Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und einem verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtswesen wurden wohl bürokratische Monster geschaffen. IT-Dienstleister müssen Lösungen liefern, die es Unternehmen ermöglichen, das alles Compliance-gerecht zu wuppen. Und auch sie selbst sind direkt oder indirekt von neuen, anrollenden Bürokratie-Verpflichtungen betroffen. | Dr. Stefan Riedl
Wer als Unternehmer in Bürokratie versinkt, hat keine Zeit mehr für Wertschöpfung.
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Beim Wortungetüm „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ scheiden sich die Geister. Wer kann schon grundsätzlich etwas gegen die Vorstellung vortragen, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der Menschenrechts- und Umweltstandards zugute kommt?
Energiekosten und ausufernde Bürokratie
Bürokratie ist ein Wettbewerbsvorteil für Konzerne, da diese den Bürokratieaufwand besser bewältigen und umlegen können.
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Kritiker verweisen jedoch auf die abwandernde Industrie, die nicht nur von steigenden Energiekosten, sondern eben auch von ausufernder Bürokratie aus dem EU-Raum im Allgemeinen und aus Deutschland im Besonderen verscheucht wird. Der Weg zur Hölle sei mit guten Vorsätzen gepflastert, wird eine Redensart herangezogen und bezweifelt, dass beispielsweise in Lithium-Minen in Simbabwe durch solche Gesetze Kinderarbeit unterbunden und europäische Standards eingeführt werden.
Hier wurde mal wieder ein „bürokratisches Monster“ erschaffen.
Dirk Henniges, Geschäftsführer, Compass Gruppe
Wohlfeile Worte in Berichten
Korruption und „Umetikettierungsmöglichkeiten“ ließen sich vom Schreibtisch aus nicht auf diese Weise unterbinden, so die Befürchtung. Im Zweifel kann in verschickten Fragebögen auch schlichtweg gelogen werden. Statt Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette, werden nach dieser skeptischen Auffassung in letzter Konsequenz nur wohlfeile Worte in Berichten produziert und ein Bürokratiemonster geschaffen.
Dieses begünstigt andere internationale Rechtsräume mit unternehmensfreundlicherer Gesetzgebung und Konzerne. Der Wettbewerbsvorteil für Konzerne liegt darin, dass hier eher Verwaltungsressourcen und Kostenumlagemöglichkeiten vorhanden sind.
Normative Kraft des Faktischen
Womöglich liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen, doch Fakten wurden bereits geschaffen und nun gilt es damit umzugehen. Insbesondere IT-Dienstleister, -Berater und Systemintegratoren sind hier gefragt. Wie beispielsweise CNT Management Consulting. Das Unternehmen hat sich einen Namen damit gemacht, die spezifischen Risikoanalysen, die der Gesetzgeber fordert, im SAP-Umfeld mit dem „Ariba Risk Modul“ abzudecken.
Maria Truong, Standortleiterin, CNT Management Consulting
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Was soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erreichen?
Doch worum geht es überhaupt beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? Für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern gilt das Gesetz bereits seit Anfang 2023. Ab 2024 fallen dann auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiten in den Geltungsbereich. Womöglich wird dieser noch sukzessive ausgeweitet. „Der Gesetzgeber nimmt damit deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer explizit in die Verantwortung, Menschenrechte zu achten und zu schützen sowie Umwelthemen zu fördern“, formuliert es Maria Truong, Standortleiterin bei CNT Management Consulting in Deutschland, positiv.
Es müssen Daten wie Chargen oder Seriennummern in der Logistikkette mitgeführt werden, um die Herkunft von Gütern nachvollziehbar zu dokumentieren.
Maria Truong, Standortleiterin, CNT Management Consulting
Fragebögen und Risikoanalysen
Das geschieht konkret durch „spezifische Risikoanalysen“. SAP sowie andere Software-Hersteller setzen dabei auf die zentrale Verwaltung von Lieferanteninformationen, die dann mit mehreren Unternehmen geteilt werden können. Der Modus Operandi besteht darin, standardisierte Fragebögen zu verschicken, die die Abwicklung der Analysen für die geforderten Berichte unterstützen.
Nach der Einschätzung von Truong sind kleinere Unternehmen tendenziell „nicht so vernetzt oder haben noch nicht genügend Daten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden“. Für kleinere Unternehmen könnten sich damit einhergehend „zusätzliche Kosten zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil“ entwickeln.
Mittelständler tun sich schwerer als Konzerne, mit ausufernder Bürokratie klarzukommen.
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Risikoanalysen auch für Dienstleister
Neben den Sorgfaltspflichten und dem Berichtswesen für verpflichtete Unternehmen und alle seine unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer, erfasst das LkSG auch Dienstleistungen, daher sind auch zum Beispiel Logistikunternehmen oder IT-Dienstleister einzubeziehen. „Gerade am Beispiel der Logistik zeigt sich sehr gut, wie sich das LkSG auch indirekt auswirken kann: Die direkt vom Gesetz betroffenen Unternehmen werden bei ihren Risikoanalysen wohl auch Erklärungen von ihren Logistikern einfordern“, so die Expertin. Sie spricht von einem „Zugzwang, Erklärungen abzugeben“ und kommt zum Schluss: „Das Gesetz betrifft also deutlich mehr als nur große Unternehmen.“
Bürokratisches Monster frisst Wertschöpfung
Dirk Henniges, Geschäftsführer, Compass Gruppe
(Bild: Compass Gruppe)
Zum einen muss eine regelmäßige Risikoanalyse aller Lieferanten einmal im Jahr durchgeführt werden. Zum anderen müssen „anlassbezogene Analysen“ vorgenommen werden, zum Beispiel dann, wenn ein mittelbarer Zulieferer eine menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflicht verletzt.
Dirk Henniges, Geschäftsführer der Compass Gruppe, spricht von einem „bürokratischen Monster“, das geschaffen wurde. Dieses könne dazu genutzt werden, Unternehmen zu schaden. Als Beispiel nennt er den Lebensmitteleinzelhandel wo dies bereits zu beobachten wäre.
Stand: 08.12.2025
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Ausufernde bürokratische Pflichten
Mark Schröder, Vorstand, Synaxon
(Bild: Synaxon)
Mark Schröder, Vorstandsmitglied der Synaxon AG, betont, dass man als werteorientiertes Unternehmen alle Initiativen unterstütze, die dem Schutz der Menschenwürde und der Umwelt dienen. Aber gerade für die kleinen und mittleren Partnerunternehmen von Synaxon sei es auch wichtig, „dass die sowieso schon hohen bürokratischen Pflichten nicht weiter ausufern“. Insofern komme es auch auf die einfache Anwendbarkeit des Lieferkettengesetzes in der Praxis an, damit beispielsweise den Auskunftsverlangen einfach nachgekommen werden kann.
Der Synaxon-Vorstand ist zudem der Meinung, dass man auch im Hinterkopf behalten sollte, dass ein EU-Lieferkettengesetz auch kleinere Unternehmen in die Pflicht nehmen wird. „Insofern darf davon ausgegangen werden, dass es im Bereich Compliance weitergehenden Bedarf für Software-gestützte Lösungen geben wird“, so der Manager.
Obendrauf kommt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Positiv formuliert, steckt für den IT-Channel Umsatz in der Bürokratie. Beispielsweise kommt IntegrityNext mit einer cloud-basierten Plattform auf den Markt, die neben dem LkSG auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union abdeckt (deutsch: „EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung“, die Anfang 2024 in Kraft tritt. Eine Tabelle von Kleinst- bis Großbetrieben regelt, gestaffelt nach Mitarbeiteranzahl, Bilanzsumme und Nettoumsatz, welches Unternehmen ab wann CSRD-berichtspflichtig ist. Bisher sind lediglich Kleinstunternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern und entsprechenden Bilanz- und Umsatzeckdaten davon ausgenommen. Kleinbetriebe ab 11 Mitarbeitern sind bereits 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Hinblick auf sechs EU-Umweltziele verpflichtet.
ESG-Risiken, Experten und Dokumentationspflichten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern wird auch als bürokratisches Monster gehandelt.
(Bild: sh99 - stock.adobe.com)
LkSG- und CSRD-Anforderungen will man mit dieser Plattform folgendermaßen wuppen: Zunächst werden Lieferanten automatisiert nach Nachhaltigkeitsrisiken auf Basis von 45 Industrie- und Länder-KPIs zu Themen wie Kinderarbeit, Arbeitssicherheit und Umweltverschmutzung eingestuft. Gleichzeitig durchforstet eine KI täglich Medien und soziale Netzwerke nach kritischen Lieferantenmeldungen, die Auswirkungen auf die Bewertung haben können. Stellen sich bei einem Lieferanten erhöhte Risiken heraus, müsste dieser gegebenenfalls zu einem Assessment eingeladen werden. Der Lieferant muss dann nachweisen, dass er ESG-Risiken minimieren kann. Als Nachweis dienen – falls möglich – Zertifikate sowie Angaben in Fragenkatalogen. Ein Expertenteam soll dann bei der Validierung der Ergebnisse helfen und die Dokumente prüfen. Bei Bedarf wird nachgehakt und gegebenenfalls weitere Konsequenzen gezogen.
Verhältnismäßigkeit ist fraglich
Der Unternehmensberater Klaus Höfner wird mit den Worten zitiert, „Organisationen ab 1.000 Leuten können sich sehr gut mit sich selbst beschäftigen. Da stört der Kunde nur.“ Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass vor allem kleinere Unternehmen die Leidtragenden sind. Inwieweit diese Gesetzgebung insgesamt noch vom Verhältnismäßigkeitsgebot staatlichen Handelns durchdrungen ist, darf gefragt werden.