Ausnahmen bei der AusfallentschädigungZuverlässiges Internet wichtiger als schnelles Internet
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dpa-AFX
Ein stabiles Internet ist nach einer Umfrage der Unternehmensberatung Deloitte den meisten Nutzern weit wichtiger als schnelle Download-Raten. „94 Prozent wollen eine zuverlässige Internetverbindung in ihren Haushalten“, teilte Deloitte nach der Befragung von 2.000 Verbrauchern in München mit.
Schnelles Internet ist vielen Verbrauchern gar nicht so wichtig – Hauptsache, es funktioniert.
Bei einem neuen Internetanschluss steht Stabilität demnach klar an erster Stelle, mit Abstand gefolgt von einem günstigen Preis (63 %), guter Inhouse-Vernetzung (62 %), hohen Download- (49 %) und Uploadgeschwindigkeiten (37 %). Homeoffice und Streaming erforderten leistungsfähige Anschlüsse, aber „Stabilität schlägt Speed“, so das Fazit der Berater.
Bei den Problemen rund um den eigenen Anschluss zeige sich ein ähnliches Bild: Der Wunsch nach mehr Stabilität stehe auf Platz 1 der größten Ärgernisse. „Noch immer treten bei knapp 30 Prozent der Teilnehmenden mindestens einmal im Monat Verbindungsprobleme auf – keine Verbesserung im Vergleich zur Vorjahresstudie.“ Nur 12 Prozent der Umfrageteilnehmer bemängeln zu niedrige Downloadgeschwindigkeiten.
Internetausfall führt nicht immer zu Entschädigung
Bei einem Internetausfall müssen Provider Kundinnen und Kunden vom dritten Tag an eine Kompensation zahlen. So will es das Gesetz. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt allerdings, wenn man die Störung selbst zu verantworten hat oder höhere Gewalt dafür ursächlich ist.
In der Praxis aber wichtiger: Eine Zahlung ist laut Bundesnetzagentur auch dann hinfällig, wenn der Anbieter eine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat, berichtet das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Ein Beispiel: Fürs ausgefallene DSL erhält man übergangsweise einen Router oder einen Stick für Internet über den Mobilfunk (LTE oder 5G).
Ansonsten beträgt die Höhe der Entschädigung am dritten und vierten Ausfalltag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten monatlichen Grundgebühr. Maßgeblich ist der höhere der beiden Beträge. Er muss schriftlich beim Anbieter eingefordert werden.
Grundsätzlich gilt: Ist der Festnetz- oder Mobilfunkanschluss gestört, müssen Anbieter das kostenfrei und schnellstmöglich beheben. Klappt das nicht innerhalb eines Tages, ist der Provider verpflichtet, spätestens am Folgetag darüber zu informieren, welche Maßnahmen getroffen wurden und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Der Ansturm auf hohe Bandbreiten bleibe bislang aus, trotz des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen. 27 Prozent der Befragten sind weiterhin mit Geschwindigkeiten bis 50 MBit/s unterwegs. „Gerade einmal 11 Prozent beziehen Bandbreiten jenseits der Marke von 500 MBit/s.“ Selbst wenn sie die freie Wahl hätten, würden sich nur 27 Prozent für diese Geschwindigkeiten entscheiden.
Wer als Anbieter nur auf Schnelligkeit setze und den Faktor Zuverlässigkeit nachrangig behandle, gehe an den Bedürfnissen der Kunden ein Stück weit vorbei, sagte Deloitte-Partner Dieter Trimmel. „Für Netzbetreiber lohnt es sich, den Aspekt Zuverlässigkeit nicht nur verstärkt in den Fokus der Vermarktung zu stellen, sondern aktiv aufzunehmen – etwa mit umfangreichen und garantierten Serviceversprechen.“
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Stand vom 30.10.2020
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