Im November dieses Jahres geht es bei Google Cloud Schlag auf Schlag mit zahlreichen Neuankündigungen und Aktivitäten rund um Investitionen in den deutschen Markt und das Thema digitale Souveränität.
Google, seit 2006 in München, baut die historische Arnulfpost, den sogenannten „Postpalast“, seit 2019 zur neuen Zentrale um – nur ein Teil milliardenschwerer Investitionen in Deutschland.
(Bild: Google Cloud)
Milliardeninvestitionen in ein neues Rechenzentrum, erweiterte Bürostandorte, die Eröffnung eines „Sovereign Cloud Hub“ und obendrauf noch ein „Digital Sovereignty Summit“ in München. Die Botschaft: Google versteht Europas Bedürfnisse und Forderungen nach mehr digitaler Souveränität und wirft deshalb weitere Hüte in den Ring, um sich auch auf diesem Terrain als vertrauenswürdiger Technologiepartner zu präsentieren.
Milliarden für Infrastruktur und Standorte in Deutschland
In Berlin kündigte Google Investitionen von 5,5 Milliarden Euro bis 2029 an. Dazu gehören ein neues Rechenzentrum im hessischen Dietzenbach, der Ausbau des Standorts Hanau, Energiepartnerschaften sowie Bildungs- und Umweltschutzprogramme. Der neue Standort in Dietzenbach soll die deutschen Cloud-Regionen stärken und KI-Dienste – etwa über Vertex AI – für Kunden wie Mercedes-Benz bereitstellen.
Parallel wächst die physische Präsenz: In München baut Google die historische Arnulfpost zu einem Entwicklungszentrum mit 30.000 Quadratmetern aus. In Frankfurt bezieht das Unternehmen die 24. Etage des Global Towers. In Berlin erweitert Google sein Büro um neue TechTalk- und Demoflächen. Damit positioniert sich Google klar: Der deutsche Markt ist strategisch wichtig insbesondere für Cloud-Bereitstellung und künstliche Intelligenz (KI).
Sovereign Cloud Hub: Souveränität im Showroom
Mit der Eröffnung des ersten europäischen Sovereign Cloud Hub am Münchner Standort will Google Cloud zudem demonstrieren, wie ernst das Unternehmen europäische Souveränitätsanforderungen nehme. Das Hub dient als Ausstellungs- und Entwicklungszentrum, in dem Unternehmen souveräne Dienste testen, Proof-of-Concepts durchführen und Schulungen in Anspruch nehmen können.
Google verweist auf ein breites Portfolio souveräner Lösungen – von Data Boundary bis zu Air-Gapped-Angeboten – und Kooperationen mit Partnern wie Schwarz Group oder T-Systems. Ziel ist es laut Google, „Kontrolle, Transparenz und Datenhoheit zu wahren, ohne auf Innovation verzichten zu müssen“.
Und als i-Tüpfelchen obendrauf veranstaltete Google Cloud auch noch einen eigenen „Digital Sovereignty Summit“ in München, der einerseits die eigene Rolle als Treiber europäischer digitaler Souveränität unterstrich, und trotzdem auch interessante Panels und Vorträge bot.
So diskutierten Florian Tursky, ehemaliger österreichischer Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation, Prof. Patrick L. Krauskopf, Leiter des Zentrums für Wirtschaftsrecht in St. Gallen/Schweiz, und Ivan Bartoš, Mitglied des tschechischen Parlaments und ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident für Digitalisierung und Minister für regionale Entwicklung, wie sich Innovation und Wettbewerbsfähigkeit mit souveränen Lösungen fördern lassen. Sie alle betonten die Risiken durch geopolitische Verwerfungen herbeigeführt durch autokratische Regierungen, die „freie“ Nationen zwingen, ihre (IT-)Infrastrukturen und damit auch ihre Bürger zu schützen.
Langfristiges Engagement treibt Innovation
Eröffnung des Sovereign Cloud Hub in München im engen Schulterschluss mit der Politik: (v.l.) Dr. Wieland Holfelder (Leiter des Google Entwicklungszentrums in München), Hayete Gallot (President Customer Experience Google Cloud) und der bayerische Digitalminister Dr. Fabian Mehring.
(Bild: Google Cloud)
Der immer stärker werdende rhetorische Fokus auf digitale Souveränität zeigt, wie drängend das Thema für europäische Kunden ist. Die Investitionen Googles im deutschen Markt sind sicherlich wertvoll, um unsere Wirtschaft und Innovationsfähigkeit zu stärken.
Dem gegenüber steht aber weiter die unbequeme Wahrheit: US-amerikanische Anbieter bleiben US-amerikanischen Gesetzen verpflichtet – auch dann, wenn Begriffe wie „souverän“, „kontrolliert“ oder „air-gapped“ das Gegenteil suggerieren. Denn letztlich können US-Tech-Konzerne nur so souverän sein, wie es das US-Recht zulässt.
Cloud Act und Executive Orders als strukturelle Begrenzung
Auch wenn Daten in Deutschland liegen und durch europäische Partner betrieben werden: US-amerikanische Anbieter unterliegen dem CLOUD Act, der Behörden unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf Daten ermöglicht, auch wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Ebenso können direkte Verfügungen des US-Präsidenten (Executive Orders, z. B. zur nationalen Sicherheit oder Lieferkettenkontrolle) Auswirkungen auf Technologien, Zusammenarbeit und Datenzugriffe haben – eine reale Gefahr, wie jüngste Vorfälle zeigen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Diese strukturelle Abhängigkeit lässt sich durch Architektur- und Partnerkonstruktionen zwar reduzieren, aber, so die Befürchtung in Europa, nicht vollständig ausschalten. Viele „souveräne“ Lösungen der Hyperscaler enden momentan dort, wo die US-Gesetzgebung beginnt.
Googles Sovereign Cloud Hub ist ein Ort der Demonstration, aber kein Garant für Unabhängigkeit. Kunden sehen dort, wie weit technische Schutzmechanismen reichen, während die rechtlichen Grenzen unverändert bestehen.
Gerade kritischen Branchen und dem öffentlichen Sektor sollte bewusst sein: Souveränität ist mehr als der Ort des Rechenzentrums, sie ist auch eine Frage der Kontrollfähigkeit und wie weit es möglich ist, Vorkehrungen zu treffen, um die praktischen Folgen beispielsweise von US-Gesetzen weitgehend zu reduzieren.
Mit Infrastrukturinvestitionen, Büroausbau und einem Showroom für „souveräne“ Cloud-Lösungen sendet Google Cloud zwar ein freundliches Signal: Deutschland und Europa sind Kernmärkte für Wachstum im Cloud- und KI-Geschäft. Genau wie für alle anderen Hyperscaler. Und darüber dürfen wir uns auch freuen. Denn die Innovationskraft dieser Anbieter strahlt aus in unsere Unternehmen und Wirtschaft.
Doch trotz aller Zugeständnisse an den deutschen und europäischen Markt bleibt die digitale Souveränität ein Balanceakt zwischen technischem Fortschritt und geopolitischer Realität. Europa steht vor der Frage, wie viel Abhängigkeit von US-Anbietern strategisch akzeptabel ist – gerade in Zeiten politischer Unsicherheiten.