Vorbericht zum Insider Talk #7 EU-US-Privacy Shield - Was kommt jetzt?

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Auf welcher rechtlichen Basis sind Datenübermittlungen in die USA noch möglich? Dieser drängenden Frage widmet sich der kommende Insider Talk zum Thema „EU-US-Privacy Shield“.

Der siebte Insider Talk befasst sich mit den rechtlichen Auswirkungen des EU-US Privacy-Shield.
Der siebte Insider Talk befasst sich mit den rechtlichen Auswirkungen des EU-US Privacy-Shield.
(Bild: Archiv)

Anfang Februar 2016 einigten sich die EU-Kommission und Vertreter der Vereinigten Staaten auf einen neuen Rahmen für die transatlantische Datenübermittlung. Auf Safe Harbour folgte der EU-US-Datenschutzschild.

Erste Reaktionen der Datenschützer ließen nicht lange auf sich warten: „Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) den vermeintlich sicheren Hafen für unsicher erklärt hat, muss sichergestellt werden, dass der neue „EU-US Datenschutzschild“ auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheidenden Stellen löchrig ist“, so die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Rechtsunsicherheit nach Safe Harbor-Urteil dauert an, erklärte zum Beispiel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Viele Datenschützer sehen das neue „Datenschutzschild“ mehr als kritisch: Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) zum Beispiel forderte das Europaparlament, die Artikel-29-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbehörden und den Europäischen Datenschutzbeauftragten auf, unzweifelhaft klarzustellen, dass wegen der weiter andauernden digitalen Grundrechtsverstöße bei Datenübermittlungen in die USA die geplante Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission und damit der EU-US Privacy Shield nicht akzeptiert wird. Diese Forderung teilen zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen.

Betrachtung der aktuellen Situation

Ein wichtiger Schritt bei der Bewertung des EU-US Privacy Shield stellt die aktuelle Position der Artikel-29-Datenschutzgruppe dar, die auf die bisherigen Aussagen der EU-Datenschutzbehörden folgte. In ihrer Stellungnahme vom 13. April 2016 hatte die Artikel-29-Gruppe herausgearbeitet, dass das vorgelegte Privacy-Shield derzeit noch kein Datenschutzniveau bereitstellt, das - entsprechend der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im Schrems-Urteil vom 06. Oktober 2015 - dem in Europa der Sache nach „gleichwertig“ ist.

Im Insider Talk werden zwei ausgewiesene Experten ihre Einschätzung der aktuellen Situation für Unternehmen darlegen:

  • Dr. Sibylle Gierschmann ist sowohl in Deutschland als auch in den USA als Rechtsanwältin zugelassen und Partnerin der Sozietät Taylor Wessing. Sie leitet die Industry Group „Technology, Media and Communications“ und ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
  • Alexander Filip ist Leiter des Referats Internationaler Datenverkehr und Bußgeld des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern.

So steht es um den EU-US Privacy Shield

Der Insider Talk „EU-US Privacy Shield“ beginnt am Donnerstag, 02. Juni 2016, um 14 Uhr. Die Zuschauerinnen und Zuschauer können bei einer Teilnahme über Google+ ihre Fragen live stellen und diese beantworten lassen. Ohne Google+-Account und Registrierung lässt sich der Insider Talk auch über unseren YouTube-Kanal verfolgen. Nach dem Live-Talk steht die Aufzeichnung des Insider Talks in unserer Mediathek zum Abruf bereit. Wir sehen uns!

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