Die Digitalisierung soll auch im Rechtsbereich Einzug halten. Eine wichtige Initiative in diesem Zusammenhang ist Law as Code. Dieser Ansatz stellt Gesetze nicht nur als Text, sondern parallel in einer strukturierten und für Maschinen verständlichen Form bereit. Dadurch wird es möglich, Rechtsnormen direkt in Software auszuführen, sie automatisiert zu prüfen und transparent nachzuvollziehen.
Law as Code bezeichnet die digitaltaugliche Bereitstellung des Rechts als ausführbarer Code und ermöglicht so die systematische Umsetzung von Gesetzen in maschinenlesbare Form.
Law as Code wird manchmal als Computational Law bezeichnet. Im Deutschen werden synonym teils Begriffe wie digitale oder maschinenlesbare Gesetze oder Recht als Rechenvorschrift genutzt. Bei Law as Code handelt es sich um einen Ansatz, bei dem Gesetze und Rechtsvorschriften nicht nur als Fließtext, sondern parallel dazu grundsätzlich auch in digitaltauglicher, maschinenlesbarer Form veröffentlicht und bereitgestellt werden sollen. Dadurch lassen sich die Gesetze direkt in IT-Systeme einbinden und in Software verarbeiten, ausführen und nachvollziehen.
Die Transformation von Gesetzen in ausführbare Algorithmen lässt eine einheitliche Grundlage für den automatisierten Vollzug von Rechtsvorschriften entstehen. Juristische Arbeitsabläufe lassen sich automatisieren und vereinfachen. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Texte parallel in strukturierter, maschinenlesbarer Form bereitstellt, entfallen die Digitalisierungsaufgaben der Rechtsvorschriften beim Anwender.
Die deutsche Bundesregierung hat Law as Code als ein wichtiges Handlungsfeld in die im Oktober 2025 beschlossene Modernisierungsagenda aufgenommen. Die Agenda fordert, dass Gesetze künftig von Beginn an so entworfen werden, dass Text- und Codefassung zusammen entstehen. Das soll dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Bürger zu entlasten. Weitere Schwerpunkte der Modernisierungsagenda sind der Bürokratieabbau, mehr digitale Services, modernere Personalstrukturen und die Verschlankung der Bundesverwaltung.
In Deutschland forciert die Bundesagentur für Sprunginnovationen, kurz SPRIND, den Law-as-Code-Ansatz. SPRIND mit Sitz in Leipzig wurde 2019 als ein staatliches Instrument gegründet, das eine schnelle und flexible Förderung visionärer Ansätze und zukunftsweisender, disruptiver Technologien ermöglichen soll. Die Agentur arbeitet im Auftrag der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Klimaschutz und hat die Rechtsform einer GmbH. Im Bereich der Initiative Law as Code arbeitet SPRIND daran, die relevanten Akteure zusammenzubringen und die Umsetzungsprozesse zu definieren und zu begleiten.
Aktuelle Situation im Rechtsbereich
Bisher entstanden Gesetze und Rechtsvorschriften üblicherweise als Fließtext. Nach ihrer Ausarbeitung wurden sie den verschiedenen Anwendern in Textform bereitgestellt. Damit die Gesetze aber IT-gestützt, mithilfe von Software angewandt werden können, um beispielsweise Arbeitsprozesse zu automatisieren oder die Anwendung der Gesetze transparent nachzuvollziehen, ist es notwendig, sie in eine strukturierte, digitaltaugliche Form zu bringen.
Dies war bisher die Aufgabe der Anwender der Gesetze. Da viele Gesetze recht komplex sind und aus einer Vielzahl an Verweisen, Ausnahmen und verschachtelten Wenn-dann-Logiken bestehen, ist die Überführung in eine maschinenlesbare Form aber keine leichte Aufgabe. Sie ist zeit- und ressourcenaufwändig, teuer und fehleranfällig. Die Überführung erfordert eine intensive Zusammenarbeit von Juristen, Programmierern und Softwareentwicklern.
Die Ergebnisse der Arbeit eignen sich in der Regel nur für einzelne, individuelle Anwendungen und sind wenig kompatibel mit anderen Anwendungsbereichen, denn in den verschiedenen Anwendungsbereichen wird mit unterschiedlichen Codesprachen, Formaten und Strukturen gearbeitet. Zudem ist eine mehrfache parallele Digitalisierung derselben Gesetze für verschiedene Anwendungen hochgradig ineffizient.
Das Prinzip Law as Code bietet Lösungen für diese Herausforderungen. Eine parallele Veröffentlichung und Bereitstellung der Gesetze in maschinenlesbarer Form direkt durch den Gesetzgeber entbindet den Anwender von der Aufgabe der individuellen Übersetzung der natürlichsprachlichen Gesetzestexte in maschinenlesbaren Code.
Ziele und Vorteile des Law-as-Code-Ansatzes
Zentrales Ziel des Law-as-Code-Ansatzes ist es, die digitale Transformation im Rechtsbereich voranzutreiben und ihn zukunftsfähig zu machen. Verwaltungsverfahren sollen moderner, effizienter und schneller werden und Bürokratie soll abgebaut werden. Konkret lassen sich folgende Ziele und Vorteile von Law as Code nennen:
Schaffung und Bereitstellung einer einheitlichen, maschinenlesbaren und automatisch ausführbaren digitalen Rechtsgrundlage für Verwaltungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft,
effiziente staatliche Verfahren, wirtschaftliche Abläufe und gesellschaftliche Interaktionen auf Basis eines ausführbaren, amtlichen Codes,
Abbau von Bürokratie,
schnellere, effizientere und automatisierte Verwaltungsverfahren,
Verschlankung der Verwaltung,
mehr digitale Services für Bürger,
höhere Transparenz und mehr Rechtsklarheit durch die einheitliche Anwendung desselben maschinenlesbaren Rechtsvorgaben,
klar definierte und überprüfbare Entscheidungsregeln,
Schaffung einer Grundlage für den rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen in Justiz und Verwaltung,
Vermeidung des aufwendigen und fehleranfälligen Prozesses der Überführung von Gesetzen in Code durch die Anwender,
Vermeidung von Medienbrüchen, Unklarheiten und Qualitätsmängeln im Rechtscode durch Bereitstellung einer verbindlichen, technischen Referenz,
schnelle Anpassung an Gesetzesänderungen in Form von einfachen Systemupdates des maschinenlesbaren Rechtscodes,
neue Formen der Evaluation und Simulation im Rechtsbereich,
schnellere und kosteneffizientere Compliance-Prozesse durch automatisierte Rechtsanalysen,
bessere Einbindung rechtlicher Informationen in die Künstliche Intelligenz und digitale Assistenten.
Methodische Grundlagen und technische Aspekte von Law as Code
Law as Code erfordert die Überführung von natürlichsprachlichen Gesetzen und Rechtsvorschriften in einen einheitlichen, von Maschinen les- und ausführbaren Code. Der Code soll in Editoren gepflegt und den Anwendern der Gesetze und Rechtsvorschriften in digitaler Form über ein zentrales Repository bereitgestellt werden. Der Zugriff auf den digitalen Rechtscode und die Einbindung in die spezifischen Fachverfahren erfolgen über standardisierte Schnittstellen.
Stand: 08.12.2025
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Zur technischen Realisierung des Law-as-Code-Ansatzes ist grundsätzlich die Zusammenarbeit zwischen Juristen, Technikern und Anwendern notwendig. Darüber hinaus braucht es Methoden, Tools, Standards und formale Abläufe, um die komplexen Wenn-Dann-Logiken und die Verweise und Ausnahmen der Gesetzestexte in eine maschinenlesbare Programmlogik zu übersetzen. Der verwendete Programmcode soll einheitlich, strukturiert, wiederverwendbar und nicht nur von Maschinen lesbar und ausführbar, sondern auch für Menschen verständlich sein.
Für die technische Umsetzung sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst wird ein einheitliches Daten- und Regelmodell definiert, das die Begriffe, Tatbestände und Rechtsfolgen sowie Ausnahmen und Verweise der Gesetzestexte formal beschreibt. Diese Beschreibung spiegelt die Struktur des Rechtscodes wider. Sogenanntes Rulemapping lässt sich einsetzen, um die Gesetzeslogik in Form von visuellen Entscheidungsbäumen darzustellen.
Rulemapping modelliert die Gesetzeslogik quasi visuell und übersetzt die juristischen Regeln in strukturierte, visuelle Entscheidungsmodelle, die sowohl für Menschen als auch für Maschinen verständlich und ausführbar sind. Die Modelle enthalten alle erforderlichen Informationen, um die Rechtsprechung in den Fachverfahren praktisch anzuwenden. Aus den Entscheidungsmodellen lässt sich ausführbarer Code generieren, ohne dass Juristen diesen programmieren müssen. Hierfür sind Open-Source-basierte Editoren sinnvoll, die offen und kostenfrei zur Verfügung stehen.
Das Transformieren der Entscheidungsmodelle in Programmcode kann durch spezielle KI-Tools unterstützt werden. Die KI-Tools sorgen beispielsweise für die konkrete, widerspruchsfreie Überführung in den Programmcode, kommentieren den Code, führen Konsistenzprüfungen durch oder passen die Entscheidungs- und Prozess-Logiken bei Rechtsänderungen an.
Der fertige, amtliche Rechtscode wird anschließend in einer zentralen Bibliothek abgelegt und über diese veröffentlicht und bereitgestellt. Die Bibliothek verfügt über die entsprechenden Metadaten des Rechtscodes, die beispielsweise über die Versionen und die Geltungsbereiche oder Geltungszeiträume informieren. Standardisierte Austauschformate und Schnittstellen sorgen dafür, dass sich der Rechtscode mit seiner Gesetzeslogik direkt in die jeweiligen Fachverfahren einbinden lässt. In dem jeweiligen Fachverfahren werden die Sachverhaltsdaten mit dem Rechtscode kombiniert. So können die Fachverfahren begründete Entscheidungen treffen und die Ergebnisse menschen- oder maschinenlesbar ausgeben.
SPRIND verfolgt aus technischer Sicht die geschilderte Vorgehensweise. Die Agentur arbeitet mit verschiedenen Beteiligten an der Entwicklung und Bereitstellung von frei verfügbaren Open-Source-Editoren, an einem zentralen Repository für den amtlichen Rechtscode, das als Single Source of Truth für die Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft fungiert, und an gemeinsamen, standardisierten Schnittstellen.
Beispiele für die sinnvolle Anwendung von Law as Code
Prinzipiell lässt sich Law as Code im kompletten Rechtsbereich für Verwaltungen, Unternehmen und Bürger einsetzen. Typische Beispiele für eine sinnvolle Anwendung sind:
automatisierte Berechnung von Ansprüchen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Kindergeld,
Erstellung von Bescheiden ohne manuelle Bearbeitung,
automatisches Auslösen von Strafen bei Verletzung von Vertragsbestimmungen,
automatische Überprüfung von Unternehmensprozessen auf Einhaltung von Gesetzen oder Compliance-Vorgaben,
automatische Einbindung des aktuellen Lohnsteuerrechts in Lohn-, Buchhaltungs- und Steuersoftware,
automatische Gebühren- und Beitragsberechnungen der Kommunen gemäß aktueller Rechtsvorgaben,
automatisierte Genehmigungsverfahren beispielsweise im Bereich Bauen oder Umwelt,
automatisierte Bearbeitung von Anträgen für Förderprogramme oder Zuschüsse.
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