Berliner Erklärung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Ein demokratischer Rahmen für die digitale Transformation

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Die für Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen einer virtuellen High-Level Konferenz die „Berlin Declaration on Digital Society and Value-Based Digital Government“ offiziell verabschiedet.

Die digitale Transformation soll auch künftig auf demokratischen Werten und Prinzipien beruhen
Die digitale Transformation soll auch künftig auf demokratischen Werten und Prinzipien beruhen
(© SasinParaksa – stock.adobe.com)

Die „Berliner Erklärung“ enthält gemeinsame Leitlinien zur digitalen Transformation in Europa, ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und Chancen für die Zukunft. Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, Dr. Markus Richter, sagte über die Deklaration: „Mit der Berliner Erklärung zeigen wir, dass die digitale Transformation in Europa auf demokratischen Werten und ethischen Prinzipien fußen muss. Dadurch ist die Berliner Erklärung zugleich Wertekompass und Antwort auf die Frage, welche Art des digitalen Wandels wir in unserer Gesellschaft wollen. Die digitale Verwaltung hat in diesem Prozess eine wichtige Vorreiterrolle.“

Um eine wertebasierte digitale Transformation zu ermöglichen, haben sich die unterzeichnenden Staaten auf konkrete Maßnahmen bis zum Jahr 2024 verständigt, unter anderem im Bereich der digitalen Souveränität ihrer Verwaltungen, zur Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe, zu digitaler Inklusion und Selbstbestimmung. Grundlage sind die gemeinsamen Rechte und ethischen Werte, auf denen die die Europäische Union beruht. Insbesondere geht es um folgende sieben Maßnahmen:

  • 1. Stärkung der Grundrechte und demokratischer Werte in der digitalen Welt,
  • 2. Förderung sozialer Teilhabe und Inklusion,
  • 3. Förderung digitaler Kompetenzen und „digital literacy“,
  • 4. Stärkung des Vertrauens in die digitale Verwaltung,
  • 5. Stärkung der digitalen Souveränität und Interoperabilität in Europa,
  • 6. Schaffung wertebasierter und menschenzentrierter KI-Systeme für den öffentlichen Sektor,
  • 7. Förderung der Resilienz und Nachhaltigkeit.

Die Berliner Erklärung knüpft damit an die Tallinner eGovernment-Erklärung aus dem Jahr 2017 an. Der genaue Wortlaut ist hier nachzulesen bzw. steht als Dokument zum Download zur Verfügung.

Dieser Beitrag stammt von unseren Kollegen der Redaktion eGovernment Computing.

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