Non-Fungible Token ist eine eindeutige, unteilbare und nicht austauschbare digitale Wertmarke. Ein Token repräsentiert ein digitales oder physisches Objekt in einer Blockchain. Token sind eine digitale, kryptographische Form von Vermögenswerten. Rechte oder Eigentumsverhältnisse an physischen oder digitalen Objekten lassen sich mithilfe der Wertmarken nachweisen.
Vom Krypto-Hype zum abgesicherten Austausch digitaler Werte: Non-Fungible Token (NFT) sind eindeutig, unteilbar und nicht austauschbare digitale Vermögenswerte. Ein Zukunftsmodell, dessen Karriere in Zukunft Furore machen könnte.
Die wörtliche Übersetzung von Non-Fungible Token lautet „nicht ersetzbare Wertmarke“. NFT ist die Abkürzung für Non-Fungible Token. Es handelt sich um eindeutige, nicht austauschbare und unteilbare digitale Wertmarke, die Eigentums- oder Nutzungsrechte an einem digitalen oder physischen Objekt repräsentiert.
Als technische Basis fungiert wie bei Kryptowährungen die Blockchain-Technologie. Kryptowährungen stellen allerdings Fungible Token (austauschbare Wertmarken) dar. Non-Fungible Token (NFT) sind eine digitalisierte Form eines Vermögenswerts. NFTs sind handelbar und können über Handelsplattformen erworben oder verkauft werden. Die Wertmarken beinhalten kryptographische Informationen, die ihre Eindeutigkeit belegen und ihre Zurückverfolgung ermöglichen. Die Token verweisen auf ein virtuelles oder physisches Objekt wie ein digitales Bild.
Auch wenn sich die digitalen Objekte, auf die verwiesen wird, kopieren lassen, bleibt die Eindeutigkeit des Bezugs des NFTs zum Objekt erhalten. Erste NFTs wurden im Jahr 2012 in einer Bitcoin-Side-Chain erstellt. Mittlerweile werden Non-Fungible Token mit erheblichen Werten gehandelt. Der NFT-Markt ist unreguliert und das Handeln mit Non-Fungible Token hochspekulativ. Es existieren NFTs für digitale Kunstwerke, virtuelle Sammelkarten, die weltweit erste verschickte SMS oder den ersten Eintrag im Online-Lexikon Wikipedia und für vieles mehr.
Abgrenzung der Non-Fungible Token zu Kryptowährungen
Non-Fungible Token und Kryptowährungen haben mit der Blockchain die gleiche technologische und kryptographische Basis. Kryptowährungen stellen allerdings teilbare Wertmarken (Fungible Token) dar. Im Gegensatz zu Kryptowährungen ist ein NFT unteilbar, nicht austauschbar und einmalig.
Während Kryptowährungen in beliebigen Teilmengen einer Einheit erworben und verwendet werden können, existiert ein NFT immer nur als Ganzes. Non-Fungible Token für eine bestimmte Repräsentation eines Objekts gibt es jeweils nur ein einziges Mal. Bei einer Kryptowährung spielt es hingegen keine Rolle, mit welchem Bitcoin oder Ether man beispielsweise bezahlt. Sie sind wie Geldscheine beliebig austauschbar.
Prinzipielle Funktionsweise von Non-Fungible Token
Technologische und kryptographische Basis für Non-Fungible Token ist die Blockchain. Es handelt sich bei der Blockchain um eine Art Datenbank, die aus vielen einzelnen, in einer Kette angeordneten Informationsblöcken besteht. Die Blöcke stehen über ihre eindeutigen Hash-Werte mit ihrem jeweiligen Vorgängerblock in Bezug. Die Manipulation eines einzelnen Blocks macht die komplette Blockkette ungültig. Dadurch ist sichergestellt, dass die Dateninhalte unveränderlich sind. Blockchains werden dezentral gespeichert und in einem Peer-to-Peer-Netzwerk verwaltet. Jeder teilnehmende Rechner hat eine Kopie der Blockchain und kann diese auf ihre Schlüssigkeit prüfen.
Bei Non-Fungible Token sind verschiedene Informationen zu einem digitalen oder physischen Objekt in den Blöcken einer Blockchain gespeichert. Die Blöcke enthalten beispielsweise den Verweis (Link) zu einem digitalen Objekt und Informationen über Eigentumsrechte, Nutzungsrechte, Käufer und Verkäufer. Das repräsentierte Objekt selbst ist in der Blockchain nicht vorhanden. Für NFTs ist die für die weit verbreitete Kryptowährung Ether verwendete Ethereum-Blockchain mittlerweile sehr beliebt. NFTs lassen sich in dieser Blockchain mit der Kryptowährung Ether kaufen und verkaufen.
Das Erstellen eines NFTs wird auch als prägen oder minen bezeichnet. Beim Prägen wird das zu repräsentierende digitale Objekt beispielsweise auf eine NFT-Handelsplattform hochgeladen und dort gegen Gebühr ein NFT erzeugt. Das Einfügen eines NFTs in die Blockchain ist wie das Schürfen von digitalem Geld mit hohem Rechenaufwand verbunden.
Einsatzmöglichkeiten und Beispiele für Non-Fungible Token
Non-Fungible Token werden häufig dazu verwendet, virtuelle Objekte digital zu repräsentieren und Eigentums- oder Nutzungsrechte eindeutig zuzuweisen. Beispiele für solche virtuellen Objekte sind digitale Bilder und Kunstwerke, digitale Audiostücke, digitale Videos, digitale Sammelkarten, virtuelle Gegenstände in Computerspielen, digitale Mitgliedsausweise, Zeugnisse, Identitäten, Patente, Herkunftsnachweise, Websitenamen und vieles mehr. In der Vergangenheit hat der Verkauf von einigen NFTs für viel Aufsehen gesorgt. Teilweise wurden beträchtliche Geldsummen für einzelne Non-Fungible Token bezahlt. Beispiele für solche NFT-Transaktionen sind:
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
die Versteigerung des Werks Everydays des US-amerikanischen Digitalkünstlers Beeple für rund 69 Millionen US-Dollar,
die Versteigerung des ersten Eintrags in das Online-Lexikon Wikipedia für 750.000 US-Dollar,
der Verkauf des Gemäldes „Der Kuss“ von Gustav Klimt in Form 10.000 NFTs für jeweils 100 x 100 Pixel große Bilder,
der Verkauf des Quellcodes des World Wide Webs für 5,4 Millionen US-Dollar,
der Verkauf des ersten Tweets auf Twitter für 2,9 Millionen US-Dollar,
der Verkauf der ersten verschickten SMS für rund 100.000 Euro.
Kritikpunkte an Non-Fungible Token
Der Handel mit Non-Fungible Token hat für viel Aufmerksamkeit, aber auch Kritik gesorgt. Zahlreiche Kritikpunkte für das Erstellen, Handeln und Verwenden von digitalen Wertmarken werden geäußert. Ein wichtiger Kritikpunkt ist, dass wie bei dem Schürfen von Kryptowährungen auch beim Prägen (Minen) von NFTs ein hoher Rechenaufwand und damit Energieverbrauch anfällt. Der CO2-Ausstoß für das Erzeugen eines einzelnen NFTs soll zum Teil über 200 Kilogramm betragen, was dem CO2-Ausstoß mehrerer Flugstunden für eine Person entsprechen kann (stark abhängig von der verwendeten Blockchain-Technologie und der Flugart).
Weiterer Kritikpunkt ist, dass der Markt für NFTs zum größten Teil noch unreguliert ist. Es bietet sich ein großes Potenzial für betrügerische Transaktionen, unrealistische Spekulationen und Pyramiden- oder Schneeballsysteme. Ebenfalls ein Problem ist, dass viele Rechtsfragen beim Erstellen, Verkaufen und Kaufen von Non-Fungible Token und den darin verbrieften Eigentums- und Nutzungsrechten ungeklärt sind. Teilweise bestehen erhebliche urheberrechtliche Unklarheiten. Die Rechtslage ist von Land zu Land oft unterschiedlich. In vielen Fällen sind zusätzliche privatautonome Vereinbarungen zur Klärung offener Fragestellungen zu treffen.
Die in den letzten Jahren erzielten hohen Preise bei Versteigerungen und Verkäufen von NFTs werden als Anzeichen für eine entstehende Preisblase auf dem NFT-Markt gedeutet. Zudem sind Non-Fungible Token aufgrund der Anonymität der Blockchain und der Bezahlung mit Kryptowährungen für die Geldwäsche geeignet.
Als Kritikpunkt aufgeführt wird auch die Tatsache, dass der Erwerb eines Non-Fungible Token keine Sicherheit über den tatsächlichen, langfristigen Erhalt des repräsentierten digitalen Objekts bietet. Selbst wenn das NFT erhalten bleibt, kann das eigentliche digitale Objekt, auf das ein NFT verweist, gelöscht werden oder verloren gehen. Prinzipiell besteht ohne besondere Schutzmaßnahmen keine Garantie für eine langfristige Speicherung des digitalen Objekts oder für dessen Integrität.
Public, Private, Hybrid & Co.: Definitionen rund um Cloud Computing
Alle relevanten Schlagworte aus dem Bereich Cloud Computing finden Sie auch gut erklärt in unseren Definitionen. Ganz im Sinne eines kleinen, aber feinen Glossars lesen Sie hier leicht verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen. Als Service für Sie haben wir die hier erklärten Begriffe in unseren Beiträgen auch direkt mit den zugehörigen Lexikoneinträgen verlinkt. So können Sie die wichtigsten Begriffe direkt dort nachschlagen, wo sie im Text auftauchen.