Viele Dienste und Apps enthalten heute Cloud-Komponenten, obwohl das für ihre Funktionsfähigkeit gar nicht erforderlich ist. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Brabbler AG fordert Karsten Schramm eine Art Verbraucherschutz für die Cloud. (gemeinfrei (geralt / pixabay))
Cloud Computing muss nicht immer zwangsläufig sein

Wo bleibt der Verbraucherschutz für die Cloud?

Das GS-Siegel bescheinigt technischen Produkten, dass sie den Anforderungen des sogenannten Produktsicherheitsgesetzes entsprechen. Qualitativ minderwertigen Arzneimitteln wird von Behörden wie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung verweigert. Geht von einem mangelbehafteten Auto möglicherweise Gefahr für die Öffentlichkeit aus, zieht es der TÜV aus dem Verkehr.

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Worauf bei der Umsetzung zum digitalen Arbeitsplatz der Zukunft zu achten ist, erklärt Oliver Bendig, CEO von Matrix42. (Matrix42)
AI, Sicherheit und Compliance im Fokus

Quo vadis, Workspace-Management?

Der digitale Arbeitsplatz der Zukunft wird sich viel schneller und häufiger wandeln als heute: Er muss sich spontan und intelligent dem Umfeld und der Zielsetzung des Anwenders anpassen, während er immer neue Cyber-Angriffe abwehrt. Dabei ist stets die Compliance zu wahren – sowohl die Privatsphäre des Anwenders als auch die Lizenzierung.

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