Der Data Act ist eine Verordnung der Europäischen Union mit abgestimmten Vorgaben für einen fairen Zugang zu Daten und eine faire Datennutzung. Er ist neben dem Data Governance Act die zweite Säule der europäischen Datenstrategie.
Der Data Act ist neben dem Data Governance Act die zweite tragende Säule der europäischen Datenstrategie.
Der Data Act soll dazu beitragen, dass mehr Daten im Einklang mit den EU-Vorgaben zur Verfügung gestellt werden und dass das Wertschöpfungspotenzial der Daten besser nutzbar gemacht wird. Im Deutschen wird der Data Act auch als Datengesetz bezeichnet. Es handelt sich um eine EU-Verordnung mit abgestimmten Vorgaben für einen fairen Zugang zu Daten und eine faire Nutzung von Daten.
Die EU-Kommission hat den Gesetzesvorschlag im Februar 2022 veröffentlicht. Der Data Act ist neben dem Data Governance Act die zweite Säule der europäischen Datenstrategie. Ziel des Datengesetzes ist es, den Zugang zu Daten und die Nutzung von Daten im Einklang mit den EU-Vorgaben und den EU-Werten zu fördern. Indem der Data Act regelt, wie in der EU generierte Daten geteilt werden und wer auf sie zugreifen und sie nutzen darf, soll das Wertschöpfungspotenzial der Daten nutzbar gemacht werden. Durch das Teilen von Daten soll sich deren bisher größtenteils ungenutzter Wert besser ausschöpfen lassen. Der Data Act beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Teilen der Daten, für den Datenzugang und für die Datennutzung. Die Regelungen beziehen sich auf die Datennutzung zwischen Unternehmen, Verbrauchern und öffentlichen Einrichtungen.
Der Data Act als Bestandteil der Europäischen Datenstrategie
Der Entwurf zum Data Act ist Bestandteil der Europäischen Datenstrategie. Die Europäische Datenstrategie wurde von der Europäischen Kommission im Februar 2020 vorgestellt. Neben dem Data Act ist der Data Governance Act eine der beiden Säulen der Europäischen Datenstrategie. Der Data Governance Act ist bereits im Juni 2022 in Kraft getreten und ist nach Ablauf einer 15-Monate-Frist ab September 2023 in der Europäischen Union unmittelbar anwendbar. Während der Data Act die Zielsetzung verfolgt, das Wertschöpfungspotenzial der Daten besser nutzbar zu machen, hat der Data Governance Act zum Ziel, Prozesse und Strukturen zur Datenverwaltung und einen Rechtsrahmen zur Nutzung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten zu schaffen.
Der Data Governance Act führt die Konzepte der Datenvermittlungsdienste und des Datenaltruismus ein. Er gilt für in der EU niedergelassene Organisationen und für Organisationen, die ihre Dienste in der EU anbieten. Im Data Governance Act sind unter anderem die Wiederverwendung geschützter Daten, die Weitergabe und Nutzung von Daten durch Datenvermittlungsdienste und die Weitergabe und Nutzung von Daten durch altruistische Organisationen geregelt.
Die Ziele des Data Act
Primäres Ziel des Data Act ist es, einen fairen Datenzugang zu schaffen und die Nutzung von Daten zu fördern. Das bisher ungenutzte Wertschöpfungspotenzial von Daten soll sich besser haben lassen. Indem der Data Act für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sorgt, sollen zum Vorteil der Bürger, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen mehr Daten zur Verfügung stehen. Letztendlich soll der Data Act einen Wettbewerbsmarkt für Daten schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU fördern.
Darüber hinaus sollen sich durch den Datenzugang und die Datennutzung gesellschaftliche und politische Herausforderungen wie öffentliche Notlagen besser bewältigen lassen. Der bisher durch Privatautonomie bestimmte freiwillige Austausch von Daten wird durch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Data Act gesetzlich geregelt. Letztendlich schafft der Data Act Fairness und Transparenz in Bezug auf Datennutzung und Datenzugang und erleichtert die Ausübung der Rechte der Datenteilenden und Datennutzenden.
Inhalte und Regelungen des Data Act
Der Data Act enthält eine Vielzahl an Regelungen, die einen fairen Zugang zu den Daten und eine faire Datennutzung ermöglichen sollen. Er schafft Rechtssicherheit für Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Daten generieren, teilen und nutzen. Eine der zentralen Pflichten des Data Act ist die Pflicht, die bei der Nutzung von Produkten oder Diensten erzeugten Daten zugänglich zu machen (Grundprinzip des Access by Design).
Die Regelungen des Data Act verhindern zudem den Missbrauch vertraglicher Ungleichgewichte. Vertragspartner werden vor einseitig auferlegten Vertragsklauseln einer Vertragspartei mit einer stärkeren Marktposition, die einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung behindern, geschützt. Öffentliche Stellen erhalten Zugang zu privatwirtschaftlichen Daten, die von öffentlichem Interesse sind und dürfen diese für bestimmte Zwecke, beispielsweise bei öffentlichen Notfallszenarien, nutzen. Darüber hinaus definiert der Data Act Rahmenbedingungen, für einen vereinfachten Wechsel für Nutzer zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdienstleistern (zum Beispiel Cloud-Anbieter).
Stand: 08.12.2025
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Die Regelungen des Data Act beziehen sich unter anderem konkret auf die Nutzer (sowohl Verbraucher als auch Unternehmen) von vernetzten Geräten und auf die von den Geräten generierten Daten. Die Nutzer der Geräte erhalten das Recht, darüber zu bestimmen, wie mit den unter ihrer Mitwirkung erzeugten Daten umgegangen werden soll. Nutzer können Daten auswerten und an Dritte weitergeben.
Für die technische Sicherstellung der Datenweitergabe müssen Hersteller und Dienstleister ihre Produkte und Dienste so gestalten, dass ein Zugang zu den Daten möglich ist. Weitere Regelungen des Data Act betreffen vorvertragliche Informationspflichten für Verkäufer oder Vermieter von Produkten wie vernetzte Geräten, die Notwendigkeit vertraglicher Vereinbarungen bei der Nutzung oder Verarbeitung nicht personenbezogener Daten, die Herausgabe der Daten an Dritte auf Verlangen eines Nutzenden und die Kompatibilität von Diensten durch offene Standards und Schnittstellen.
Die konkreten Sanktionen bei Verstößen gegen den Data Act sind nicht explizit genannt. Hier verweist der Data Act unter anderem auf die Regelungen der DSGVO zur Verhängung von Geldbußen und auf die dort genannten Beträge.
Für wen gilt der Data Act?
Grundsätzlich gilt der Data Act sowohl für juristische als auch für natürliche Personen wie Unternehmen oder Verbraucher. Produkte und Dienste sind vom Data Act betroffen, wenn sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Im Speziellen finden die Regelungen der Verordnung Anwendung auf:
Produkthersteller und Erbringer verbundener Dienste,
Nutzer von Produkten und Diensten,
Dateninhaber, die Daten Empfängern in der Europäischen Union bereitstellen,
öffentliche Einrichtungen, Organe und Stellen der Europäischen Union,
Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten für Kunden in der Europäischen Union.
Sonderregelungen gibt es für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Gatekeeper.
Einige Beispiele der Anwendungsbereiche des Data Act
Konkrete Anwendungsbereiche des Data Act sind zum Beispiel die Nutzung von Daten und der Zugang zu Daten, die bei der Verwendung von vernetzten Geräten und Maschinen (Internet of Things und Industrial Internet of Things) wie Sprachassistenten, Smartwatches oder Conneted Cars generiert werden. Ein Anwendungsfall ist beispielsweise die Weitergabe der durch einen Fitnesstracker erfassten Gesundheitsdaten an einen Gesundheitsdienstleister unter Zustimmung des Nutzers. Ein weiterer Anwendungsfall ist der Zugriff öffentlicher Stellen in Notfällen oder Notsituationen wie einem Gesundheitsnotstand oder einer Naturkatastrophe auf bestimmte Daten.
Der Ablauf bis zum Inkrafttreten des Data Act
Der Gesetzesvorschlag für den Data Act wurde von der EU-Kommission im Februar 2022 veröffentlicht. Damit der Data Act in Kraft treten kann, müssen sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament dem Vorschlag zustimmen. Der Data Act ist in Form einer EU-Verordnung ausgestaltet und entfaltet nach dem Inkrafttreten unmittelbare Wirkung in den EU-Mitgliedstaaten. Mittlerweile liegt eine grundsätzliche Unterstützung des Gesetzesvorschlags seitens des Europäischen Parlaments vor. Vorgeschlagene Änderungen am Data-Act-Entwurf und die Position für die abschließenden Verhandlungen wurde beschlossen. Auch der Rat der EU stimmt grundsätzlich dem Gesamtkonzept des Data Act zu, fordert aber ebenfalls Nachbesserungen.
Die finalen Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament haben begonnen. Auch der Digitalausschuss des Bundestags hat Ende März 2023 zum ersten Mal über das Thema beraten. Sollten die Trilogverhandlungen rasch voranschreiten, könnte eine Einigung zum Data Act bis Mitte des Jahres 2023 erzielt werden. Nach einer Verabschiedung des Gesetzes durch die EU kann im Anschluss die Durchsetzung in den Mitgliedsstaaten erfolgen.
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