Schatten-IT und DSGVO: Dezentral beschaffte Cloud-Services untergraben IT-Security in Unternehmen. Dadurch drohen empfindliche Bußgelder.
Unklare Datenhaltung: Ohne Wissen der IT gebuchte Cloud-Services können ernsthafte Probleme im Umgang mit der DSGVO verursachen.
(Bild: AXXCON)
Das Sicherheitsrisiko durch den Wildwuchs von Cloud-Services in den Unternehmen steigt dramatisch. Das zeigt eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung AXXCON, für die rund 200 Geschäftsführer, CIOs, IT-Leiter und Sicherheitsbeauftragte aus Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern befragt wurden.
So geht über die Hälfte der befragten Führungskräfte davon aus, dass in ihrem Unternehmen neben den zentral eingekauften und administrierten Cloud-Services auch dezentral beschaffte Dienste eingesetzt werden - ohne das Wissen von IT-, Security- oder Einkaufsabteilung. Etwa 30 Prozent der IT-Verantwortlichen schätzen, dass es sich dabei um mehr als zehn verschiedene Anwendungen handelt. 45 Prozent der Befragten machen keine Angabe.
Unklare Datenhaltung: Ohne Wissen der IT gebuchte Cloud-Services können ernsthafte Probleme im Umgang mit der DSGVO verursachen.
(Bild: AXXCON)
„Die Schatten-Cloud, die sich auf diese Weise bildet, ist ein riesiges Problem für die IT-Sicherheit“, mahnt Torsten Beyer, Partner und IT-Experte bei AXXCON. Und noch dazu eines, das sich mit hoher Geschwindigkeit vergrößert. „Schnell sind Cloud-Lösungen mit der Kreditkarte im Netz gebucht und stehen dann auch umgehend zur Verfügung“, kennt Beyer die Verlockungen solcher Angebote für Datenübertragung, Datenbank- oder Speicherlösungen.
Das Problem jedoch: Da die IT-Abteilung nicht über den Einsatz informiert ist, kann sie auch nicht sicherstellen, dass die Governance-Regeln des Betriebes eingehalten werden, was zum Beispiel die Nutzungsbedingungen des Anbieters oder den Standort seiner Rechenzentren betrifft.
Bei über der Hälfte der Unternehmen keine klare Cloud-Regelung
Diese Sicherheitsbedrohung durch nicht genehmigte Cloud-Services wird auch von den befragten IT-Verantwortlichen gesehen - und zwar keinesfalls nur theoretisch: Relevante Sicherheitsvorfälle infolge dezentral beschaffter Cloud-Anwendungen werden aus 17 Prozent der befragten Unternehmen gemeldet, von ihnen wiederum gibt jedes fünfte mehr als 50 Sicherheitsvorfälle an. Abhilfe schaffen viele Unternehmen dennoch nicht. So ist zwar in 45 Prozent der Unternehmen die Nutzung von Cloud-Diensten in der Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung geregelt. 29 Prozent der Unternehmen haben jedoch gar keine Vereinbarung dazu. Bei 15 Prozent der Unternehmen bestehen Vereinbarungen zwischen anderen Parteien, elf Prozent machen hierzu keine Angabe.
„Insgesamt zeigen die Studienergebnisse, dass viele Führungskräfte ihr Unternehmen sehenden Auges einem großen IT-Risiko aussetzen“, warnt Beyer. Und das obwohl sich die negativen Auswirkungen ab dem 25. Mai 2018 deutlich erhöhen. Ab diesem Tag gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa von Kunden und Mitarbeitern, verschärft. Konkret bedeutet das unter anderem: Jeder Kunde oder Mitarbeiter kann nachfragen, welche seiner Daten erfasst sind und wo diese gespeichert werden. Beyer: „Befinden sich Kunden- oder Personaldaten in einer unüberschaubaren Fülle von Cloud-Services, kann das schwierig bis unmöglich werden. Hinzu kommt, dass die Daten an Orten gespeichert sein können, an denen sie nicht sein dürften.“
Bei Verletzung der DSGVO drohen Bußgelder in Millionenhöhe
Bleibt das Unternehmen dem Kunden jedoch eine Antwort schuldig oder gibt nur lückenhaft Auskunft, drohen Geldstrafen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung empfindlich anziehen werden. Bestimmte Verstöße können dann mit einem Bußgeld in Höhe von vier Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens bzw. 20 Millionen Euro geahndet werden - je nachdem welche Summe höher ist. Neben den Bußgeldern der Aufsichtsbehörden drohen Abmahnungen von Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenten. Davon auszugehen ist auch, dass so genannte Abmahnanwälte ein gutes Geschäft wittern.
„Die Technik entwickelt sich schneller als die Unternehmen nachkommen. Oftmals hat im Unternehmen auch niemand explizit die Verantwortung dafür, neue Sicherheitsrisiken aufzuspüren und gegenzusteuern“, weiß Beyer, der ausdrücklich nur vor den nicht genehmigten Cloud-Services warnt. Schließlich können regulär eingesetzte Cloud-Services einem Unternehmen sehr gute Dienste leisten und die eigenen IT-Experten sinnvoll entlasten. Die in den befragten Betrieben offiziell am häufigsten genutzten Services sind laut der Studie die von Microsoft Office 365 (gesamte Suite: 31 Prozent) und SAP (29 Prozent). Mit einigem Abstand folgen Microsoft Office 365 (nur Mail: 15 Prozent) sowie SalesForce und Amazons Cloud Computing-Plattform AWS (jeweils 13 Prozent).
Kompendium „Compliance im Cloud Computing“
Das Thema Cloud-Compliance hat viele Facetten und mehrere Dimensionen – allen gemeinsam ist deren verpflichtende Einhaltung. Rechtliche und vertragliche Anforderungen, Regelwerke, Richtlinien & Standards sowie die Prüfung der Cloud-Compliance sind Themen dieser Ausgabe. (PDF | ET 16.05.2018)
Dieser Beitrag erschien ursprünglich bei unserer Schwester-Publikation Elektronik Praxis (verantwortlicher Redakteur: Michael Eckstein).
Stand: 08.12.2025
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