Für mehr Agilität zogen Unternehmen in die Clouds globaler Hyperscaler. Doch nun zeigt sich: Nicht jede Wolke trägt. Mittlerweile sind erste Wellen zurück in kontrollierbare, rechtssichere Gefilde erkennbar. Der Prozess heißt Repatriation.
Die Private Cloud bietet für Unternehmen ein stabiles Fundament und hohe Flexibilität, insbesondere bei dauerhaft hohen Workload-Anforderungen und präziser Planung. Mit Standorten in Deutschland oder der EU gewährleisten sie den Schutz vor unbefugtem Zugriff und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen wie DSGVO, DORA, NIS2 und IT-Grundschutz.
Bei Cloud-Repatriation handelt es sich um die gezielte Rückführung von Daten, Anwendungen und Workloads aus Public-Cloud-Umgebungen in unternehmenseigene Private Clouds. Was zunächst wie ein Rückschritt erscheint, offenbart bei näherem Hinsehen eine differenzierte strategische Neuausrichtung – motiviert durch Kostendruck, Compliance-Fragen und einer eruptiven Weltpolitik. In Organisationen wächst die Erkenntnis, dass Kontrolle über kritische Daten ein elementarer Bestandteil moderner Unternehmenssouveränität sein muss.
Zwischen Freiheit und Kontrolle
Die Public Cloud versprach einst Freiheit: flexible Preismodelle, elastische Ressourcen und keine Investitionen in eigene Hardware. Doch die Realität zeigt sich oft komplexer. Viele Unternehmen stehen heute vor unerwartet hohen Betriebskosten – insbesondere bei langlaufenden Workloads mit hohem Datenvolumen. Sind Abrechnungsmodelle intransparent oder wenn Preise für Datentransfers, Speicher und Rechenzeit plötzlich steigen, wird aus der Wolke ein schwer kalkulierbares Gebilde.
Zudem stoßen IT-Abteilungen an Grenzen, wenn es um Performance unter Last oder die exakte Kontrolle über sensible Daten geht. Gerade in Branchen mit hohen Compliance-Anforderungen – etwa der Finanz-, Gesundheits- oder Fertigungsindustrie – genügt der Gedanke, dass ausländische Behörden potenziell Zugriff auf unternehmenskritische Informationen haben könnten, um Alarm auszulösen.
Unberechtigt ist diese Sorge keineswegs: Der US Patriot Act, ursprünglich als Antiterrormaßnahme nach den Anschlägen von 2001 eingeführt, erlaubt US-Behörden weitreichenden Zugriff auf Daten – und das ohne vorherige Benachrichtigung der betroffenen Unternehmen oder Personen. Entscheidend ist laut US-Gesetz nämlich nicht, wo die Daten physisch gespeichert sind, sondern wer als Anbieter auf sie zugreifen kann. Nutzt ein europäisches Unternehmen beispielsweise Dienste von Cloud-Anbietern wie Amazon Web Services, Microsoft Azure oder Google Cloud, können amerikanische Behörden diese Anbieter zur Herausgabe von Daten zwingen – selbst dann, wenn sich die Daten in Rechenzentren auf europäischem Boden befinden.
Der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act), der 2018 in Kraft trat, treibt diese Zugriffsmöglichkeiten auf die Spitze. Er verpflichtet US-Diensteanbieter dazu, auf gerichtliche Anordnung hin Daten bereitzustellen, unabhängig davon, ob diese auf Servern innerhalb oder außerhalb der USA gespeichert sind. Damit schuf der CLOUD Act eine direkte juristische Brücke über den Atlantik hinweg, durch die US-amerikanische Behörden Zugriff auf europäische Daten erhalten können, ohne dass europäische Datenschutzstandards notwendigerweise berücksichtigt werden.
Für europäische Unternehmen, die dem Regelwerk der DSGVO, der EU-Verordnung Digital Operational Resilience Act (DORA) oder der EU-Richtlinie Directive on Security of Network and Information Systems 2 (NIS2) unterliegen, ist dies ein erhebliches rechtliches und strategisches Risiko. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt strikte Bedingungen für den Transfer personenbezogener Daten in Drittländer vor. Dazu zählt ein „angemessenes Datenschutzniveau“, das in den Vereinigten Staaten faktisch nicht gegeben ist. Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2020 im sogenannten Schrems-II-Urteil das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt.
Die Begründung: Die US-Gesetzgebung biete keinen ausreichenden Schutz vor dem Zugriff durch amerikanische Geheimdienste. Das Urteil hatte den rechtlichen Rahmen für transatlantische Datenflüsse erschüttert und macht seither die Nutzung von US-Diensten für viele Unternehmen zu einem juristischen Drahtseilakt.
Die Konsequenz: Wer unternehmenskritische oder personenbezogene Daten bei US-Anbietern speichert, begibt sich in ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen europäischer Datenschutzgesetzgebung und den weitreichenden Zugriffsbefugnissen amerikanischer Behörden. Der vielzitierte Begriff der Datensouveränität wird so nicht nur zu einem politischen Schlagwort, sondern zu einer geschäftskritischen Notwendigkeit. In einer Welt, in der Daten zum strategischen Asset avanciert sind, kommt der Ort ihrer Speicherung und der Zugriffshoheit eine entscheidende Rolle zu. Cloud-Repatriation, also die Rückführung dieser Daten in kontrollierbare, rechtlich geschützte Infrastrukturen, ist daher nicht nur technischer Pragmatismus, sondern ein dringender Akt der digitalen Selbstbestimmung.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Repatriation als technologische Neuausrichtung
Doch Cloud Repatriation ist kein simpler Umzug, sondern ein vielschichtiger technischer Prozess. Sie beginnt mit einer detaillierten Analyse: Welche Anwendungen sollen zurückgeführt werden? Welche Daten sind betroffen? Und wie kann der Betrieb während der Migration aufrechterhalten bleiben?
Gerade bei der Synchronisation zwischen bestehenden Cloud-Systemen und der neuen Private-Cloud-Infrastruktur sind Präzision und Planung gefragt. Migrationsstrategien müssen daher sowohl das technische Fundament als auch betriebliche Abläufe berücksichtigen. Moderne Tools unterstützen bei der Überführung von Daten, doch ohne qualifiziertes Personal, ein schlüssiges Sicherheitskonzept, vor allem einen IT-Dienstleister mit tiefem Migrations-Know-how bleibt die Umschichtung ein riskantes Unterfangen.
Besonders wichtig: Systeme für Identity and Access Management (IAM) und Privileged Access Management (PAM), um zu garantieren, dass nur autorisierte Nutzer auf sensible Daten zugreifen können – ein Schutzschild gegen Missbrauch und Cyberangriffe.
Eine zentrale Rolle spielen zudem Automatisierung und Orchestrierung. Nur wenn Infrastruktur, Sicherheit und Ressourcenmanagement intelligent verzahnt sind, lässt sich die Effizienz einer Private Cloud mit der Dynamik der Public Cloud vergleichen. Gerade in hybriden Szenarien, in denen bestimmte Dienste weiterhin in der Public Cloud verbleiben, während sensible Kernprozesse in die Private Cloud zurückkehren, wird diese Balance entscheidend.
Wann sich die Rückkehr lohnt
Gerade dort, wo Workloads dauerhaft hohe Anforderungen stellen oder eine exakte Planung essenziell ist, bietet die Private Cloud ein stabiles Fundament. Essenziell: der Standort. Private Clouds eines deutschen Dienstleisters bieten eine ideale Lösung für Unternehmen, die ihre Daten und Workloads von Public Clouds zurückverlagern möchten. Diese garantieren nicht nur höchste Flexibilität und Kontrolle über die Infrastruktur, sondern gewährleisten auch eine vollständige Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wie DSGVO, DORA, NIS2 und IT-Grundschutz. Durch den Betrieb in Rechenzentren in Deutschland oder der EU erhalten Unternehmen die Sicherheit, dass ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Cloud Repatriation ist mehr als eine Trendbewegung – sie ist die bewusste Rückbesinnung auf unternehmerische Selbstbestimmung im digitalen Raum. Sie setzt voraus, dass Unternehmen genau wissen, welche Daten sie besitzen, wo diese gespeichert sind und welche Risiken daraus erwachsen. Für viele Organisationen und Behörden bedeutet der Schritt zurück zugleich ein Schritt nach vorn – hin zu mehr Kontrolle, Planbarkeit und rechtlicher Sicherheit.
* Der Autor Johannes Meyer ist Senior Market Development Manager (Cloud) bei Noris Network.