Sicherheit Made in Germany Cloud Services und der gute Ruf deutscher Firmen

Von M.A. Dirk Srocke

Anbieter zum Thema

Cirrus, Stratus, Cumulus – genau wie die Wolken am Himmel unterscheiden sich auch die irdischen Clouds mitunter stark voneinander. Während Himmelsgucker vordergründig Form und Struktur im Sinn haben, müssen IT-Verantwortliche Unternehmensprozesse möglichst zuverlässig abbilden.

Spätestens seitdem bekannt geworden ist, dass US-Behörden weltweit Zugriff auf die Daten US-amerikanischer Anbieter haben, werden deutsche Anbieter verstärkt nachgefragt.
Spätestens seitdem bekannt geworden ist, dass US-Behörden weltweit Zugriff auf die Daten US-amerikanischer Anbieter haben, werden deutsche Anbieter verstärkt nachgefragt.
(© bluedesign - Fotolia.com)

Das Label „Made in Germany“ steht dabei einerseits für Vorteile physikalischer Natur. Wer geschäftskritische Services aus einem Rechenzentrum bucht, ist auf möglichst kurze Verbindungen und Latenzzeiten angewiesen. Und die bieten nun einmal gerade Rechenzentren in lokaler Nähe. Andererseits genießen hiesige Anbieter einen exzellenten Ruf in Sachen Datensicherheit und Datenschutz.

Im Kontext sicherer VPN-Server rät beispielsweise der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Niklas Plutte: „Ich würde Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder zumindest Europa empfehlen. Lässt man den Geheimdienstskandal wegen seiner weltweiten Auswirkungen einmal außen vor, sind die rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit in Europa und speziell Deutschland wohl weiter führend im Vergleich zum Nicht-EU-Ausland, und zwar ausdrücklich auch im Vergleich zu den USA.“

eBook zum Thema "Cloud Services – Made in Germany"

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem eBook "Cloud Services – Made in Germany". Das gesamte Werk steht registrierten Usern zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Aus dem Inhalt:

  • Cloud Services – Made in Germany: Vorwort
  • Auf Wachstum programmiert: Die deutsche Cloud-Wirtschaft
  • Der exzellente Ruf deutscher Firmen: Sicherheit Made in Germany
  • Den passenden Cloud-Dienst finden: Verbände und Initiativen
  • Eine lebhafte Dienstlandschaft: Deutsche Cloud-Dienste – eine Auswahl

Zum Download des eBooks "Cloud Services – Made in Germany"

Unsicherer Hafen

Das Vertrauen in ausländische Anbieter bröckelte dabei bereits schon lange vor dem von Edward Snowden ins Rollen gebrachten NSA-Skandal. Daran konnte „Safe Harbor“ wenig ändern. Das zwischen 1998 und 2000 entwickelte Verfahren sollte es europäischen Unternehmen ermöglichen, personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln, obwohl dort kein vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden konnte. Der Kunstgriff: US-Unternehmen müssen die „Safe Harbor Principles“ anerkennen und sich selbst nach allgemeinen Datenschutzkriterien zertifiziert haben. Im Gegenzug erkennt die EU-Kommission pauschal die Angemessenheit des Datenschutzes an.

Schon 2010 prangerte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) jedoch Schwächen dieses Ansatzes an. So habe der australische Datenschutzforscher Chris Connolly festgestellt: Von 2.170 angeblich gemäß Safe Harbor privilegierten US-Unternehmen waren 388 beim Handelsministerium überhaupt nicht registriert; von den dort aufgeführten Unternehmen seien 181 Zertifikate schon wegen Zeitablauf nicht mehr gültig gewesen. Der Kommentar des damaligen ULD-Leiters Thilo Weichert: „Aus Datenschutzsicht könnte es nur eine Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen geben – Safe Harbor sofort zu kündigen.“

US-Behörden wollen weltweiten Zugriff

Kritiker befürchten zudem die Gefahren eines US Patriot Act. Diesem zufolge erhalten US-Sicherheitsbehörden unter Umständen Zugriff auf in US-Rechenzentren gespeicherte Daten, ohne dass der Eigentümer etwas davon erfährt. Und es könnte noch schlimmer kommen, wenn ein rechtsgültiges Urteil von U.S. District Judge Loretta Preska Bestand hat. Preska verkündete Ende Juli 2014 in New York: US-Behörden müssten Daten unabhängig davon preisgeben, wo diese gespeichert seien.

Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Nationalen Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS), sieht durch das Gerichtsurteil eine neue Qualität in Sachen Datenausspähung erreicht und fürchtet einen Präzedenzfall: „Die Herausgabe von Kundendaten wird nunmehr auch von richterlicher Seite aus unterstützt.“

Insbesondere US-Anbieter dürften mit solch einem Präzedenzfall nur noch sehr bedingt als Geschäftspartner für deutsche Unternehmen taugen – trotz eigener Anstrengungen, europäischen Standards zu genügen. So hatte Google etwa 2012 angekündigt, die im Rahmen der Data Protection Directive (95/46/EG) definierten Formulierungen zu übernehmen und allen Kunden von Google Apps anzubieten. Ähnliches hatte sich Microsoft 2014 für das eigene „Enterprise Enrollment Addendum Microsoft Online Services Data Processing Agreement“ für Cloud-Angebote von der Artikel-29-Datenschutzgruppe bestätigen lassen.

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