolidierung Bund“ gemeinsam mit dem Verbund der IT-Dienstleister des Bundes die IT-Architektur abgestimmt. So soll sichergestellt werden, dass bestehende Cloud- und klassische Plattformen beim weiteren Ausbau der Infrastruktur berücksichtigt werden.

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