Datenwiederherstellung als Cloud-Service

Damit aus Disaster Recovery kein Datenschutz-Disaster wird

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Datenwiederherstellung nicht von jedem Cloud-Standort aus

Anwenderunternehmen sollten bewusst auf den Cloud-Standort achten, wenn es um Disaster Recovery as a Service geht. Der Datenschutz gilt auch für die Notfallvorsorge.(Bild:  Acronis)
Anwenderunternehmen sollten bewusst auf den Cloud-Standort achten, wenn es um Disaster Recovery as a Service geht. Der Datenschutz gilt auch für die Notfallvorsorge.
(Bild: Acronis)

Werden die zu verarbeitenden und zu schützenden Daten mit einem anderen Ort der Datenhaltung synchronisiert, um sie im Notfall von dort aus wiederherstellen zu können, müssen sämtliche Vorgaben des Datenschutzes hinsichtlich Auftragsdatenverarbeitung und Datenübermittlung beachtet werden. Es spielt somit durchaus eine wichtige Rolle, dass die Daten nicht nur an einem weiteren Ort vorgehalten werden, um ein Disaster Recovery zu ermöglichen, sondern auch an welchem Ort, insbesondere also in welcher Cloud dies geschieht.

Es gibt die Wahl: Das Angebot an DRaaS wird größer

Sowohl die CeBIT 2015 als auch die World Hosting Days WHD.global 2015 haben gezeigt, dass es immer mehr Angebote gibt, die das Thema des Cloud-Standortes bei Disaster Recovery aus der Cloud in den Blick nehmen. Anwenderunternehmen haben durchaus die Wahl und können den Datenschutzvorgaben gerecht werden, denn das Angebot an Disaster Recovery as a Service (DRaaS) nimmt deutlich zu.

Anwenderunternehmen müssen natürlich auf Kriterien wie Mandantenfähigkeit, Schnittstellen, RTO (Recovery Time Objective) und RPO (Recovery Point Objective) achten, sie müssen an die erforderliche Bandbreite für Cloud-Backups und DRaaS denken, der angebotene Support für den Cloud-Service muss stimmen und die Verschlüsselung der Daten darf weder bei der Übertragung noch bei der Speicherung fehlen, wenn vertrauliche Daten in der Cloud gesichert und über die Cloud wiederhergestellt werden sollen. Doch der Cloud-Standort muss ebenfalls beachtet werden.

Verschiedene DR-Angebote verweisen explizit auf Services aus deutschen Rechenzentren. So betreibt zum Beispiel ORBIT im Frankfurter Rechenzentrum der ITENOS GmbH eine eigene Disaster Recovery-Plattform zur Datenlagerung.(Bild:  ORBIT Gesellschaft für Applikations- und Informationssysteme mbH)
Verschiedene DR-Angebote verweisen explizit auf Services aus deutschen Rechenzentren. So betreibt zum Beispiel ORBIT im Frankfurter Rechenzentrum der ITENOS GmbH eine eigene Disaster Recovery-Plattform zur Datenlagerung.
(Bild: ORBIT Gesellschaft für Applikations- und Informationssysteme mbH)

Das aber ist möglich: So bietet BT Germany ein Disaster Recovery as a Service an, bei dem die genauen Zonen definiert werden, in dem die Cloud-Daten und das Cloud-Backup liegen dürfen. Die Disaster Recovery-Lösung von IASO bietet sowohl IT-Administratoren von Anwenderunternehmen als auch Managed Service Providern die Auswahl, wo die Daten für eine mögliche Wiederherstellung vorgehalten werden sollen.

OnApp DRaaS ist ein weiteres Beispiel für einen Cloud-Service, der es ermöglicht, ein Disaster Recovery auf einen definierten geografischen Raum zu beschränken, die Cloud-Standorte also entsprechend rechtlicher Vorgaben gezielt einzuschränken. Acronis Disaster Recovery-as-a-Service wird nun ebenfalls in der DACH-Region angeboten, wobei der Cloud-Service auch aus einem Rechenzentrum in Deutschland bezogen werden kann.

Sowohl Anwenderunternehmen als auch Service-Provider sollten darauf achten, dass das Datenschutzniveau grundsätzlich gewährleistet sein muss, auch in der Notfallvorsorge und bei der Datenwiederherstellung. Dann kann nicht nur der Daten-Notfall, sondern auch ein mögliches Datenschutz-Disaster vermieden werden.

* Oliver Schonschek ist IT-Fachjournalist und IT-Analyst in Bad Ems

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