Auf dem AWS Summit 2025 in Hamburg legte Kevin Miller, bei AWS weltweit verantwortlich für die Rechenzentren, Details zu den neuen Souveränitätskontrollen und der Governance-Struktur für die „AWS European Sovereign Cloud“ dar. Im Gespräch mit CloudComputing-Insider erklärte er aber auch, dass AWS Daten von Kunden unter Umständen herausgeben würde. Was bleibt dann vom Anspruch „souverän“?
Der transatlantische Datenverkehr bleibt unsicher, solange der Cloud Act in den USA gilt. AWS versucht jetzt auf europäischem Boden mit Gürtel und Hosenträger zu agieren.
(Bild: AWS)
Souveräne Räume sollen Partnern die Möglichkeit geben, Daten auszutauschen, ohne dass diese manipuliert oder entwendet werden können. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung neuer, datengetriebener Geschäftsmodelle. Die Europäer haben daher Gaia-X und andere Projekte ins Leben gerufen, die Daten nicht zuletzt vor US-amerikanischen Diensten, geheim oder nicht, abschirmen sollen.
Auf seinem diesjährigen Summit in Hamburg präsentierte nun AWS, einer der Hyperscaler gegen den souveräne Räume angedacht werden, neue Souveränitätskontrollen und eine Governance-Struktur für seine „AWS European Sovereign Cloud“. Über diese sollen ganz sicher keine Daten an Dritte weitergeben werden, so das Versprechen. Dafür werde eine europäische Führung in Person von Kathrin Renz, derzeit Vice President AWS Industries und aus Deutschland stammend, unabhängige Governance und ein eigenes Security Operations Center (SOC) sorgen. Die Architektur der AWS European Sovereign Cloud, die erst Ende des Jahres verfügbar sein soll, verfüge ansonsten über die gewohnten APIs aus dem AWS Nitro System.
Private Kontrolle durch europäische Leitung, Rechenzentren und SOCs
Für das „souveräne“ Angebot gründet AWS eine neue europäische Organisation, mit einer neuen Muttergesellschaft und drei Tochtergesellschaften, die in Deutschland eingetragen sind. Neben Renz finde sich im Management-Team auch Beauftragte für Sicherheit und Datenschutz mit Wohnsitz in der EU. Ein unabhängiger Beirat aus vier Mitgliedern komme ebenfalls aus EU-Mitgliedsstaaten. Darunter werde sich mindestens ein von Amazon unabhängiges Beiratsmitglied finden. Der Beirat soll als Expertengremium fungieren und Rechenschaft über den Betrieb der AWS European Sovereign Cloud ablegen.
Kevin Miller ist Vice President - Global Data Centres bei Amazon Web Services (AWS).
(Bild: AWS)
„Mit einem speziellen EU-Sicherheitsoperationszentrum schaffen wir Strukturen, die uns eine weitere Verteidigungsebene bieten. Dieses Gremium wird von in der EU ansässigen Personen geleitet. Sie sind verpflichtet, im besten Interesse der europäischen souveränen Cloud zu handeln“, erläuterte Kevin Miller, Vice President Global Data Centers, in seiner Keynote.
Unabhängiger Cloud-Betrieb – auch bei Netztrennung
Punkten will die AWS European Sovereign Cloud zudem mit größter Ausfallsicherheit. Das Design erlaube die Aufrechterhaltung des Betriebs, selbst im Falle einer Konnektivitätsunterbrechung zwischen der Cloud und dem Rest der Welt. Dafür sorgten mehrere Verfügbarkeitszonen mit unabhängiger Stromversorgung, Netzwerkkonnektivität, Betriebseinrichtungen und Sicherheitsfunktionen.
Nur autorisierte AWS-Mitarbeiter mit Sitz in der EU erhielten Zugang zu einer Kopie der Quellcodes, um im Notfall den Dienst aufrecht erhalten zu können. Auch für den Zugang zu den Rechenzentren, den technischen Support und den Kundenservice sei ein Wohnsitz in der EU Voraussetzung. Kurz: Alles, was für den Betrieb der AWS European Sovereign Cloud erforderlich sei, befinde sich in der EU. Die Infrastruktur operiere unabhängig und werde nicht von außerhalb der EU überwacht.
Kasus Knaxus: Wird sich AWS gegen ein US-Gericht stellen?
Macht das aber gefeit vor dem Zugriff US-amerikanischer Hände? Was, wenn ein US-amerikanischer Gerichtshof Einsicht verlangen würde? „Dann würden wir, wie bei jeder Anfrage der Strafverfolgungsbehörden, zunächst prüfen, ob es sich um eine gültige Anfrage handelt. Wir arbeiten oft mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um die Anfrage einzugrenzen. Manchmal bekommen wir eine Anfrage, die sehr breit gefächert ist, und in Wirklichkeit suchen sie nur nach einer kleinen Gruppe von Daten“, so Kevin Miller gegenüber CloudComputing-Insider.
„Wir werden uns wehren, wenn wir Fehler in dem Verfahren sehen, und wir werden einfach keine Daten herausgeben, wenn es zum Beispiel eine fehlerhafte Anordnung gibt“, so der globale Rechenzentrumschef weiter. „Letztendlich werden wir aber, wenn das zuständige Gericht uns keine Wahl mehr lässt, diesen Anforderungen nachkommen.“
Miller verweist in der Folge allerdings auf den US Cloud Act – dieser schaffe zusätzliche Schutzmaßnahmen für Cloud-Inhalte und erkenne das Recht von Cloud-Service-Anbietern an, Anfragen anzufechten, die mit den Gesetzen oder nationalen Interessen eines anderen Landes in Konflikt stehen – einschließlich der DSGVO.
„Wenn man sich das Cloud-Gesetz heute ansieht, gab es noch nie einen Fall, in dem die USA Daten über Nicht-US-Unternehmen angefordert haben, die wir schließlich offengelegt haben“, so Miller. Noch nie habe es eine Datenabfragen an AWS gegeben, die zu einer Offenlegung von Unternehmens- oder Verwaltungsdaten außerhalb der USA an die US-Regierung geführt hätten.
Stand: 08.12.2025
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AWS kann also nicht garantieren, im Zweifelsfall keine Daten von z.B. eines deutschen Mittelständlers an US-Behörden weiterzugeben? „Nein, das können wir nicht garantieren. Wir müssen ganz klar sagen, dass wir uns an die gesetzlichen Vorschriften halten werden. Aber wir haben Strukturen entwickelt, um die Kundendaten zu schützen. Letzten Endes sind die Kunden immer die Eigentümer ihrer Daten auf AWS.“
Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung als Schutzschild
Kunden weltweit hätten aber so viele Möglichkeiten, ihre Daten auf AWS zu schützen, dass eine Weitergabe so oder so unmöglich werde: „Viele unserer Dienste unterstützen beispielsweise die Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand. Wir verschlüsseln alle Daten, die zwischen unseren Rechenzentren in unseren Netzen übertragen werden“, so Miller. „Das ist eine Fähigkeit, die viele Unternehmen nicht haben und über die sie nicht nachdenken, aber wir tun das. Wir verschlüsseln alle Daten, die zwischen den Rechenzentren übertragen werden, schon seit langem.“
Für Kunden, die in dieser Hinsicht besonders sensibel seien, empfehle AWS die Nutzung des AWS-eigenen Schlüsselverwaltungsdienstes: „Dieser ist sozusagen die Wurzel des Vertrauens. Wir empfehlen unseren Kunden ihre Daten zu verschlüsseln und den Verschlüsselungsschlüssel selbst zu verwahren. Alle verschlüsselten Daten sind ohne den zugehörigen Schlüssel unbrauchbar.“
Miller fährt fort: „Wir arbeiten jeden Tag daran, sicherzustellen, dass die Daten der Kunden geschützt sind und sie die Kontrolle darüber haben, und das werden wir auch weiterhin tun.“
AWS und die European Sovereign Cloud – ein großer Schritt, der Fragen offenlässt
Kommentar von Elke Witmer-Goßner
Mit der Ankündigung der AWS European Sovereign Cloud geht Amazon Web Services einen bemerkenswert ambitionierten Schritt, um die europäischen Anforderungen an digitale Souveränität zu erfüllen. Eine eigene EU-Gesellschaft, vollständige betriebliche Kontrolle innerhalb der EU, ein dediziertes SOC, eine europäische Root-Certificate-Authority und ein Sicherheits-Framework, das auf regulatorischen Erwartungen basiert – das alles klingt wie die Blaupause für die vielbeschworene „vertrauenswürdige Cloud-Infrastruktur“. Dass AWS in Brandenburg investiert, nur EU-Bürger mit Wohnsitz in Europa die Kontrolle übernehmen sollen und selbst die Nameserver ausschließlich europäische TLDs bedienen werden, ist nicht nur ein politisches Signal, sondern sicherlich auch ein technischer Kraftakt. Ich denke, es ist nur fair, anzuerkennen: Das ist mehr als Marketingversprechungen und kosmetische Compliance. Und doch bleibt eine entscheidende Frage offen: Lässt sich eine „souveräne“ Cloud mit US-Wurzeln wirklich von US-Gesetzen abkoppeln? So unabhängig die neue AWS-Organisation auch operieren soll – sie bleibt ein Teil des Amazon-Konzerns. Und solange AWS dem US-Recht unterliegt, schwebt – da kann man es drehen und wenden, wie man will – die Reichweite des Cloud Act im Raum. Kann sich auch eine EU-Gesellschaft wirklich sicher sein, ob im Extremfall nicht doch Zugriffe eingefordert werden könnten – indirekt, über Konzernstrukturen oder über internationale Verpflichtungen? Die Gründung einer rechtlich und organisatorisch abgeschotteten Einheit ist ein wichtiger Schritt – ich traue mich, zu behaupten: der bisher konsequenteste unter den Hyperscalern. Doch echte Souveränität wird sich nicht allein durch juristische Konstruktionen erreichen lassen. Sie muss auch politisch, wirtschaftlich und technologisch durchsetzbar sein. Meine Meinung: Bis es so weit ist, bleibt es eine Cloud „unter europäischer Aufsicht“, aber nicht zwangsläufig „außerhalb amerikanischer Reichweite“. Ich wünsche AWS trotzdem und deshalb, dass der „Ernstfall“ nie eintritt und sie tatsächlich in die Bredouille geraten könnten, Daten europäischer Kunden „rausrücken“ zu müssen.