EU-Clouds versus Hyperscaler Datensouveränität heißt unabhängig sein

Von Henrik Hasenkamp* 4 min Lesedauer

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Dass Unternehmen die Kontrolle über ihre Daten in der Cloud behalten, wird angesichts strenger EU-Regularien immer wichtiger. Europas Cloud-Anbieter setzen auf Datensouveränität und technische Exzellenz als Alternative zu den Hyperscalern.

Europäische Cloud-Anbieter nutzen ihre strengen Datenschutzstandards als Verkaufsargument gegen US-Hyperscaler. (Bild: ©  Gorodenkoff - stock.adobe.com)
Europäische Cloud-Anbieter nutzen ihre strengen Datenschutzstandards als Verkaufsargument gegen US-Hyperscaler.
(Bild: © Gorodenkoff - stock.adobe.com)

Anfangs waren es vor allem stark regulierte Branchen und konservative Datenschützer, die beim Wechsel zu Cloud-Services zögerten. Mit dedizierten Infrastrukturen, starker Verschlüsselung und weiteren Sicherheitsmaßnahmen wuchs jedoch das Vertrauen. Heute geht es weniger um technische Machbarkeit als um politische und wirtschaftliche Souveränität.

Standortvorteil Europa ausspielen

Der Begriff Datensouveränität wird zunehmend kontrovers diskutiert. Allgemein gesprochen, beschreibt er, jederzeit die volle Kontrolle über die eigenen Daten und den Umgang damit zu haben. Datenerhebung, Speicherung und Nutzung, wie etwa der Erkenntnisgewinn daraus oder die Weitergabe an Dritte, sowie nicht zuletzt das Löschen sollen selbstbestimmt und transparent sein. Dazu zählt natürlich auch, dass niemand, auch keine offizielle Behörde ohne richterlichen Beschluss, Daten einsehen darf. Zudem ist in Zeiten von IoT-Devices und datenbasierten KI-Anwendungen nicht ganz eindeutig, wer der oder die Besitzerin der Daten eigentlich ist. Ein Grund mehr, um sich mit Datensouveränität zu beschäftigen.

Europäische Cloud-Provider nutzen ihren Standortvorteil seit Jahren als Verkaufsargument, um den amerikanischen Hyperscalern etwas entgegenzusetzen. Dank der strengen Regularien, an die auch sie sich wie alle anderen Unternehmen in Deutschland oder Europa halten müssen, sind ihre Angebote deutlich besser mit dem Datenschutz vereinbar. Und es stimmt: Vom Patriots Act über das gekippte Privacy-Shield-Abkommen bis hin zum CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data) hebeln amerikanische Gesetze den Datenschutz immer wieder aus.

Letzterer ermächtigt die US-Behörden, Dienstleister zur Herausgabe von Daten zu zwingen, auch wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Das heißt konkret, dass auch europäische Tochterfirmen der US-Anbieter diesem Recht unterliegen und gar nicht DSGVO-konform handeln können. Der Annäherungsversuch in Form des Privacy Shields hielt der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht stand. Die Begründung: ein mangelndes Datenschutzniveau.

EU-Regularien: Hemmnis oder Chance?

Datenschutz- und Datensicherheits-Verordnungen wie etwa die DSGVO oder die verschärfte, erst letztes Jahr in Kraft getretene NIS2-Richtlinie ernten aber auch keineswegs nur Lob. Zwar garantieren sie bei Einhaltung ein hohes Niveau an Datensouveränität, hemmen aber datenbasierte Innovationen, sagen Kritiker. Dem wirkt die EU nun mit neuen Vereinbarungen im Rahmen der europäischen Digitalstrategie entgegen. Das Ziel: Datenschutz und weitreichende Datennutzung auch durch Nicht-Eigentümer sinnvoll unter einen Hut zu bringen.

Mit dem Data Governance Act gestaltet die EU einen Rahmen, um europäische Datenräume zu schaffen und Daten institutionenübergreifend nutzen zu können. Dabei erkennt die EU das Potenzial von Daten an: Ein gutes Datenmanagement und ein übergreifender Datenaustausch sollen Unternehmen in die Lage versetzen, ihr Geschäft effizienter zu gestalten und innovative Produkte zu entwickeln. Das schließt Behörden mit ein, die selbst eine neue Datenstrategie entwickeln und Zugriff auf industrielle Daten bekommen sollen.

Darauf aufbauend regelt der Data Act, wem die entstehenden Daten gehören und will Dritten einen fairen Zugang dazu ermöglichen. Vor allem geht es darum, dass demjenigen die Daten gehören, der bei der Entstehung entscheidend mitwirkt, also etwa Nutzende der vernetzten Geräten und nicht deren Hersteller. Die Nutzer sollen dann auch entscheiden dürfen, was mit den Daten passieren kann. Mit den neuen Verordnungen gehen Verpflichtungen für die Infrastruktur-Anbieter, sprich die Cloud-Provider, einher. Sie müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten portabel sind und Vendor-Lock-in-Effekte sowohl technisch als auch vertraglich vermieden werden.

Auch der EU AI Act, der seit August letzten Jahres in Kraft ist und derzeit von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht übertragen werden muss, wird Einfluss auf die Entwicklung von Anwendungen und die dafür genutzten Infrastruktur-Services haben. Die EU-Kommission gibt auch hierfür den rechtlichen Rahmen vor: KI-Systeme werden dafür nach ihren potenziellen Risiken in fünf Kategorien unterteilt. Nicht nur die Unternehmen, die eine KI-Anwendung entwickeln und auf den Markt bringen, müssen sich an die Vorgaben halten, sondern auch Betreiber, Händler und Anbieter aus dem nicht-europäischen Ausland.

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Was Cloud-Provider jetzt leisten müssen

Die europäischen Regularien sind herausfordernd, insbesondere für Unternehmen, deren Kernkompetenz nicht im Bereich IT zu finden ist. Damit sind sie zugleich eine Marktchance für IT-Service-Dienstleister, die in Deutschland oder Europa ansässig sind. Ihr Standortvorteil gibt Kunden Rechtssicherheit, ist aber zugleich nur eines von mehreren Entscheidungskriterien. Technische Exzellenz mit Hochverfügbarkeit, Skalierbarkeit und umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen, flexibel anpassbare, transparente und faire Angebote ohne plötzliche Preisexplosionen und Vendor-Abhängigkeiten sowie Betreuung auf Augenhöhe machen den Unterschied.

Erst zu Beginn des Jahres veranschaulichte der Digitalverband Bitkom mit mehreren Meldungen und einer Studie zum Rechenzentrums-Markt, wie stark deutsche Unternehmen von amerikanischen digitalen Produkten und Dienstleistungen abhängig sind. 87 Prozent der befragten Unternehmen beziehen zwar digitale Technologien und Services aus EU-Ländern, aber ebenso viele auch aus den USA. 78 Prozent gaben an, chinesische Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Mehr als 40 Prozent der Befragten bezeichneten sich als stark abhängig von den USA und/oder China. Noch einmal fast genauso viele sehen sich als „eher abhängig“ beinahe in derselben Bredouille.

Dass deutsche Unternehmen innovative Lösungen finden, beweisen beispielsweise der Paderborner Energieversorger Westfalenwind mit seiner Marke Windcores und der Cloud-Experte Gridscale, ein Unternehmen der OVHcloud. Gemeinsam installieren die beiden Unternehmen derzeit Rechenzentren in den Türmen von Windrädern des Energieversorgers – konzipiert als Cloud-Infrastruktur mit einer Direktverbindung zum Frankfurter Internetknoten und allen technischen Eigenschaften, die Cloud-Anwender benötigen. So soll künftig ein Netzwerk an sogenannten Cloud-Edges entstehen. Windcores wird so zum Cloud-Service-Provider und bringt als Quereinsteiger frischen Wind in den Markt.


* Henrik Hasenkamp verantwortet als CEO die Strategie und Ausrichtung von Gridscale, einem Kölner Technologieanbieter, der Unternehmen eine Plug-and-Play Plattform für den Aufbau von Cloud- und Edge Computing-Services zur Verfügung stellt. Seit August 2023 gehört das Unternehmen zur OVHcloud.

Bildquelle: Gridscale

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