Definition: Qualitätssiegel des Bundesverbandes IT-Mittelstand BITMi e.V. Was ist die Initiative „Software Made in Germany“?
Anbieter zum Thema
Die Initiative des Bundesverbandes IT-Mittelstand (BITMi e.V.) zielt darauf ab, dass Software aus Deutschland international die gleiche Qualität und das gleiche Ansehen gewinnt wie andere Produkte „Made in Germany“.

Deutsche Automobile und zahlreiche andere Produkte werden weltweit von vielen Menschen für ihre herausragende Qualität, Technologie und Wertigkeit geschätzt und bewundert. Hinzu kommen stetig interessante Innovationen, praxisbewährte und praxisnahe Lösungen, ausgeklügelte Herstellungsverfahren sowie ein durchdachtes Design. Diese Merkmale gelten auch für Software-Anwendungen.
Bereits heute setzen viele mittelständische Betriebe aus zahlreichen Branchen Software deutscher Anbieter ein, weil diese durch Leistungsfähigkeit und Praxistauglichkeit, durch eine hohe Investitionssicherheit und deutschsprachigen Support überzeugt. Eine bedeutende Rolle spielen auch Faktoren wie Datenschutz, Datenweitergabe und Datensouveränität – allesamt Punkte, die von ausländischen Unternehmen auf Grund unterschiedlicher Rechtslagen nicht wie In Deutschland gewährleistet werden können.
Der Bundesverband IT-Mittelstand möchte mit seiner Initiative ausschließlich mittelständische Betriebe unterstützen und erreichen, dass auch Software Made in Germany eine solche Marktstellung einnimmt. Das Projekt steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Kriterien für das Siegel „Software Made in Germany“
Der BITMi zertifiziert deutsche Software-Unternehmen aus dem Mittelstand und verleiht ihnen das Gütesiegel „Software Made in Germany“. Dafür müssen bei einer Beantragung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wenn ein Software-Produkt das Gütesiegel bekommen soll. Eine Mitgliedschaft im BITMi ist dafür zwar nicht erforderlich, allerdings sind die jährlichen Kostenbeiträge für Mitglieder bzw. Mitglieder assoziierter Verbände pro Softwareprodukt günstiger.
Folgende Kriterien liegen zu Grunde, wobei die Einhaltung vom BITMi und einem Expertenbeirat überprüft wird:
- Der Softwarehersteller hat seinen Unternehmenssitz in Deutschland.
- Alle wesentlichen Schritte der Softwareherstellung erfolgen in Deutschland.
- Die Softwarequalität wird in Deutschland getestet und sichergestellt.
- Die Benutzeroberfläche, die Dokumentation, das Hilfesystem sowie die Leistungen beim Service und Support sind für den Endbenutzer entweder multilingual und/oder in deutscher Sprache verfasst.
- Der Hersteller gewährleistet die Zukunftssicherheit für seine Software für den bestimmungsgemäßen Einsatz. Das betrifft sowohl die Kompatibilität von Programmen und Daten, als auch eine vertragliche Gewährleistung von Weiterentwicklungen.
- Der Hersteller nennt mindestens fünf Referenzen für die Software, die belastbar sind.
Der BITMi betont ausdrücklich, dass die Vergabe des Gütesiegels herstellerunabhängig und neutral erfolgt und zudem einen glaubwürdigen Hintergrund hat. Gewährleistet wird dies durch den Verband sowie durch den Expertenbeirat.
Weitere Bedingungen für eine Zertifizierung
Ein Software-Unternehmen, das eine Zertifizierung beantragen will, muss die Anwendung nicht nur selbst entwickelt haben, sondern auch über die Urheberrechte verfügen. Eine für einen Kunden individuell erstellte Software ist nicht zertifizierungsfähig. Beruht sie allerdings auf einem Kernprodukt, kann für dieses das Siegel vergeben werden.
Besteht die Software aus einem Anwendungspaket mit verschiedenen Modulen und Versionen, die jeweils einen anderen Funktionsumfang aufweisen und unterschiedliche Zielgruppen ansprechen, muss für jedes einzelne Produkt eine Beantragung erfolgen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn ein bereits vermarktetes Überprodukt vorhanden ist und einzelne Module nur im Zusammenspiel mit diesem arbeiten können.

Zum Special: Definitionen rund um Cloud Computing
Nutzungsrechte und Vorteile für Gütesiegelinhaber
Die Zertifizierung mit dem Gütesiegel wird durch den BITMi für jeweils ein Jahr vergeben. Damit sind mehrere Leistungen verbunden, die ein ausgezeichnetes Unternehmen in Anspruch nehmen kann. So dürfen das Produkt bzw. die Produktverpackung und alle sonstigen Marketingdokumente mit dem Siegel versehen werden.
Auf Wunsch wird der Softwarehersteller auf der Webseite der Initiative mit einem Blogbeitrag als neues Mitglied begrüßt. Darüber hinaus ist die Erstellung eines Produkt- oder Unternehmensprofils samt Beschreibung anderer Auszeichnungen oder sozialer Engagements sowie die Veröffentlichung eines Praxisbeispiels möglich.
Wird die Software über externe Händler vertrieben, darf das Siegel beispielsweise auf deren Webseiten nicht einfach abgebildet werden, sondern muss dort eindeutig dem zertifizierten Produkt zugeordnet werden. Darüber entscheidet nach Prüfung jedes Einzelfalls der BITMi.
Weitere Vorteile durch das Gütesiegel sieht der Bundesverband IT-Mittelstand bei der Positionierung auf dem Arbeitsmarkt für zertifizierte Unternehmen. Sowohl für die vorhandene Belegschaft als auch für potenzielle Bewerber soll es die Attraktivität des Herstellers steigern. Zudem wird dem Siegel eine Signalwirkung für Kunden und andere Geschäftspartner zugeschrieben, da es für eine hohe Qualität, einen zuverlässigen Service und zukunftssichere Investitionen steht.
(ID:47771966)