KI-Kennzeichungspflicht
EU AI Act: Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Von Agnes Panjas 6 min Lesedauer

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Mit dem EU AI Act gilt seit dem 2. August: Bestimmte KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder. Doch wer genau ist betroffen, und welche Regeln gelten im Detail?

Ab dem 2. August soll eine Kennzeichnung darauf hinweisen, wo KI verwendet wurde. Doch die Kennzeichnungspflicht greift nicht immer: Bestimmte Ausnahmeregelungen sind insbesondere für Journalisten, Marketingexperten und Kreative von Relevanz.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
Ab dem 2. August soll eine Kennzeichnung darauf hinweisen, wo KI verwendet wurde. Doch die Kennzeichnungspflicht greift nicht immer: Bestimmte Ausnahmeregelungen sind insbesondere für Journalisten, Marketingexperten und Kreative von Relevanz.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Die Tante postet mal wieder lustige KI-generierte Tiervideos im Familienchat und auch die eigene Bewerbung wirkt mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) gleich ein bisschen kompetenter. KI ist mittlerweile fast überall ein bisschen drin, doch kaum jemand kennzeichnet dies. Ab 2. August soll damit Schluss ein: Der EU AI Act fordert eine KI-Kennzeichnungspflicht. Damit soll verhindert werden, dass Menschen durch KI-Inhalte getäuscht werden. Spannend dabei ist jedoch, dass das Gesetz nicht fordert, dass jeder KI-Einsatz gekennzeichnet wird. Es konzentriert sich hauptsächlich auf Bereiche, in denen ein hohes Täuschungsrisiko besteht.

Diese KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden

Im Hauptfokus der KI-Kennzeichungspflicht stehen vor allem sogenannte Deepfakes. Gemeint sind Fotos, Audioaufnahmen oder Videos, die durch KI erzeugt oder manipuliert wurden und oft kaum von realen Aufnahmen zu unterscheiden sind. Ziel ist es grundsätzlich, dass Menschen auf den ersten Blick erkennen können, ob sie es mit einem Menschen oder einer Maschine zu tun haben.