Die EU-Kommission plant eine weitreichende Deregulierungsagenda und umgeht dabei demokratische Standards. Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Angriff auf hart erkämpfte Schutzrechte, sagt das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie.
Der Omnibus war ursprünglich als erleichterndes Vehikel der europäischen Gesetzgebung gedacht. In letzter Zeit wurde er jedoch zunehmend inflationär eingesetzt.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)
Unter dem wohlklingenden Label „Vereinfachung“ verbirgt sich ein Vorhaben, das die digitale Zukunft Europas grundlegend verändern könnte. Mit dem sogenannten Digital Omnibus will die EU-Kommission gleich mehrere zentrale Digitalgesetze auf einen Schlag ändern – darunter die KI-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die am 6. November bekannt gewordene Version des Vorhabens hat bei Digitalrechtsorganisationen Alarm ausgelöst. Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie warnt gar eindringlich vor den möglichen Konsequenzen.
Aufschub mit Ansage
Die für August 2026 geplanten Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme sollen um ein weiteres Jahr verschoben werden. Dabei geht es unter anderem um Systeme, die über Kreditvergaben entscheiden, Bewerber bewerten oder kritische Infrastrukturen überwachen. „Die in der KI-VO festgelegten Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den bestehenden Qualitäts- und Entwicklungsstandards der Technologiebranche“, betont Ramak Molavi Vasse'i, Head of Advocacy beim Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. Die Verzögerung sei nicht durch überbordende Bürokratie gerechtfertigt.
Die Dokumentations- und Meldepflichten der KI-Verordnung beschränken sich auf das Wesentliche. Technische Dokumentation, Registrierung von Hochrisiko-Systemen, Meldung schwerwiegender Vorfälle sowie Zusammenfassungen der Trainingsdaten bei generativen KI-Modellen sind bislang Bestandteil. Unternehmen hatten seit August 2024 Zeit, sich auf die Anforderungen einzustellen und viele haben dies bereits getan. Eine erneute Verschiebung würde – in den Augen des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie – jene benachteiligen, die verantwortungsvoll in Rechtskonformität investiert haben.
In diesem Zusammenhang muss überdies erwähnt werden, dass die EU-Kommission die geplante KI-Haftungsrichtlinie bereits komplett aus ihrem Arbeitsprogramm gestrichen hat. Diese sollte regeln, ab welchem Zeitpunkt Hersteller und Betreiber für Schäden durch ihre KI-Systeme haften. Der Anreiz, vertrauenswürdige KI zu entwickeln, schwindet zusehends.
DSGVO unter Beschuss
Noch weitreichender sind die geplanten Eingriffe in die Datenschutz-Grundverordnung. Im Raum steht eine Neudefinition zentraler Begriffe wie „personenbezogene“ und „sensible Daten“. Dies hätte zur Folge, dass viele Präferenzen und intime Informationen von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr besonderem Schutz unterliegen würden. Unternehmen, Datenbroker und KI-Entwickler könnten solche Daten umfassender erheben und verarbeiten – beispielsweise für das Training von KI-Systemen – ohne die Betroffenen vorab zu informieren oder gar um deren Einwilligung zu bitten.
„Das was ohnehin etwa von OpenAI und anderen Anbietern gemacht wurde – nämlich die Missachtung des Datenschutzes – soll jetzt nachträglich legitimiert werden“, heißt es im Briefing des Zentrums für Digitalrechte wörtlich.
Auf dem Digitalgipfel verkündeten Deutschland und Frankreich zudem, gemeinsam bei der EU-Kommission darauf hinwirken zu wollen, den rechtebasierten Ansatz der DSGVO durch ein risikobasiertes Modell zu ersetzen. Das käme einem Systemwechsel mit drastischen Konsequenzen gleich. Nicht mehr klar definierte Rechte und Pflichten wären maßgeblich, sondern die Einschätzung, ob ein hohes Risiko vorliegt. Betroffene müssten ein solches Risiko nachweisen. Dies ist praktisch kaum möglich und unterminiert den individuellen Schutz der Bürgerinnen und Bürger weitestgehend.
Omnibus-Verfahren: Demokratie im Schnelldurchlauf
Besonders problematisch ist jedoch das gewählte Verfahren selbst. Omnibus-Verfahren – ursprünglich für technische und politisch unstrittige Anpassungen konzipiert – bündeln mehrere Änderungsanträge in einem einzigen Gesetzgebungsvorgang. Notwendige Folgenabschätzungen entfallen und EU-Institutionen erhalten lediglich kurze Reaktionsfristen. Das Zentrum für Digitalrechte kritisiert, dass die EU-Kommission dieses Ausnahmeverfahren mittlerweile inflationär anwendet. ursprünglich als begrenzte Ausnahme gedacht, sind derzeit 13 Omnibus-Pakete in Vorbereitung oder bereits umgesetzt worden.
Die Leitlinien zur besseren Gesetzgebung verlangen für öffentliche Konsultationen eigentliche eine Laufzeit von mindestens zwölf Wochen. Beim Digital Omnibus blieb indes kaum Zeit für echte Partizipation. Es fehlte jegliches Instrument für eine informierte Beteiligung. Weder gab es einen gezielten Fragebogen, noch eine klare Erklärung der geplanten Änderungen und auch keine ausreichende nationale Berichterstattung. Die Zivilgesellschaft blieb weitgehend ausgeschlossen. Von den über 500 Stellungnahmen kamen aus Deutschland überproportional viele vonseiten der Industrie sowie deren Interessenvertretern.
Stand: 08.12.2025
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Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen hingegen mit der angeblichen Innovationshemmung durch „Überregulierung“. Doch diese Kausalität ist nicht hinreichend belegt. Das Europäische Parlament und das Oxford Institute for Ethics in AI weisen darauf hin, dass es vor 2010 in Europa kaum Regeln für Tech-Unternehmen gegeben hätte. Also genau der Zeitraum, in dem Meta und Google erstarkt sind. Zu viele Regeln sind demnach nicht das Problem, weshalb Europa keine eigenen „Tech-Riesen“ hervorgebracht hat.
Expertinnen und Experten benennen stattdessen zwei Hauptgründe für Europas Rückstand. Sowohl ein gemeinsamer digitaler Markt als auch ein einheitlicher Kapitalmarkt sind innerhalb der EU nicht gegeben.
China verfügt bereits seit 2022 über umfassende KI-Regelwerke mit klaren Vorgaben zu Transparenz, Sicherheit und Kennzeichnung – inklusive verpflichtender Deepfake-Kennzeichnung. Im vergangenen Jahr wurde DeepSeek-R1 trotz vorhandener und durchgesetzter KI-Regulierung in nur zwei Monaten, zu sehr geringen Kosten und durch ein kleines Team entwickelt . Innovation und Regulierung sind demnach kein direkter Widerspruch.
Forderungen für eine verantwortungsvolle Digitalpolitik
Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie stellt klare Forderungen an die EU. Keine Aufschiebung der KI-Verordnung, keine pauschalen Ausnahmen für kleinere Unternehmen sowie eine Stärkung der Durchsetzung durch angemessene Ressourcen für Aufsichtsbehörden. Die DSGVO müsse unter gleichrangiger Berücksichtigung von Bürgerinteressen unangetastet bleiben. Der rechtebasierte Ansatz dürfe nicht durch ein risikobasiertes Modell ersetzt werden.
Darüber hinaus brauche es eine Verbesserung der Gesetzgebungstechnik. „Die Absenkung hoher Schutzstandards setzt eine globale Abwärtsspirale in Gang, in der sich statt des Brussels Effects industriefreundliche Regeln ohne Wertestandards durchsetzen“, warnt Molavi Vasse'i. „Europa verspielt damit seine digitalpolitische Glaubwürdigkeit, die wesentlich auf starkem Datenschutz und der Achtung digitaler Rechte beruht.“
Kurz erklärt: „Brussels Effect“
Der Begriff „Brussels Effect“ bezeichnet das Phänomen, dass die EU mit ihren Regulierungsvorgaben de facto globale Standards setzt, selbst außerhalb Europas.
Was bedeutet das? Unternehmen und sogar Staaten weltweit übernehmen EU-Regeln, weil es für internationale Märkte einfacher oder wirtschaftlich sinnvoller ist, sich an den strengsten geltenden Standards auszurichten. Da die EU einer der größten Absatzmärkte der Welt ist und Firmen weiterhin dorthin exportieren wollen, passen sie deshalb ihre Produkte oder Prozesse freiwillig an die europäischen Vorgaben an.
Typische Beispiele sind der Datenschutz (DSGVO), Regulierungen digitaler Märkte (AI Act oder Digital Services Act DMA) oder Wettbewerbs- und Verbraucherrechte.