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Sicheres Lizenz-Management auch in der Cloud

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Im Rechenzentrum laufen meist umfangreiche Datenbanken, Webserver und E-Commerce-Architekturen, viele davon virtualisiert. Dafür und für die Nutzung von Prozessorleistung haben die Hersteller spezielle Lizenzen mit gesonderten Nutzungsbestimmungen entwickelt. IBM berechnet beispielsweise Processor Value Units (PVU) und nennt bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, wenn ihre Software in virtuellen Maschinen (VMs) läuft.

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Betreibt also ein Unternehmen IBM-Software in einer Cloud, will Big Blue die volle Prozessorleistung derjenigen physischen Maschine wissen, auf der die entsprechende Cloud-Umgebung läuft. Ist jedoch ein Dienstleister der Besitzer dieser Maschine, kann es passieren, dass er die Auskunft verweigert – selbst wenn er wüsste, wo in seiner global virtualisierten Cloud-Infrastruktur diese bestimmte Maschine steht. Selbst wenn er die Auskunft geben kann und will, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Software-Hersteller seinen Kunden für die volle Kapazität dieser Maschine zahlen lässt, obwohl die VM des Kunden nur einen Bruchteil dieser Leistung beansprucht. Dies kann auf Dauer kostspielig werden.

Firmeneigene App-Portale

Im Appstore einer Private Cloud stehen den Mitarbeitern Cloud-Services zum virtuellen Download zur Verfügung und sie nehmen diese Tools gerne in Anspruch, um etwa ihre Reisekostenabrechnung, Team-Kollaboration oder Urlaubsverwaltung effizienter zu bewältigen. Handelt es sich um firmenfremde Software, verbergen sich Risiken in deren Nutzung. Das Unternehmen sollte prüfen, dass die jeweilige Cloud-Lizenz den angemessenen Umfang für diese Cloud-Instanz (üblicherweise eine VM) aufweist. Wenn etwa eine SQL-Server-Lizenz mit der Nutzung von acht Prozessoren verbunden ist, freut sich zwar der Endbenutzer über die tolle Leistung, aber die IT könnte dabei ihre Lizenzbeschränkungen überschreiten. „Besser wäre es“, rät Hofmeier, „dem Mitarbeiter mehrere Wahlmöglichkeiten anzubieten, um so die effizienteste Option zu wählen.“

Ein weiteres Risiko besteht, wenn Nutzer mehrere Instanzen eines Service hintereinander anfordern und vergessen, die früheren Instanzen abzuschalten. Sein Unternehmen muss deshalb diese alten, ungenutzten Instanzen des Cloud-Service bezahlen. Angesichts der dynamischen Cloud-Technik kann es sehr schnell zu solchen Ansammlungen von Shelfware kommen. Meist merkt das Unternehmen erst etwas davon, wenn der Cloud-Provider sie in Rechnung stellt. Um dem zuvorzukommen und so bares Geld zu sparen, empfiehlt sich der Einsatz einer SLO-Lösung, die solche „toten Instanzen“ überwacht und beseitigt.

Angenommen, ein Mitarbeiter ist gewieft genug, einen einmal genutzten Datenbank-Service nach Gebrauch durch Abo-Kündigung wieder abzuschalten, so bedeutet das noch lange nicht, dass diese „Außerdienststellung“ sofort und widerspruchslos erfolgt. „Die Lizenz kann weiterhin für einen bestimmten Zeitraum an diese Instanz gebunden sein“, gibt Hofmeier zu bedenken. Will der nächste Nutzer den gleichen Service in Anspruch nehmen, darf die IT ihm nicht die scheinbar „tote“ Lizenz übertragen, sondern muss ihm eine brandneue Lizenz geben. Das führt zu unbeabsichtigten und unnötigen Kosten.

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