Durch die neue EU-Produkt­haftungs­richtlinie wird „Software“ erstmals ausdrücklich Gegenstand von verschuldens­unabhängiger Haftung. (Bild: finecki - stock.adobe.com)
Überarbeitung der EU-Produkthaftungsrichtlinie

Ausweitung der Produkthaftung auf Software, Cybersicherheit und KI

Sowohl unsere Produkte als auch deren Vertriebswege haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Die derzeit geltende Produkt­haftungs­richtlinie 85/374/EWG von 1985 kann den neuen technischen Entwicklungen nicht Rechnung tragen. Die EU hat sich daher auf eine Neufassung verständigt, mit der die Haftung für Software „ein Update“ erfahren und das Haftungsregime an die Digitalisierung angepasst werden soll. Zeit, sich vorzubereiten.

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