Meta ist erst einmal vor dem europäischen Datenschutzrecht eingeknickt. Der Konzern wollte öffentliche Beiträge von Nutzern in Europa zum Training seiner KI-Modelle verwenden. Nach Gegenwind von Datenschützern schiebt Meta den Start seiner neuen KI-Software in Europa auf.
Meta ist wieder einmal im Visier der Datenschützer. Diesmal geht es um den KI-Assistenten.
(Bild: ra2 studio - stock.adobe.com)
Auslöser ist die Forderung der für Meta in der EU zuständigen irischen Datenschutzbehörde, die KI-Modelle vorerst nicht mit öffentlich verfügbaren Beiträgen von Facebook und Instagram zu trainieren. Ohne das Anlernen mit lokalen Inhalten würde man Nutzern in Europa kein erstklassiges Erlebnis bieten können, argumentierte Meta in einem Blogeintrag am Freitag. Zugleich zeigte sich der Konzern überzeugt, dass sein Ansatz europäischen Gesetzen und Regelungen entspreche. Nicht nur Meta trainiere Künstliche Intelligenz – „und wir sind transparenter als viele andere in unserer Branche“.
Kritik am Widerspruchsverfahren
Mit der KI-Software Meta AI tritt der Konzern gegen andere Programme wie den bekannten Chatbot ChatGPT an. Meta AI soll Texte und Bilder erstellen sowie Fragen der Nutzer beantworten können. Der Facebook-Konzern betonte in den vergangenen Monaten wiederholt, dass Künstliche Intelligenz die Plattformen stark verändern werde.
Stark kritisiert wurde aber, dass Meta keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer vorsah, sondern lediglich die Möglichkeit, der Verwendung der Daten zu widersprechen. Die Datenschutz-Aktivisten der Organisation noyb reichten deswegen vergangene Woche Beschwerden in elf Ländern ein. Sie prangerten auch an ein „trügerisches und kompliziertes“ Verfahren beim „Opt-Out“ an.
Meta machte ursprünglich geltend, dass es ein „berechtigtes Interesse“ am Training der KI-Modelle gebe und dass dafür nur öffentlich verfügbare Inhalte von erwachsenen Nutzern genutzt werden sollen. Die irische Datenschutzbehörde begrüßte am Freitag die Meta-Entscheidung, die Pläne in Europa aufzuschieben.
Verbraucherzentrale mahnt Meta ab
Dieser Interpretation das Datenschutzrechtes wollen sich auch deutsche Verbraucherschützer nicht anschließen. „Meta macht es sich hier zu einfach“, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen. „Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein.“ Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.
Mit einer Abmahnung gegen Meta will die Verbraucherzentrale NRW jetzt verhindern, dass das Internet-Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Anwenderinnen und Anwender zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Meta hat in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. „Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten“, heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen stören sich daran, dass die Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn die mit dem KI-Training auf der Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. „Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich.“ Sie bemängeln zudem, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmäßig vornimmt: Nutzende der Facebook-App erhielten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen – das KI-Training und die Foto-Analyse – gegen Datenschutzrechte der User.
Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.
Stand: 08.12.2025
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KI-Datennutzung bei Instagram und Facebook widersprechen
Meta aktualisiert die Nutzungsrichtlinien seiner beiden Social-Media-Plattformen. Künftig sollen Inhalte wie Beiträge, Fotos und Bildunterschriften – vermutlich auch solche, die nur für Freunde oder eine begrenzte Gruppe sichtbar sind – als Trainingsmaterial für KI verwendet werden dürfen. Wie man dagegen Einspruch einlegt.
Über das Formular des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) kann gegen die Verwendung seiner Daten für die KI-Entwicklung von Meta Einspruch erheben:
• Für Instagram öffnen Sie Ihre Profilseite und tippen auf die drei Striche rechts, um die Einstellungen zu öffnen. Scrollen Sie nach unten und tippen Sie auf das Menü „Info“. Wählen Sie dann „Datenschutzrichtlinie“ und tippen Sie im oben erscheinenden Textkasten auf den Link „Widerspruchsrecht“. • Für Facebook öffnen Sie Ihre Profilseite (Chronik) und klicken oben rechts auf Ihr Profilfoto (Browser) oder tippen auf die drei Striche rechts (App). Wählen Sie dann „Einstellungen und Privatsphäre“ und anschließend „Einstellungen“. Scrollen Sie herunter zum Abschnitt „Datenschutzrichtlinie“ und klicken oder tippen Sie im Textkasten auf den Link „Widerspruchsrecht“, so der vzbv.
Im „Einspruchsformular“ geben Sie zunächst Ihr Wohnsitzland und eine E-Mail-Adresse an. Falls Sie mehrere Konten bei Meta haben und für sie jeweils verschiedene E-Mail-Adressen verwenden, müssen Sie laut vzbv für jede Adresse ein separates Formular ausfüllen. Anschließend müssen Sie im Feld „Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt“ Ihre Bedenken äußern. Zum Beispiel könnte man eintragen: „Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen“ oder „Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI“, schlagen die Verbraucherschützer vor.
Was tun, wenn Meta den Widerspruch ablehnt?
Wenn Meta den Einspruch gegen die Datenverarbeitung für KI ablehnen sollte, gibt es laut den Verbraucherschützern drei Möglichkeiten:
1. Keine Beiträge mehr veröffentlichen. 2. Die Facebook- und Instagram-Konten ganz löschen. 3. Sich von Expertinnen und Experten beraten lassen beziehungsweise mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei rechtlich gegen die Datennutzung vorgehen.