Innovatoren lassen potenzielle Steuervorteile liegen Forschungszulage auch für Software-Entwicklung
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Die Bundesregierung hat ihre Wege zur Innovationsförderung durch das Forschungszulagengesetz bereits 2020 erweitert. Auch Software-Unternehmen könnten davon profitieren, doch das Förderprogramm birgt auch einige Hürden.

Innovationsvorhaben deutscher Unternehmen sollen branchenübergreifend und deutlich unbürokratischer gefördert werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Gelingen soll dies durch eine rückwirkende Bezuschussung von Personalkosten im Rahmen des Forschungszulagengesetzes aus dem Jahr 2020.
Mit diesem Schritt möchte Deutschland seine Position als Investitions- und Forschungsstandort stärken, allerdings ist Deutschland hiermit eines der letzten europäischen Länder, welches steuerrechtliche Fördergelder einführt. In anderen Ländern gibt es vergleichbare Förderprogramme schon länger, wie zum Beispiel die österreichische Forschungsprämie seit 2012 sowie die niederländische WBSO seit 1994.
Obwohl sich die Konzepte der Förderprogramme grob ähneln, gibt es deutliche Unterschiede in Bezug auf Finanzierung und Antragsstellung. Bei der Forschungszulage erzielbar ist ein Fördersatz von 25 Prozent auf die Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungs-, im Folgenden kurz FuE-Vorhaben. Immer mehr Unternehmen finden mittlerweile den Zugang zur Forschungszulage, aber es handelt sich immer noch um ein recht neues und unbekanntes Instrument.
Von der ersten Möglichkeit zur Einreichung im September 2020 bis zum 6. Juli 2021 wurden gerade einmal 2.850 FuE-Vorhaben aus der gesamten Bundesrepublik über alle Branchen verteilt eingereicht. Zum Vergleich die Situation in den Niederlanden: Im Jahr 2020 nahmen 19.678 niederländische Unternehmen die FuE-Förderung WBSO in Anspruch; und das bei deutlich geringerer Anzahl an infrage kommenden Unternehmen im Vergleich zur Bundesrepublik.
Was kommt für die Forschungszulage in Frage?
Sowohl innerbetrieblich durchgeführte Projekte als auch Auftragsforschung werden von der Forschungszulage eingeschlossen. Im Vergleich zu anderen FuE-Förderinitiativen unterscheidet sich die Forschungszulage besonders in Bezug auf die geförderten Projektaufwendungen.
Im Fokus stehen dabei Aufwendungen für den Einsatz von Personal, was sie besonders attraktiv für Arbeitsstunden-intensive Vorhaben macht. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent auf eine maximale Bemessungsgrundlage von 4 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr. Darüber hinaus können auch Tätigkeiten im Bereich der Auftragsforschung bis zu 60 Prozent geltend gemacht werden.
Die Förderung wird in Form einer Steuergutschrift vollzogen, welche dann mit der Steuerbelastung des Unternehmens verrechnet wird. In jenen Fällen, in denen keine Steuern bezahlt werden müssen, z.B. durch kleine, innovative Start-ups, wird die Zulage ausgezahlt. Und das auch für bereits begonnene und abgeschlossene Projekte, sofern diese nicht früher als 2020 starteten.
Wir sind kein Forschungsunternehmen. Können wir trotzdem gefördert werden?
Grundsätzlich sind es vier Kernkriterien, die ein FuE-Vorhaben erfüllen muss. Im Folgenden werden diese Kriterien genauer erläutert:
Neuartigkeit
Das Kriterium der Neuartigkeit setzt voraus, dass die Tätigkeiten innerhalb des FuE-Vorhabens auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen, um neue Produkte/Verfahren/Dienstleistungen zu entwickeln, die originär sind.
Systematik
Systematisch richtet sich in diesem Sinne auf die Planmäßigkeit und Budgetierung des gesamten Projekts. Jegliche (voraussichtliche) Tätigkeiten der am FuE-Vorhaben Beteiligten müssen dokumentiert und auch der finanzielle Rahmen muss angegeben werden.
Ungewissheit
Die Ungewissheit ist ein besonders wichtiger Punkt im Antrag. Zu Beginn des Projekts sollte keine sichere Lösung vorhanden sein, sondern durch auf experimentelle Art und Weise herausgefunden werden.
Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit
Die Ergebnisse, welche durch das Projekt gewonnen werden, müssen übertragbar und reproduzierbar sein. Im Bereich der Softwareentwicklung sind die Beurteilungen oft noch strenger. So werden zum Beispiel keine Vorhaben angenommen, welche nur bestehende Technologien und Methoden implementieren.
Herausfordernde Projektbewertung und Antragsstellung
Die Antragsstellung erfolgt zunächst komplett elektronisch über das Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Allerdings bringen manche Schritte im zweiteiligen Antragsprozess auch hier einigen bürokratischen Aufwand mit sich, was leider immer noch viele Unternehmen abschreckt. Der Text des Antrages muss stark argumentieren, warum das entsprechende FuE-Vorhaben die vier Kern-Prüfkriterien erfüllt. Dieser Prozess kann sehr zeitintensiv sein und erfordert das Fachwissen zu Projekt und Kriterienkatalog.
Nachdem der Antrag eingereicht und Nachforderungen beantwortet wurden, beginnt der zweite Teil der Antragsstellung. Mit Erhalt eines positiven Bescheides der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beginnt die Arbeit am Antrag pro abgeschlossenes Wirtschaftsjahr beim jeweiligen Finanzamt des antragstellenden Unternehmens. Dies erfordert u.a. eine genaue Dokumentation der aufgewendeten Stunden der im FuE-Vorhaben beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Parallel zur Steuererklärung und nach finaler Prüfung und Einreichung des jeweiligen Steuerbüros mündet der Antragsprozess auf Forschungszulage alljährlich in der nächstmöglichen Festsetzung der Einkommenssteuer in Form einer Steuerermäßigung oder eben einer -rückerstattung bei einer die zu zahlende Steuersumme übersteigenden Fördersumme.
John Adams, Mitgründer der Venderion GmbH, rät aber zur Zuversicht: „Wer entsprechende Entwicklungsprojekte durchgeführt bzw. geplant hat, sollte nicht großartig zögern und sich die Forschungszulage ansehen. Auch in Eigenregie kann man über einen längerfristigen Zeitraum von ihr profitieren.“
Der Prozess der Antragstellung sei für jeden machbar, so Adams. „Es kommt jedoch oft auf die Feinheiten an und ein Blick von außen kann die entscheidenden Erkenntnisse offenbaren; gerade, wenn man sich unsicher ist, ob eigene Projekte Potenzial mit sich bringen.“ Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner erhöhe die Erfolgschancen und decke die administrative Seite ab, sodass sich das Unternehmen auf den eigentlichen Projekten widmen könne.
Gestandenes Softwareunternehmen unter den ersten erfolgreichen Antragstellern
Die Sander und Doll AG entwickelt und vertreibt seit Jahrzehnten kaufmännisch orientierte Branchenlösungen für die verschiedenen Gewerke des Bausektors im deutschsprachigen Raum. Schlüsselfaktor für das seit den 80er Jahren stetig wachsende Unternehmen, ist die Technologieführerschaft der im Hause entwickelten Produkte in den bearbeiteten Teilmärken. Das äußert sich besonders in der Umsetzung innovativer Konzepte und Projekte sowie der schnellen Implementierung branchenspezifischer Funktionalitäten.
Im Bereich der Apps für Apple iOS und Google Android-Geräte liegt eine Herausforderung für Sander & Doll darin, unterschiedlichste Anwendungen wie z.B. mobile Zeiterfassung oder Inventur-Erfassung auf mehreren Betriebssystemen zu entwickeln und häufig an eingehende Anforderungen anzupassen. Im Rahmen ihres beantragten FuE-Vorhabens wollte man diesen Entwicklungsprozess vereinfachen und beschleunigen.
Ziel war es, eine neue Technologie zu entwickeln, die neue oder kundenspezifische Anforderungen erfüllt, ohne dass neuer Code erzeugt werden muss. Eine solche „metadata driven“ App sollte also die Arbeitsschritte der Programmiererinnen und Programmierer ersetzen, und lediglich durch Beschreiben/Konfigurieren neue Anwendungen bereitstellen.
Da es zu Beginn des Projekts einige Unsicherheiten gab und man herausfinden musste, ob es überhaupt möglich sein kann, eine solche Technologie zu entwickeln, war viel konzeptuelles Planen sowie einige Experimente und das Anfertigen von Prototypen notwendig. Es wurde versucht, eine eigene, kreative Lösung zu finden.
Damit waren die wichtigsten Kriterien für die Forschungszulage erfüllt: Neben der Neuartigkeit bestand ein großer Grad an Ungewissheit in der Notwendigkeit der Experimente und Prototypen sowie geforderte Systematik durch die genaue Planung des Projekts. Außerdem ist das Endprodukt, eine Software zur Automatisierung von Entwicklungsprozessen, reproduzierbar sowie übertragbar und könnte damit nicht nur dem Antragsteller, sondern der gesamten Branche dienen.
Für Peter Doll, Geschäftsführer der Sander & Doll AG, war die Zusammenarbeit mit Venderion ausschlaggebend für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. Ein Schlüsselfaktor sei dabei die Spezialisierung auf Softwareentwicklung gewesen: „Innerhalb weniger Gespräche waren wir auf derselben Ebene und konnten effizient den gesamten Prozess der Antragstellung durchlaufen.“
* Der Autor Melvin van Dam ist Mitgründer der Venderion GmbH.
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