Das BFSG setzt die Barrierefreiheitsanforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten, mit dem Fokus auf digitale Angebote, zu ermöglichen.
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