Hyperscaler dominieren den Cloud-Markt. Gaia-X sollte die europäische Konkurrenz fördern. Letztendlich wurden eher „nur“ Wechselbarrieren abgebaut und Datenschutz gefördert, wovon auch außereuropäische Marktakteure profitieren. Dennoch bleibt es rechtlich spannend.
Hilft Gaia-X den Cloud-Nutzern dabei, digitale Souveränität zurückzuerlangen?
(Bild: A. Solano - stock.adobe.com)
Wenn man so will steht die digitale Souveränität im Verhältnis zu Vendor-Lock-In-Effekten wie die Freiheit zum Käfig: Das eine schließt das andere aus und selbst wenn die Käfigtüre offen steht, kann es in Form von Opportunitätskosten Gründe geben, diesen nicht zu verlassen. Um diese Metapher vollends überzustrapazieren, könnte man Gaia-X als Regelwerk für „verlassbare Käfige“ bezeichnen. Aber genug der Bildsprache.
Selbstbestimmt im Cloud-Computing-Zeitalter
Digitale Souveränität soll es Cloud-Nutzern ermöglichen, selbstbestimmt im Cloud-Computing-Zeitalter zu agieren. Unter Vendor-Lock-In werden alle Wechselbarrieren und Hemmnisse zusammengefasst, die Cloud-Nutzer von einem Wechsel zu anderen Anbietern abhalten. Und die sind groß, auch wenn für die Cloud der Flexibilitätsaspekt vertrieblicherseits stets betont wird. Dass aber nicht nur hohe Anfangsinvestitionen – wie beim Kauf von Lizenzen – zu Lock-In-Effekten führen, wird Nutzern schnell klar, wenn sie in einem Anfall von Wechselwillen abwägen, was alles an Arbeit und Aufwand dadurch auf sie zukäme.
Digitale Souveränität
An dieser Stelle kommt Gaia-X ins Spiel, das europäische Regelwerk, welches häufig mit politischen Zielen wie digitaler Souveränität in einem Atemzug genannt wird. Anfangs wurde das Dateninfrastrukturprojekt häufig seitens der Politik als Medizin gegen die Marktdominanz der Hyperscaler aus dem US-Amerikanischen ins Spiel gebracht. Fragt man die Hyperscaler selbst, wurde das Projekt eher als Einladung verstanden, ihre Angebote rechtssicher an europäische Regularien auszurichten.
Constantin Gonzalez, Principal Solutions Architect, Amazon Web Services
(Bild: AWS)
Beispiel Amazon Web Services: „AWS ist schon seit 2020 Mitglied in der Gaia-X-Initiative und unterstützt diese in mehreren Arbeitsgruppen aktiv. Dabei wollen wir europäischen Kunden und Partnern helfen, Cloud-gestützte Innovationen in Europa in einem sicheren und föderierten digitalen Ökosystem zu beschleunigen, das Offenheit und Transparenz fördert“, sagt Constantin Gonzalez, der als Principal Solutions Architect bei dem Hyperscaler-Konzern arbeitet. „Kunden haben immer die Möglichkeit, ihre Daten zu verschlüsseln und sie damit vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen“, so Gonzalez.
Grundlage für Wahlfreiheit
Manuel Ohnacker, Chief Sales Officer, Plusserver
(Bild: Plusserver)
Aus der Perspektive von Manuel Ohnacker, Chief Sales Officer bei Plusserver, hat Gaia-X durchaus „zunächst einmal die Grundlage dafür geschaffen, eine standardisierte, datensouveräne Cloud für den europäischen Markt zu entwickeln“, was grundsätzlich Wahlfreiheit der Kunden und „wirkliche Souveränität“ der Kunden ermögliche. Ein Beitrag, europäische Cloud-Infrastrukturen und -Anbieter zu schaffen und zu unterstützen – und damit eine Alternative zu den nicht europäischen Providern – sei damit geleistet worden. Für Ohnacker ist eine Ausrichtung der Hyperscaler nach den europäischen Regularien allerdings bisher nicht erkennbar.
„Zwar werden vereinzelt Bedenken der Kunden adressiert – beispielsweise Rechenzentren in Europa beziehungsweise Deutschland“ –, jedoch sei eine komplette Ausrichtung der Hyperscaler an den europäischen Vorgaben aktuell nicht in Sicht. Auch die Rechtsraum-Sicherheit sei weiterhin eine große Herausforderung (siehe Kasten zum „Data Privacy Framework“).
Regularien und Strafrechtsparagraphen
KRITIS und NIS2, also Regularien für kritische Infrastrukturen und neue Cybersicherheits-Gesetze bringt Michael Bölk, Head of Professional Services DACH bei ADN ins Spiel. Hier gebe es „beträchtliche Auswirkung, beispielsweise auf den Health-Care-Bereich, die öffentliche Verwaltung oder das Energie- und Bankwesen“, in Hinblick auf Fragen wie „Wo hoste ich meine Cloud-Infrastruktur?“ oder „Welchen Cloud-Provider nutze ich?“
Michael Bölk, Head of Professional Services DACH, ADN
(Bild: ADN)
Hinzu komme, dass beispielsweise im Gesundheitsbereich zusätzliche Vorschriften greifen, weil unter anderem noch Paragraph 203 des StGB über Verletzungen von Privatgeheimnissen relevant ist. Mitarbeiter, die das Rechenzentrum betreuen, müssen hierbei zusätzliche Datenschutzvereinbarung und Zertifizierung ablegen, damit auch Kunden aus diesem Sektor betreut werden dürfen. „Angebote wie Azure, AWS und Google fallen da beispielsweise raus“, so die Rechtsauffassung von Bölk. ADN arbeitet für derartige Projekte mit Ionos zusammen.
Der „Privacy Shield“ war 2016 entstanden, nachdem die Vorgänger-Regelung „Safe Harbor“ vom EuGH gekippt worden war und wurde ebenfalls durch das Gericht einkassiert.
Die Begründung: Das Datenschutzniveau in den USA entspreche nicht den Standards der EU. Insbesondere an den weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern störten sich die EuGH-Richter.
Nun soll es das „Data Privacy Framework“ richten. Die USA gewährleisteten nun „ein angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übertragen werden. Das teilte die EU-Kommission so quasi als Beschlusslage mit.
Demnach sollen US-Geheimdienste auf die Daten nur dann zugreifen dürfen, wenn es „notwendig und verhältnismäßig“ sei, argumentierte man in Brüssel. Ein Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes soll zudem eingerichtet und prüfend tätig werden.
Fraglich ist nun, ob das, was die US-Behörden und -Gerichte unter „notwendig und verhältnismäßig“ verstehen, ein Datenschutzniveau bietet, das dem in der EU gleichwertig ist, denn falls nicht – so die Rechtslage – werden Klagen dagegen ebenso erfolgreich sein, wie sie es bereits zweimal waren.
Wenn in ein paar Monaten Klagen über den Weg der Datenschutzbeauftragte oder betroffener Nutzer anhängig werden, braucht sich keiner wundern, wenn auch das „Data Privacy Framework“ gekippt wird, denn statt grundlegenden Änderungen stehen eher lauwarme Beteuerungen dahinter.
Stand: 08.12.2025
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Das „Wie?“ ist wichtiger als das „Wo?“
Tim Kartali, Head of Channel, Ionos
(Bild: IONOS)
Dort hält man es für sinnvoll, dass auch außer-europäische Unternehmen bei Gaia-X engagiert sind. Für Tim Kartali, Channel-Chef bei Ionos sei auch allgemein gesprochen nicht entscheidend, wo die Daten geografisch liegen, sondern vielmehr die Frage, nach welchen Regeln mit diesen Daten umgegangen wird. „Wenn alle Cloud-Anbieter die europäischen Regeln und Policies für ihren Geschäftsbetrieb in Europa akzeptieren, dann gibt es keinen Grund, warum die Hyperscaler nicht zum Ökosystem dazugehören dürften“, so der Ionos-Manager.
Schließlich würden auch viele europäische Firmen nicht nur in ihrem Heimatland, sondern weltweit agieren. Gaia-X habe dafür gesorgt, dass die kollaborative Entwicklung von Datenräumen an Fahrt aufgenommen hat. „Das hätte es ohne Gaia-X als Katalysator in der Geschwindigkeit nicht gegeben“, glaubt Kartali. „All das wird von Europa aus getrieben – wir sehen bei anderen Regionen und Ländern großes Interesse daran, was hier gerade geschieht.“
Projekt „EuProGigant“
Beatrix Kemfelja, Head of Center of Expertise, A1 Digital
(Bild: A1 Digital)
„Eine etwas andere Richtung eingeschlagen als vielleicht erwartet“, hat Gaia-X aus Sicht von Beatrix Kemfelja, Head of Center of Expertise bei A1 Digital. Demnach gebe es einen starken Fokus auf Datenräume und Interoperabilität und weniger auf Infrastruktur. Die A1-Digital-Marke Exoscale ist neben Dione-X und IECO aber auch im Projekt „EuProGigant“ vertreten, wo mehr die Infrastruktur im Vordergrund steht.
Erste Anwendungsfälle laufen auf der Exoscale-Infrastruktur. „Diese Projekte übernehmen eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung europäischer und DSGVO-konformer Use Cases in der Bauindustrie und im Produktionsumfeld“, so die Managerin.
Hyperscaler und die „multi-kontinentale Architektur“
Markus Schwind, Geschäftsleitungsmitglied Executive Board, Schwarz IT
(Bild: Schwarz IT)
An eine Co-Existenz mit Hyperscalern glaubt Markus Schwind, Geschäftsleitungsmitglied bei Schwarz IT, die mit der Stackit-Cloud den Markt beackern. Gaia-X habe den Druck auf Hyperscaler erhöht, deren Angebote an europäische Rahmenparameter anzupassen, „soweit es deren grundsätzliche multi-kontinentale Architektur erlaubt“, fügt Schwind wohl in Hinblick auf die Datenschutzabkommen-Problematik hinzu.
Das Unternehmen ist selbst Mitglied bei Gaia-X und betrachtet das Projekt insgesamt als „Impuls- und Ideengeber“, das dazu beiträgt, in Europa Cloud-Infrastrukturen aufzubauen. „Für die Geschwindigkeit und Leistungstiefe sind die einzelnen Anbieter dann selbst verantwortlich“, fügt der Manager hinzu.
Nichts bewegt? – Im Gegenteil
Falk Weinreich, General Manager Central Europe, OVHcloud
(Bild: OVHcloud)
„Wenn man sich die reine Marktdominanz der Hyperscaler anschaut, könnte man meinen, Gaia-X hätte nichts bewegt“, resümiert Falk Weinreich, General Manager Central Europe beim Gaia-X-Gründungsmitglied OVHcloud. Seiner Meinung nach ist jedoch durch die Diskussion um Gaia-X bei den Nutzern „ein ganz anderes Bewusstsein für die Themen Datenschutz und Datensouveränität entstanden“. Das führt zurück zur Metapher des goldenen Käfigs: Digitale Souveränität im Cloud-Zeitalter heißt letzten Endes nicht nur, dass die Käfigtüre offen stehen bleibt, sondern auch, dass der Käfigaufenthalt freiwillig bleibt und die dahinterstehende Cloud selbstbestimmt verlassen werden kann.
„Kunden sind mündiger geworden. Werte wie Transparenz, Reversibilität und Zugänglichkeit stehen heute viel mehr im Vordergrund“, stellt Weinreich fest. „Es wurde ein Lernprozess angestoßen.“ Zudem habe Gaia-X dazu geführt, dass auch US-amerikanische Hyperscalern umgedacht haben.
Rechtliche Rahmenbedingungen abseits von Gaia-X
Doch das Thema bleibt facettenreich: Gegen Paragraph 203 StGB ist kein Gaia-X-Kraut gewachsen. Und dass das „Data Privacy Framework“ auf tönernen Füßen steht, lässt sich auch antizipieren.