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Firmenspionage der übelsten Sorte
Doch wer kann wirklich ahnen, welche Gefahren von privaten Endgeräten für die Unternehmen ausgehen, welche Unternehmenswerte, wie Kunden/Lieferanten, Preise, Mitarbeiterwissen gefährdet sind. Viel zu spät fragen sich dann Unternehmer, wie es möglich war, diese Spitzenkraft zu verlieren oder warum der internationale Wettbewerb bei einer Ausschreibung so viel günstiger sein konnte.
Gegen Spionage können aber Maßnahmen ergriffen werden. Zunächst gibt es zwei technische Möglichkeiten: Erstens sollten alle Apps auf privaten Smartphones mit einem Tool für statische und dynamische Code Analyse geprüft werden. Das muss jedes Mal, wenn eine neue App geladen wird, erfolgen. Der Besitzer des betroffenen Geräts muss dem natürlich zustimmen. In der zweiten Variante stellt der Arbeitgeber die stets aktuellen Geräte zur Verfügung, die von der zentralen IT entsprechend gesichert werden. Bei unterschiedlichen Modellen im Einsatz ist das allerdings eine große Herausforderung. Eine weitere Möglichkeit, mobile Geräte zu schützen, könnte Windows 8 sein. Denn dann laufen alle Geräte in eigenen Active Directories und sind entsprechend gut administrierbar. In der Kombination mit W8-tauglichen Tablet-Geräten könnte man sich vorstellen, dass Windows 8 sowie den Nachfolgeversionen eine gute Zukunft bevorsteht.
Zurzeit fehlen noch standardisierte Prüfverfahren für Apps. Auch gibt es keine Zertifizierungsstelle, die Apps als sicher kennzeichnet. Die Arbeitsgruppe „SECU-APP“ von German Cloud untersucht derzeit die Möglichkeiten, sichere Apps über ein eigenes Portal anbieten zu können. Somit ist es derzeit das Allerbeste, die Einsicht, Sensibilisierung und Aufmerksamkeit der Beschäftigten zu wecken. Ein Weg dorthin führt über rollenspezifische Weiterbildungsmaßnahmen im Unternehmen, beispielsweise in Form von Sensibilisierungs-Schulungen wie sie German Cloud auf seiner Website anbietet. Da die Spionagegefahr durch die Nutzung privater Smartphones und Tablets im Unternehmen weiter als „sehr gefährlich“ einzustufen ist, sollten fortschrittliche Unternehmen ihre Mitarbeiter durch ein Sensibilisierungs-Training mit Prüfung schicken, diese sogar als Zusatzvereinbarung in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Denn am Ende haftet der Unternehmer oder Geschäftsführer persönlich für Datenschutzverletzungen im Unternehmen.
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