Saarbrücken, 25.08.2026 (PresseBox) - Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland die Aktivrente. Diese ermöglicht es Beschäftigten über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus bis zu 2.000 € jeden Monat steuerfrei hinzuzuverdienen, was eine wertvolle Chance für Unternehmen ist, erfahrene Fachkräfte im Betrieb zu halten. Fest steht, dass für Arbeitgeber und HR-Abteilungen inzwischen neue Prüfpflichten, Dokumentationsanforderungen und Anpassungen in der Lohnabrechnung gelten.
edlohn wurde deshalb um neue Funktionen erweitert, um die gesetzlichen Vorgaben möglichst unkompliziert umzusetzen. So finden Anwender in den Abrechnungsdaten jetzt das Merkmal „Aktivrente“. Hier sind die wichtigsten Informationen hinterlegt und es wird validiert, ob ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Aktivrente erfüllt. Ist dies nicht der Fall, zeigt edlohn entsprechende Warnhinweise an und das Unternehmen kann reagieren. Das schützt vor fehlerhaften Abrechnungen, entlastet die Personalabteilung spürbar von manuellen Prüfaufwänden und sorgt jederzeit für maximale Dokumentationssicherheit.
Zwischen-Update: Umsetzung der Aktivrente und weitere Anpassungen ✔️ edlohn
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