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Rechtlicher Rahmen bei M365 und anderen Cloud-Anwendungen
Der Datenschutzexperte warnt: Sie müssen Ihre Daten schützen
Anwenderunternehmen von SaaS- und anderen Cloud-Diensten vernachlässigen oft den Datenschutz, verlassen sich auf den Service-Anbieter. Ein gefährlicher Irrtum: Sie sind für ihre Daten verantwortlich.
Immer mehr Organisationen setzen auf Cloud-Dienste, wie etwa M365. Dabei bleiben Datenschutz und Datensicherung schnell auf der Strecke, denn Anwender glauben, bei Cloud-Anbietern sind ihre Daten gut aufgehoben – auch langfristig. Cloud- und XaaS-Angebote sind aber keine „Rund-um-Sorglos“-Pakete, denn die Verantwortung für Datensicherung und rechtlich einwandfreies Datenmanagement übernimmt der Serviceprovider in der Regel nicht. Die Verantwortung für die Daten und ihren Schutz verbleibt beim Anwender.
Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Dr. Alexander Deicke beleuchtet den rechtlichen Rahmen, den Organisationen im Kontext Datenschutz und Datensicherung, insbesondere in der Cloud, berücksichtigen müssen.
Thomas Sandner von Veeam erläutert unterschiedliche Datensicherungskonzepte und zeigt, wie innovative Sicherungsmechanismen für zuverlässige und effiziente Datensicherung kombiniert werden können – unter Berücksichtigung allgemeiner Richtlinien ebenso wie interner Compliance-Vorgaben.
Diskutiert werden Aspekte wie
- Zusammenhang zwischen Datenschutz und IT-Infrastruktur
- Datensicherung: Welche Daten müssen wie und wo abgesichert werden?
- Was bedeutet „Das Recht auf Vergessenwerden“? Wie wird es bei Backup und Wiederherstellung gelöst?
- Wer trägt die Verantwortung für M365-Anwendungsdaten?
- Was bedeutet Schrems II für den Einsatz internationaler Hyperscaler?
Ihre Referenten

Dr. Alexander Deicke
Geschäftsführer/Data Protection Interim Manager
K11 Consulting GmbH

Thomas Sandner
Senior Director Technical Sales Germany
Veeam Software
Bildquelle: K11 Consulting, Veeam