Der Urlaub ist vorbei. Doch auf dem Weg zum Flughafen im Urlaubsland kommen erst die Fragen, dann die Zweifel. Darf ich eigentlich alles, was ich gekauft habe, auch nach Deutschland mitbringen?
Kurioses, Tierisches, Nachdenkliches oder einfach nur „nice to know“ – die Rand-Notiz zum Wochenende.
(Bild: koldunova - stock.adobe.com)
Günstiger Alkohol, schönes Kunsthandwerk, Kleidung und dann noch die neue Armbanduhr oder ein neues Smartphone. Wer im Auslandsurlaub shoppen war, sollte sich vor der Rückreise informieren, ob er von seinen Souvenirs unter Umständen etwas verzollen muss oder bestimmte Gegenstände und Waren vielleicht gar nicht nach Deutschland einführen darf.
Damit man am Ende nicht noch beim Zoll draufzahlt und sich Schnäppchen ins genaue Gegenteil verkehren, lohnt es sich, schon vor einem Kauf im Ausland in Erfahrung zu bringen, ob auf die jeweilige Ware Abgaben fällig werden.
Oder ob das Einführen einer Ware überhaupt erlaubt ist: Falls nämlich nicht, kassiert sie der Zoll bei einer Kontrolle ein – das Markenjeans-Plagiat ebenso wie geschützte Kulturgüter, Pflanzen oder Tiere.
App informiert detailliert über Mengen und Verbote
Bei all dem hilft die App „Zoll und Reise“ (iOS und Android) des Bundesfinanzministeriums. Man muss nur eingeben, aus welchen Land man einreisen und was man mitbringen möchte. Dann erfährt man alles zu möglichen Freimengen, Verboten, Abgabefreiheiten oder eben wie viel man wegen Einfuhrabgaben bezahlen muss oder müsste.
Nicht verwirren lassen: Die Klassiker Alkohol und Tabak stehen bei der Eingabe in der App immer am Anfang. Danach geht es aber auch um alle möglichen anderen Waren und Güter.
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Stand vom 30.10.2020
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